Solidarpakt III: Abschaffung der Qualitätssicherungsmittel schadet Studierenden

Hochschulen weiterhin deutlich unterfinanziert – zu wenig Geld für die Lehre

Solidarpakt III: Abschaffung der Qualitätssicherungsmittel schadet Studierenden

  • AStA-Vorsitzende Vera Schumacher: "Die Finanzknappheit an den Hochschulen wird in keinster Weise gelindert. Eine Umschichtung der Mittel zu Lasten der Lehre löst die Probleme nicht."
  • 2. AStA-Vorsitzende Alexa Schnur: "Es ist davon auszugehen, dass  Lehrangebote wie Sprachkurse und Tutorien eingeschränkt und Bibliotheksöffnungszeiten verkürzt werden."
  • Studentische Mitbestimmung wird weiter eingeschränkt

Mit der Bekanntgabe von Eckpunkten zum Solidarpakt III machte die Landesregierung heute deutlich, dass keine Bekämpfung der Finanznot an den Hochschulen zu erwarten ist. Statt die Mittel nennenswert zu erhöhen, sollen bislang für die Lehre zweckgebundende Gelder umgeschichtet werden und in die Grundfinanzierung der Hochschulen fließen. Der AStA am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) zeigt sich bestürzt über das Vorhaben, die Qualitätssicherungsmittel radikal zu kürzen.

"Damit fehlen mehrere Millionen Euro zur Garantie von hochwertiger Lehre am KIT und insgesamt 140 Millionen Euro in Baden-Württemberg" so Alexa Schnur, 2. AStA-Vorsitzende. "Durch den Wegfall der Zweckbindung für die Lehre erwarten wir, dass die Gelder nicht mehr im vollen Umfang bei den Studierenden ankommen. Es ist davon auszugehen, dass Lehrangebote wie Sprachkurse und Tutorien eingeschränkt und Bibliotheksöffnungszeiten verkürzt werden - Entwertung statt Veredelung!"

"Die Finanzknappheit an den Hochschulen wird in keinster Weise gelindert. Eine Umschichtung der Mittel zu Lasten der Lehre löst die Probleme nicht. Die tatsächliche Erhöhung der Hochschulfinanzierung ist marginal. Für neue Projekte stehen gerade einmal 80 Millionen € zur Verfügung - eine winzige Summe im Vergleich zu den klaffenden Haushaltslöchern der Hochschulen!" kritisiert Vera Schumacher, AStA-Vorsitzende. "Es muss sichergestellt werden, dass die Gelder für die Lehre nicht noch weiter gekürzt werden. Dies kann durch die Umschichtung nicht gewährleistet werden."

Die Qualitätssicherungsmittel hatte die Landesregierung als Kompensation für die weggefallenen Studiengebühren vor zwei Jahren eingeführt. Über ihre Verwendung entscheiden bislang Universität und Studierende gemeinsam. "Hier am KIT konnten wir eine gute Zusammenarbeit in diesem Bereich entwickeln, die einen zielgerichteten Einsatz der Mittel zur Verbesserung der Lehre sicher stellte", fährt Alexa Schnur fort.  "Wir haben kein Verständnis dafür, dass uns diese Mitbestimmung nun fast vollständig genommen werden soll und die Zweckbindung aufgehoben wird."

Der AStA befürchtet, dass die Mittel, die mittlerweile einen festen Bestandteil in der Finanzierung der Lehrangebote bilden, nun zu großen Teilen in der Forschung oder in Verwaltungs- und Dienstleistungsabteilungen eingesetzt werden. Als die Studiengebühren vor sieben Jahren eingeführt wurden, benutzte man die Gelder um in der chronisch unterfinanzierten Lehre der steigenden Studierendenzahlen und sich ändernden Rahmenbedingungen wie dem Bologna-Prozess Herr zu werden. Bei der Abschaffung der Studiengebühren 2012 hat die Landesregierung eingesehen, dass ohne diese Gelder eine angemessene Lehre nicht mehr zu bewerkstelligen ist und hat als Ersatz die Qualitätssicherungsmittel eingeführt. Diese sollen nun fast vollständig gestrichen werden.

Als Trostpflaster sollen 20 Mio. € der Mittel erhalten bleiben über deren Verwendung die Studierenden alleine entscheiden. Dieser Betrag, den sich alle 72 Hochschulen teilen müssen, ist jedoch nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein. Damit wären für jeden Studierenden in Baden-Württemberg gerade mal 2,42 € pro Monat vorhanden, um wichtige Lehrangebote zu erhalten.

"Die Verteilung von 20 Mio. € allein durch die Studierenden ist zwar begrüßenswert, ist aber völlig unzureichend um die Finanzierung der Lehre zu sichern" erklärt Vera Schumacher.

Die Studierenden wissen, dass auch in der universitären Forschung das Geld äußerst knapp ist. Diese Unterfinanzierung in der Forschung darf aber nicht zu deutlichen Einschnitten in der Lehre führen. Forschung und Lehre dürfen sich nicht von der Landesregierung gegeneinander ausspielen lassen. Wer möchte, dass Baden-Württemberg eine erstklassige Bildung und Spitzenforschung anbietet, muss die Mittel für die Hochschulen erhöhen, um eine ausreichende Grundfinanzierung zu gewährleisten.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Vorsitzenden telefonisch unter 0721 60848468 oder mobil unter 0176 62453109 (Alexa Schnur) gerne zur Verfügung.

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