Zivilklausel am KIT - Wollen die Studis das?

Zivilklausel

Das letzte Mal, als das Thema der Zivilklausel an unserer Universität hoch kochte, war beim Verschmelzungsprozess von Forschungszentrum und Universität zum heutigen Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Das Forschungszentrum hat, bis heute, eine Zivilklausel, die Universität Karlsruhe hatte keine. Für das KIT wurde die Zivilklausel des Campus Nord nicht übernommen, obwohl sich die Studierendenschaft dafür positionierte.

In einer Urabstimmung 2009 hat sich, bei einer Wahlbeteiligung von 19,4 %, die Studierendenschaft mit einer Mehrheit von 62,3 % dafür ausgesprochen, den Satz: "Das KIT verfolgt nur friedliche Zwecke." in das Gesetz für das KIT aufzunehmen. Zusätzlich haben 74,9 % dafür gestimmt, dass bei Übernahme dieser Formulierung in die Grundordnung oder das Gesetz der Senat des KIT über strittige Fälle, die die Zivilklausel betreffen, entscheidet. Diese klare Haltung wurde dann von der Studierendenvertretung weiter getragen. Beispielsweise wurde in der Stellungnahme der Verfassten Studierendenschaft am KIT zum Anhörungsentwurf des KIT-Weiterentwicklungsgesetztes die Forderung nach einer Zivilklausel für das KIT angebracht.

Neben der Studierendenschaft hatten sich auch das Forschungszentrum und verschiedene Gewerkschaften für die Übernahme der Zivilklausel durch das KIT ausgesprochen. Widerstand kam aus den Reihen der Universität Karlsruhe und der Landesregierung. Im Ergebnis endete die Meinungsverschiedenheit so, dass der Großforschungsbereich seine Zivilklausel behielt und der Universitätsbereich weiterhin keine Zivilklausel hat. Geregelt ist dies in §2 Abs. 3 Satz 2 KITG, dort steht: „Zur Wahrnehmung der Großforschungsaufgabe betreibt das KIT im Interesse der Allgemeinheit Forschung und Entwicklung zu friedlichen Zwecken vorwiegend auf dem Gebiet der Technik und ihrer Grundlagen.“

Das KIT selbst besitzt nur so etwas wie die Andeutung einer Zivilklausel. In den Leitlinien für ethische Grundsätze des KIT liest man unter 1. Ethische Grundsätze: „Unsere Arbeit soll dem Erkenntnisgewinn, dem nachhaltigen Nutzen für die Menschheit und dem Schutz der Umwelt dienen sowie friedliche Zwecke verfolgen.“ Eine schwache Aussage, nach der sich in kritischen Fällen niemand richten wird.

Um die Zivilklausel wird auch an anderen Universitäten gefochten. Im Moment beispielsweise an der Hochschule Bremen. Dort soll die bestehende Zivilklausel ausgehebelt werden, wogegen sich Protest formiert. Daraus entstand ein bundesweit getragener Aufruf, der auch vom AStA am KIT unterstützt wird. Es wird gefordert, die Zivilklausel nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern sie auch mit konkreten friedenspolitischen Forschungs-, Lehr- und Studienkonzepten zu untermauern. Beispiele sind Untersuchung gewaltfreier Konfliktlösung in der Forschung, erarbeiten von Voraussetzungen von Friedensregimen und ihrer Folgen für den gesellschaftlichen Fortschritt in der Lehre und das Erlernen sozialer Kompetenzen der Konfliktanalyse, -schlichtung bzw. -vermeidung im Bereich der Studienkonzepte. Den Aufruf findest du hier: Aufruf „Hochschul-Zivilklausel absichern und Friedenskonzept entwickeln!“.

Wir möchten das Thema auch am KIT wieder auf die Tagesordnung bringen, deshalb organisieren wir gemeinsam mit der Hochschulgruppe Die Linke.SDS am 14.11. um 18 Uhr einen Vortrag mit anschließender Diskussion zur Zivilklausel im Redtenbacher Hörsaal. Sprechen werden Prof. Dr. Dr. Gregor Lang-Wojtasik (PH Weingarten) und Christoph Marischka (Informationsstelle Militarisierung, Tübingen). Wir freuen uns auf eure Anwesenheit und auf eine rege Diskussion.

Für das KIT stellt sich weiterhin die Frage, wie soll es weiter gehen? Zieht das KIT nach und führt, wie der Großforschungsbereich, die Zivilklausel ein? Wie sieht es mit der Einführung friedenspolitischer Konzepte aus? Wie positioniert sich die Studierendenschaft aktuell zur Zivilklausel?

Eine Thematik, der man sich gerne annehmen kann, wenn man im nächsten AStA mitarbeitet.


Quellen: