Sitzung des Ältestenrats

Datum: 
Mittwoch, 29. Mai 2019 - 17:30
Ort: 
Provisorisches AStA-Büro (vom Mensa-Hintereingang Richtung Forum, bei den Fahnenmasten)

Tagesordnung:

TOP 1: Berichte
TOP 2: Beschwerde zu den VS-Finanzen: Ausgaben ohne genehmigten Haushalt
TOP 3: Anfrage zu den VS-Finanzen: Amazon-Bestellungen
TOP 4: Anfrage zur AStA-Pressemitteilung zum Klimanotstand
TOP 5: Anfrage zur Veröffentlichung von Protokollen der Sitzungen des Ältestenrats
TOP 6: Anfrage zum Thema Datenschutz in Bezug auf private Mailadressen von Amtsinhabern
TOP 7: Anfrage zur Finanzordnung: Auslegung von § 15
TOP 8: Anfrage zu StuPa-GO-Änderung vom 21.05.2019
TOP 9: Anfrage zu alten Wählerverzeichnissen
TOP 10: Sonstiges (ehemals TOP 5 und TOP 8)

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Zu TOP 2:
Anfrage einer auch dem Ältestenrat unbekannten Person. (Die Anfrage wird behandelt, auch wenn nicht überprüft werden kann, ob die Person Mitglied der Studierendenschaft ist.)
"Aktuell ist der Haushalt der Verfassten Studierendenschaft nicht durch die Rechtsabteilung geprüft. Wie ist § 11 der Finanzordnung auszulegen?
1. Welche Ausgaben können getätigt werden?
2. Können Restmittel aus dem Vorjahreshaushalt noch genutzt werden?
3. Welche Ausgaben kann das Studierendenparlament genehmigen?
4. Muss jede Ausgabe durch das Studierendenparlament genehmigt werden?"

Zu TOP 3:
Beschwerde eines Studis:
"[...] Ich finde es schlecht wie mit Studierenden Geldern umgegangen wird! Nur weil es beim verbuchen so schwierig, auf Amazon.de zu verzichten, ist ein Unding! [...]"

Zu TOP 4:
Anfrage eines Studis:
"Ich wollte eine Anfrage zum Klimanotstandsbeschluss des StuPas stellen, [...] hier nur eine Zusammenfassung:
1. Der Antrag wurde vom AStA Pressereferenten gestellt und zielt auf eine klare Form des "CDU-Bashings" ab, da ein ähnlicher Antrag bereits im Stadtrat von SPD und Grünen eingereicht wurde und durch die CDU Fraktion nun erstmal auf die lange Bank geschoben wurde und da der AStA sich ja politisch neutral verhalten sollte, haben wir hier die 1. fragwürdige Aktion in dieser Causa.
2. Nachdem die RCDS Fraktion während der StuPa Sitzung auf den Sachverhalt des "CDU-Bashings" hingewiesen hatte und basierend darauf erklärt hatte, das sie zwar für Klimaschutz seien, jedoch dieser Antrag aufs Bashing aus sei, wurde vom AStA Vorsitz in Form von Frau Hartmann ein Antrag auf namentliche Abstimmung, welcher Objektiv betrachtet nur darauf abzielte potentielle Gegner dieses Antrags bloß zu stellen.
Dies ist meiner Meinung nach noch ein gravierend schlimmeres vergehen als 1., da der AStA sich damit immens ins Tagesgeschäft des StuPas eingemischt hat und daher überdacht werden sollte das Antragsrecht des AStAs auf StuPa Sitzungen einzuschränken.
Wäre es z.B. möglich ein System zu schaffen, wodurch der AStA generelle Anträge wie z.B. Finanzanträge etc. weiter selber stellen kann, ihnen jedoch auf den Sitzungen das GO-Antragsrecht zu endziehen ?
Es hat sich nun mal in den letzten Monaten gezeigt, dass der AStA sein in der letzten Legislaturperiode erlangtes Antragsrecht im Stupa gerne gewillt ist zu Missbrauchen, gerade weil momentan 2 aktive AStA Referenten ebenfalls aktive Mitglieder bei den JuSos sind.
3. Da der AStA nun im Eilverfahren basierend auf dem StuPa Beschluss eine Pressemitteilung rausgeschickt hat, in der sie das prognostizierte "CDU-Bashing" betreiben, sollten ihnen Aufgetragen werden die Pressemitteilung zu widerrufen und die eigentliche politische Neutralität des AStAs als Organ der VS klarstellen, da ich bei solchen Aktionen fürchten muss, dass die politische Interessenvertretung der Studierendenschaft wieder von der Realpolitik in den "Linkensumpf" geschoben wird und damit unsere Rechte als VS wieder angezweifelt werden könnte. [...]"

