Organisation des Studiums

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Urlaubssemester

Während der Schwangerschaft und ab der Geburt eures Kindes habt ihr am KIT ein Anrecht auf  insgesamt 6 Urlaubssemester.  Wenn ihr also gerade zu Beginn des Semester schwanger werdet, lohnt sich diese Möglichkeit wohl eher weniger. Weiteres zum Urlaubssemester findet ihr im entsprechenden Abschnitt.

Wird eine Beurlaubung beantragt, muss dieser besondere Status beachtet werden: Die Studentin darf  Scheine erwerben, an anstehenden Prüfung und der studentischen Slebstverwaltung kann sie teilnehmen. Während der Urlaubssemester hat der/die Studierende kein Anrecht mehr auf Bafög. Während diesem Zeitraums kann der/die Studierende ALG II beantragen. Nachdem er7sie wieder studiert, kann das Bafög wieder ganz normal beantragt werden.

Für die Schwangerschaft, wie für jedes Lebensjahr des Kindes bekommt die Studentin oder der beurlaubte Student ein Semester länger Bafög.

Näheres kann in der Bafög Beratung des Studierendenwerks erfahren werden.

Krankenversicherung

Wie ihr, müssen natürlich auch eure Kinder krankenversichert sein. Am besten ist, wenn ihr den Versicherungsschutz eures Kindes schon während der Schwangerschaft klärt.

Falls ihr (noch) über eure Eltern familienversichert seid, gilt dies auch für eure Kinder. Falls ihr euch in der studentischen Versicherung befindet, sind eure Kinder über euch familienversichert. Ansonsten können Kinder auch über den Kindsvater oder über ihre Großeltern mitversichert werden.

Da der Wechsel von der studentischen in die freiwillige Versicherung (siehe dort) meist mit erheblich höheren Beiträgen verbunden ist, könnt ihr Schwangerschaft bzw. Kindererziehung als Verlängerungsgrund für die Pflichtversicherung anführen. Die Verlängerung gilt allerdings nur für maximal drei Semester und wird im Einzelfall bewilligt. Ihr solltet also auch prüfen, ob nicht einer der anderen Gründe vorliegt.