Brief des Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft an die Fachschaften

Liebe Fachschaftsvertreter,

Der AK Verfasste Studierendenschaft beschäftigt sich gegenwärtig mit Möglichkeiten und Problemen bei der Einführung der VS am KIT. Da es vor allem in den Fachschaften einige offene Fragen gibt, möchten wir euch in diesem Schreiben informieren, auf welchem Stand der Arbeitskreis ist und aufgekommene Diskussionspunkte an euch weitergeben.

Häufig aufkommende Fragen

Bleiben die Fachschaften auch mit der VS erhalten?

Die Studierendenschaft erarbeitet sich eine Satzung, die die Organe der VS definiert. Dabei herrscht bisher Konsens, dass die Fachschaften in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.

Was passiert mit den Fachschaftsvereinen?

Eure Vereine können erhalten bleiben. Dies kann beispielsweise Vorteile bei der Finanzierung von Fachschaftsfesten und Druckereien bringen. Einziges Problem könnte eure gegenwärtige Satzung sein, falls dort festgelegt ist, dass sich der Verein bei Einführung der Verfassten Studierendenschaft automatisch auflöst. In der Vereinssatzung kann geregelt werden, dass die gewählten Fachschaftsvertreter qua Amt Vorstand im jeweiligen Verein werden können.

Wie frei können wir mit unseren Finanzen haushalten?

Aller Voraussicht nach werden die „offiziellen“ Fachschaften nach Einführung der VS Gelder der Studierendenschaft zugewiesen bekommen. Diese können nur für die in Satzung und Gesetz definierten Aufgaben der Fachschaften ausgegeben werden. Das sind beispielsweise Büromittel, Fachschaftstagungen, Publikationen, eventuelle Fahrtkosten und ähnliches. Das genaue Verfahren wird dabei über eine Finanzordnung der VS geregelt.

Diskussionspunkte

Bei einigen Punkten besteht noch Uneinigkeit, wie die Verfasste Studierendenschaft aussehen wird. In vielen Bereichen können wir mit entscheiden und unsere Vertretung gestalten. Einige Möglichkeiten möchten wir euch jetzt vorstellen:

Wie wird die VS aufgebaut?

Es wird voraussichtlich keine landesweiten Vorgaben geben, die die Gestalt der VS bestimmen. Welche Organe wir haben und wie die Vertreter gewählt werden, können wir selbst in der Satzung festlegen. Bundesweit existieren verschiedene Modelle (parlamentarische Systeme, Rätesysteme, basisdemokratische Systeme, ...) mit verschiedenen Vor- und Nachteilen.

In welchen Bereichen darf die VS agieren?

In Gesetz und Satzung können Einschränkungen und Aufgaben vorgegeben werden.

Ein allgemeinpolitisches Mandat, in dem sich die Studierendenschaft auch zu Themen ohne jeglichen Bezug auf Hochschule oder Studierende äußert, ist durch das Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen.

Daher darf sich die Studierendenschaft, wenn keine weiteren Einschränkungen gegeben sind, zu allen für die Studenten relevanten Themen äußern (politisches Mandat).

Eine Alternative ist ein hochschulpolitisches Mandat, das nur Themen umfasst, die die Hochschule direkt betreffen. Das bedeutet beispielsweise, dass sich die Studierendenvertretung nicht zur Atompolitik äußern darf, aber auch nicht zum Studiticket.

Möglich sind weiterhin Zwischenformen, beispielsweise ein hochschulpolitisches Mandat ergänzt um einzelne Themenbereich wie studentische Mobilität oder soziale Belange.

Wie finanziert sich die VS?

Im Unterschied zu jetzt kann eine Verfasste Studierendenschaft selbst über ihre finanziellen Mittel verfügen. Eine VS erhält das Recht, Beiträge von ihren Mitgliedern zu erheben. Der momentane Gesetzentwurf sieht zusätzlich vor, dass die Universität der Verfassten Studierendenschaft Räume, Personal- und Sachmittel zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen muss. Ob und in welchem Umfang von dem Beitragsrecht Gebrauch gemacht wird, steht noch nicht fest.

Wie ist die Mitgliedschaft in der VS geregelt?

Im aktuellen Gesetzentwurf ist jeder immatrikulierte Studierende an der Universität automatisch Mitglied in der VS. Eine Austrittsmöglichkeit, wie sie in Sachsen-Anhalt existiert, ist in Baden-Württemberg bisher nicht vorgesehen.

Weiteres Vorgehen

Momentan gehen wir davon aus, dass das Gesetz im Winter in den Landtag eingebracht wird. Schon im nächsten Semester sollten wir also grundlegende Fragen klären und mit der Arbeit an der Satzung beginnen. Wir wollen möglichst viele Studierende und Gruppierungen an der Entwicklung der Verfassten Studierendenschaft beteiligen. Insbesondere die Fachschaften als erste Ansprechpartner vieler Studierender können wesentliche Impulse liefern, um ein möglichst gutes Modell zu finden.

Gerade, weil wir viele Gestaltungsmöglichkeiten haben, ist es wichtig, dass ihr euch Gedanken zu den oben genannten Diskussionspunkten macht.

Weitere Informationen insbesondere zu den verschiedenen Modellen findet ihr im Wiki unter www.usta.de/ak-vs. Bei Fragen könnt ihr auch zu jeder Zeit eine E-Mail an den Arbeitskreis schreiben (ak-vs@usta.de).

Viele Grüße vom

Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft

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