Sitzung des Ältestenrats

Datum: 
Sonntag, 17. Februar 2019 - 14:00 bis 15:30
Ort: 
Provisorisches AStA-Büro (vom Mensa-Hintereingang Richtung Forum, bei den Fahnenmasten)

Tagesordnung:
TOP 1: Berichte
TOP 2: Anfrage zur Mandatierung eines Vertreters auf einer Bundesfachschaftentagung
TOP 3: Anfrage zur Anwendbarkeit von Beschlüssen von vor Einführung der VS
TOP 4: Anfrage zu den Kompetenzen der einzelnen Fachschaftsorgane beim Aufstellen eines Haushalts
TOP 5: Anfrage zu den Formalitäten von Personenwahlen auf Fachschaftssitzungen
TOP 6: Anfrage zu HSG-Budgets
TOP 7: Sonstiges

Die Tagesordnung kann jederzeit angepasst werden. Aktualisierungen werden hier im AStA-Kalender veröffentlicht.

Zu TOP 2:
Anfrage eines Studis:
"Bei uns in der [Fachschafts-]Sitzung wird momentan das Thema Bundesfachschaftenkonferenz sehr stark diskutiert. Unter anderen diskutieren wir oft die Frage in wie fern eine von der Sitznug mandatierte Person auf einer BuFaK über einen nicht 1 zu 1 in der Sitzung vorgestellten Antrag abstimmen dürfen.
Im Zuge dessen bin ich auf meiner Suche nach Beschlüssen aus der Vergangenheit auf §11 unserer Fachschaftsordnung gestoßen (siehe Anlagen), welcher aussagt, dass von uns entsendete Vertreter, wenn kein Mandat vorliegt nach bestem Wissen und Gewissen abstimmen dürfen. Nun ist meine Frage an euch, ob dieser Paragraph auch beim Thema BuFaK anwendung findet und ob ein Sitzungsbeschluss dies revidieren könnte."

Zu TOP 3:
Anfrage eines Studis:
"[...]ich [wollte] euch fragen, in wie fern [Fachschafts-]Beschlüsse vor Einführung der VS noch relevant sind?"

Zu TOP 4:
Anfrage eines Studis:
"Wir […] haben eine Verständnisfrage zu unserem VS-Haushalt, bzw. zum Vorgehen wie wir den Haushalt aufstellen und beschließen.
Laut unserer Ordnung §4 5.(6) bzw. 5.(9) fällt die Kompetenz den Haushalt zu verabschieden bzw. zu kontrollieren der Fachschaftsversammlung zu. Des Weiteren ist es laut §6 2. Aufgabe des erweiterten Vorstandes diesen Haushalt aufzustellen. Die Sitzung ist gemäß §7 1. nach der Fachschaftsversammlung das zweithöchste entscheidende Gremium, hat jedoch nach §4 5. letzter Absatz „nur“ die übrigen Kompetenzen.
Nun ist der Fall aufgetreten, dass der erweiterte Vorstand einen Haushaltsplan verabschiedet hat und die Sitzung anschließend einen Beschluss gefasst hat, dass etwas zusätzlich in die Planung des Haushalts aufgenommen werden soll.
Hierzu nun unsere Fragen:
* Inwieweit ist der Beschluss der Sitzung bindend oder „fällt das nicht in die Kompetenz der Sitzung“
* Sofern der Beschluss der Sitzung bindend ist oder wir auch unabhängig davon den Mehrheitsbeschluss der Sitzung respektieren möchten, könnte die Fachschaftsversammlung den Haushalt entsprechen anpassen, bevor sie ihn verabschiedet oder müsste dies wieder im erweiterten Vorstandstreffen passieren."

Zu TOP 5:
Anfrage eines Studis:
"Es kam in der Vergangenheit immer mal wieder zu Diskussionen, wie in unserer Fachschaftssitzung Personenwahlen abzulaufen haben. […] Dürfen wir Personenwahlen, sofern alle im Raum Anwesenden einverstanden sind, auch offen abhalten? Sofern nur eine Person zur Wahl steht, sind die Wahlmöglichkeiten nach wie vor Person, Enthaltung, „ungültig“ oder ist dann eine Wahl „Für, Enthaltung, Gegen“ durchzuführen?"

Zu TOP 6:
Anfrage eines Studis:
"Wenn eine Hochschulgruppe Geld beantragt über AStA und falls es den Rahmen überschreitet auch über das StuPa genehmigt werden muss, und dann im Laufe der Veranstaltung/des Zwecks das Budget überschritten wird, wer haftet für den Überzug? Also zahlt der AStA, oder muss die Hochschulgruppe die Differenz begleichen?"

Fehler | AStA am KIT

Fehler

Fehlermeldung

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