Zu TOP 5:
Anfrage eines Studis:
"In der Geschäftsordnung des ÄRa (Stand 25. Mai 2016) steht unter §6 (2) "Das Protokoll ist bis spätestens zwei Wochen nach der Sitzung fertigzustellen und den Mitgliedern des Ältestenrates in Textform zur Genehmigung vorzulegen. Sofern nicht binnen drei Tagen Widerspruch eingelegt wird, gilt das Protokoll als genehmigt." und unter §6 (3) "Das Protokoll ist spätestens eine Woche nach der Genehmigung in geeigneter Weise zu veröffentlichen." Online ist das letzte veröffentlichte Protokoll jedoch von der Sitzung des ÄRas vom 19. Juni 2018. Da es in der Zwischenzeit auf jeden Fall weitere ÄRa Sitzungen gab (zumindest laut Einladungen, dem AStA Kalender und laut § 23 (2) OSVS) würde ich darum bitten, dass der ÄRa unverzüglich die noch unveröffentlichten Protokolle der vergangenen Sitzungen veröffentlicht."

Zu TOP 6:
Anfrage eines Studis:
"Der ÄRa befasst sich in seinen Sitzungen mit datenschutz relevanten und kritischen Themen. Die Anfragen zu diesen Themen erhält der ÄRa über den Mail Alias aera@asta-kit.de. Deswegen finde ich es sehr bedenklich, dass ein Mitglied des ÄRas auf diesem Alias mit seiner privaten […]-Adresse steht. Die datenschutz relevanten und kritischen Themen sollten meiner Meinung nach nur intern auf den Servern des AStA gespeichert werden. Ich bitte den ÄRa dazu Stellung zu beziehen und im Zweifel entsprechende Handlungen zu veranlassen."

Zu TOP 7:
"Auf einer der letzten Sitzung hat sich der ÄRa damit beschäftigt, wann eine Ausgabe explizit im Haushalt vorgesehen ist. Der ÄRa hatte die Regelung so ausgelegt, dass in der Kommentarspalte die Ausgabe bei Beschluss explizit vermerkt sein muss. Bspw. müsste eine Fachschaft dann in ihrem Haushalt, wenn sie vor hat Kugelschreiber zu kaufen, in der Kommentarspalte des Haushaltspostens "Büro / -material" dies vermerken. Wenn ihnen aber dann einfällt, dass sie auch Kopierpapier für bspw. 160€ benötigen und dies nicht in der Kommentarspalte vermerkt haben, müsste nach eurer Auslegung und dem §15 (6) FO zusätzlich zu dem Beschluss auf der entsprechenden Fachschaftssitzung eine Genehmigung des Vorstand der Studierendenschaft dafür erfolgen.
Bei der Menge der Anträge, die Fachschaften und der Vorstand der Studierendenschaft über das Jahr hinweg stellt, ist es quasi unmöglich alle diese Ausgaben nach eurer Auslegen "explizit im Haushalt" vorzusehen.
Ich würde deswegen den ÄRa darum bitten diese Auslegung unter Berücksichtigung des kompletten § 15 FO noch einmal zu überdenken, da diese meiner Meinung nach in der Verfassten Studierendenschaft nicht umsetzbar ist."

Zu TOP 8:
"Die Änderung der Geschäftsordnung, die auf der letzten Sitzung des Studierendenparlaments beschlossen widerspricht §17 Abschnitt 5 der Organisationssatzung. Daher beantrage ich die Aufhebung des Beschlusses nach §23 Abschnitt 1 der Organisationssatzung."

Zu TOP 9:
"Im Wahlordner sind noch diverse alte WählerInnenverzeichnisse zu finden. Aus Datenschutzgründen bitte ich euch, diese möglichst bald zu löschen, da dies eigentlich schon nach der Einspruchsfrist zur jeweiligen Wahl hätte erfolgen müssen."

Fehler | AStA am KIT

Fehler

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