Eweiterte Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Studierende

Die Hochqua­­li­­fi­­zier­ten­richt­­li­­nie der Europäi­schen Union tritt am 01.08.2012 in Kraft. Daraus resul­tie­ren erweiterte Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten für auslän­di­sche Studie­rende

Ab dem 01.08.2012 wird die Beschäf­ti­gungs­mög­lich­keit für auslän­di­sche Studie­rende von 90 Tagen bzw. 180 halben Tagen auf 120 Tage bzw. 240 halbe Tage erweitert.

mehr zum Thema unter: http://www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/oa/ala.de