Freitische

******** WICHTIGE ÄNDERUNG *********

Die Freitische werden wieder als Mensakarten vergeben.

Anträge können ab Juni 2022 nur noch in der Sozialsprechstunde eingereicht werden.

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Wenn ihr euch in einer wirtschaftlich besonders schwierigen Lage befindet, könnt ihr beim AStA in der der Sozialberatung einen Freitisch beantragen. Dieser Freitisch bedeutet konkret 65 €/Monat für Essen in der Mensa.

Antragsformulare und dazugehörige Merkblätter findet ihr an der AStA-Theke oder unten auf dieser Seite. Damit die Freitische gerecht verteilt werden können, müsst ihr euer Einkommen (auch das Geld, welches ihr von euren Eltern bekommt), eure Miete, den Krankenkassenbeitrag usw. angeben. Vorlegen müsst ihr dafür eure Immartikulationsbescheinigung, Belege für Soziales Engagement und die vollständigen Kontoauszüge der letzten drei Monate. Seht dies bitte nicht als Schikane an! Wir wollen nur sicherstellen, dass die Freitische auch wirklich diejenigen erreichen, die sie am nötigsten haben. Ein Rechtsanspruch auf einen Freitisch besteht nicht.

Der Antrag gilt immer für drei Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Zur Beantragung gebt ihr die Unterlagen spätestens bis zum 20. des dem Vergabezeitraums vorangehenden Monats in der Sozialsprechstunde ab.

Die Bewilligung und Ausgabe der Freitischkarten erfolgt auf monatlicher Basis.

Die Karte erhaltet ihr dann bis zum 10. des Monats gegen eine Kaution von 15 € an der Theke in den Räumlichkeiten des AStA.  Ihr solltet in eurem eigenem Interesse daran denken, die Karte jeden Monat abzuholen, da der Anspruch ansonsten verfällt.

Die für einen Monat bewilligte Chipkarte sollte bis zum 10. des Monats abgeholt werden.

Die wichtigsten Punkte findet ihr auch auf unserem Merkblatt für die Freitischvergabe.