Wahlbekanntmachung 2012

Wahlen zu den Gremien der Unabhängigen Studierendenschaft vom 16.01.2012 bis 20.01.2012

Die Wahlen zu den Gremien der Unabhängigen Studierendenschaft des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) finden von Montag, dem 16. Januar 2012, bis Donnerstag, dem 19. Januar 2012, jeweils von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und am Freitag, dem 20. Januar 2012, von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Alle Wahlurnen sind am Freitag bis spätestens 15:00 Uhr geöffnet, mit Ausnahme einer Wahlurne im UStA-Büro, die von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet ist. Diese Wahlurne wird für diejenigen angeboten, die der zwischenzeitlichen Speicherung persönlicher Daten nicht zustimmen. Für die einzelnen Urnen können kürzere Öffnungszeiten gelten.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle im Wintersemester 2011/12 am KIT immatrikulierten Studierenden einschließlich der Mitglieder des Studienkollegs am KIT. Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur mit einer vom KIT ausgestellten und gültigen Studierendenausweis oder mit einem gültigen Lichtbildausweis und einem vom KIT ausgestellten und gültigen Immatrikulationsnachweis ausüben.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, am Mittwoch, dem 14.12.2011 zwischen 15.15 Uhr und 18:45 Uhr sowie am Freitag, dem 16.12.2011 zwischen 14:15 Uhr und 16.00 Uhr Wahlvorschläge im Geschäftszimmer der Unabhängigen Studierendenschaft beim Vorsitz des Wahlausschusses einzureichen.

Die Kandidierenden für die Wahl der Fachschaftsvorstände werden auf den jeweiligen Fachschaftsversammlungen bestätigt. Einer Kandidatur muss stattgegeben werden, sofern die Person zum Kreis der Wahlberechtigten gehört.

Einem Wahlvorschlag zur Frauenreferentin muss eine von mindestens 15 weiblichen Mitgliedern der Studierendenschaft unterschriebene Unterstützerliste beigefügt werden. Auf dieser muss der volle Namen, die Anschrift, die Matrikelnummer und der Fachbereich der Unterstützenden angegeben werden. Die erstgenannte Person der Unterstützenden vertritt den Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss, sie wird von der zweitgenannten Person der Unterstützenden bei Verhinderung vertreten. Für jede Kandidatin ist ein eigener Wahlvorschlag einzureichen.

Einem Wahlvorschlag zur Ausländerinnen- und Ausländerreferentin bzw. zum Referenten muss eine von mindestens 15 Mitgliedern der Studierendenschaft, die eine andere Staatsangehörigkeit als die der Bundesrepublik Deutschland haben oder staatenlos sind, unterschriebene Unterstützerliste beigefügt werden. Auf dieser muss der volle Namen, die Anschrift, die Matrikelnummer und der Fachbereich der Unterstützenden angegeben werden. Die erstgenannte Person der Unterstützenden vertritt den Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss, sie wird von der zweitgenannten Person der Unterstützenden bei Verhinderung vertreten. Für jeden Kandidierenden ist ein eigener Wahlvorschlag einzureichen. 

Außerdem findet die Wahl zum Studierendenparlament (SP) statt. Die Zahl der zu wählenden Vertreter und Vertreterinnen im SP beträgt 25. Die SP-Wahlvorschläge bestehen aus einer Liste mit maximal 25 Kandidierenden, in erkennbarer Reihenfolge mit Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift, der Matrikelnummer, des Fachbereiches und einer eigenhändigen Unterschrift sowie einer als Anlage beigefügten Unterstützerinnen- und Unterstützerliste. Diese muss von mindestens 30 Wahlberechtigten mit Angabe des vollen Namens, der Anschrift, der Matrikelnummer und des Fachbereiches unterzeichnet sein. Die erstgenannte Person der Unterstützenden vertritt den Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss, sie wird von der zweitgenannten Person im Verhinderungsfall vertreten. Eine Person darf höchstens auf einem Wahlvorschlag kandidieren. Der Wahlvorschlag soll mit einem Kennwort (z.B. Listenname oder Fachschaftsname) kenntlich gemacht werden.

Alle Angaben müssen deutlich erkennbar sein, so dass kein Zweifel über die Identität der Personen besteht. Die Wahlberechtigten können für eine Wahl jeweils nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Freitag, 16.12.2011, 16 Uhr) ist es nicht mehr möglich, die Unterstützung eines Wahlvorschlages oder die Kandidatur zurückzunehmen.

Es besteht keine Bindung an eine bestimmte Wahlurne.  Es darf nur mit den vom Wahlausschuss ausgegebenen Stimmzetteln abgestimmt werden, andere Stimmzettel sind ungültig. 

Vordrucke für die Wahlvorschläge und Unterstützerlisten gibt es an der UStA-Theke oder digital als Anhang zu diesem Artikel.

Der Wahlausschuss

Philipp Kirchhofer, Benjamin Kobrinski, Anna Neubauer, Benedikt Neuffer

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