Protokoll der 14. Sitzung des Studierendenparlaments

Datum: 
11. September 2012

Protokoll

Protokoll der 14. Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) am KIT

Datum: 11.09.2012


Anwesende:


Die LISTE: Tobias M. Bölz
JuSos: Fabian Trost
RCDS: Robert Franz, Jan Stellet, Jürgen Walter, Andreas Gürich, Tobias Schrader 
GHG: Hannah Ullrich, Samuel Karrer, Katharina Glock, Hannah Wenk, David Dao, Tobias Bach
AL: Jan Reusch
Fibs: Stefan Lais
LuSt: Matthias Mayr, Sarah Puch, Philipp Rudo

Entschuldigt: Niklas Horstmann, Noah Fleischer, Sebastian Eckel, Rodrigo Groener, Nicole Brinnel
Unentschuldigt: Florian Soldner, Anna Bogutzki

Gäste: Benjamin Kobrinski

Redeleitung: Sarah Puch
Protokoll: Katharina Glock
 
Tagesordnung:
====================
01. Begrüßung 
02. Fragestunde der Öffentlichkeit 
03. Feststellung der Beschlussfähigkeit 
04. Genehmigung der Tagesordnung 
05. Genehmigung der Protokolle der 12. und 13. Sitzung 
06. Berichte 
07. Berichte UStA 
08. Wahl UStA Referenten für Kultur, Sozial II, Ökologie 
09. Hinzuziehen von Referenten 
10. Ausschuss Neuwahl Finanzen(Nachfolge Dominik Richter) 
11. Satzung 
12. Auszug Haushalt Unifest
13. Verschiedene 


Abstimmungs- und Wahlergebnisse sind in der Form ja/nein/Enthaltung aufgeführt.

Beginn: 19:38
Ende: 22:28


1. Begrüßung
====================

Sarah Puch begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19:38.



2. Fragestunde der Öffentlichkeit
====================

Die Öffentlichkeit hat keine Fragen.


3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
====================

Das Studierendenparlament ist mit 14 Anwesenden beschlussfähig. 


4. Genehmigung der Tagesordnung
====================

Sarah Puch beantragt TOP 12 als TOP 10a. Es gibt keine Gegenrede.
Die Tagesordnung wird per Akklamation angenommen.


5. Genehmigung der Protokolle der 12. und 13. Sitzung.
====================

Die Protokolle werden per Akklamation angenommen.


6. Berichte
====================

Es gibt keine Berichte.


7. Berichte UStA 
====================

Philipp Rudo: Die Abstimmungsordnung wurde vertagt, wird aber in der nächsten Senatssitzung behandelt. Der geplante Termin der Urabstimmung (die reguläre U-Wahl-Woche im Januar) ist damit möglich, die Satzungsanträge müssen entsprechend am 5. November eingereicht sein.
Der Kalend*UStA ist fertig.


8. Wahl UStA Referenten für Kultur, Sozial II, Ökologie 
====================

Es gibt keine Vorschläge.


9. Hinzuziehen von Referenten
====================

Es gibt liegen eine Anträge vor.


10. Ausschuss Neuwahl Finanzen
====================

Es gibt keinen Kandidaten.


10a. Auszug Haushalt Unifest
====================

Antrag des UStA:
-----------------------------------------
Das StuPa möge beschließen: Für das UStA-Uniwinterfest 2013 wird einen Vorschuss von 4.000 Euro für das Bandbooking genehmigt. Diese Ausgaben werden im Haushaltsplan des UStA-Uniwinterfest 2013 berücksichtigt.
-----------------------------------------

Begründung: Um aussichtsreiche Bands kostengünstig zu buchen, beginnt die Arbeit des booking-Teams meist schon vor Aufstellung des Unifesthaushalts. Um Planungssicherheit zu schaffen und das Abspringen mündlich zugesagter Bands (in der Vergangenheit schon vorgekommen) zu verhindern, soll dem booking-Team schon vor Beschluss des Haushaltes die Möglichkeit gegeben werden Verträge aufzusetzen.

GO: Jürgen Walter beantragt Schluss der Debatte.
Es gibt keine Gegenrede

Abstimmung: 13/0/3. Damit ist der Antrag angenommen.


11. Satzung
====================

GO: Sarah Puch beantragt 1 Minute Pause (19:53).

Der gegenwärtige Entwurf der Organisationssatzung liegt den Abgeordneten vor und wird als Antrag behandelt.


2. Lesung:


-----------------
Präambel:
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Antrag zur weiblichen Form: Ersetze die weibliche Form überall durch die männliche und passe den Erklärungssatz hierfür an.
-----------------------------------------
Begründung: Die männliche Form ist in der Regel kürzer und der Text somit besser lesbar. Die weibliche Form widerspricht dem selbst definierten Sinn der besseren Lesbarkeit durch Verzicht auf das Gendern in der Satzung. 

Samuel Karrer: Die bessere Lesbarkeit bezog sich auf das Gendern im Unterschied zu der weiblichen Form und nicht auf den Unterschied zwischen der männlichen und der weiblichen Form.  

GO: Tobias M. Bölz beantragt namentliche Abstimmung.

Tobias M. Bölz: ja
Fabian Trost: nein
Robert Franz: ja
Jan Stellet: ja
Jürgen Walter: ja
Andreas Gürich: ja 
Tobias Schrader: ja
Hannah Ullrich: nein
Samuel Karrer: nein 
Katharina Glock: nein
Hannah Wenk: nein
David Dao: nein
Tobias Bach: nein
Jan Reusch: nein
Stefan Lais: Enthaltung

Matthias Mayr: Enthaltung
Sarah Puch: Enthaltung
Philipp Rudo: Enthaltung

6/8/4 → Damit ist der Antrag abgelehnt.


-----------------
§4, Absatz 3
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „ [...] kann in begründeten Fällen Ausnahmen hiervon vorsehen.“ 
Neu: „ [...] kann in begründeten Fällen Ausnahmen hiervon vorsehen, die vom Ältestenrat genehmigt werden müssen.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Sofern Organe der Studierendenschaft tatsächlich nicht öffentlich tagen sollen, muss hierfür eine gute Begründung vorliegen. Ob es eine hinreichende Begründung für eine solche Ausnahme gibt, muss bereits im Voraus durch eine unabhängige Instanz entschieden werden. 

Philipp Rudo schlägt eine Anpassung des Absatz 4 vor (öffentliche Protokolle).

Philipp Rudo: Die Änderung widerspricht der Funktion des Ältestenrats als Kontrollgremium. 

Abstimmung: 4/11/3. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.


-----------------
§7, Absatz 3
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „[...]dieser beantragt nach Überprüfung der Voraussetzungen gemäß § 26 Absatz 2 unverzüglich eine Sitzung des Studierendenparlaments.“ 
Neu: „[...] dieser wählt gemäß § 26 Absatz 2 einen Durchführungsausschuss.“
-----------------------------------------

Matthias Mayr: In §8 steht gegenwärtig, dass das Studierendenparlament diesen Ausschuss wählt.

Tobias M. Bölz: Der Ältestenrat wäre zudem damit beauftragt, die Personen zu finden. Das liegt nicht in seinem Aufgabenbereich. 

Jürgen Walter und Tobias M. Bölz: Alternativ kann der §8 geändert werden, um eine Verschleppung der Urabstimmung zu verhindern.

Abstimmung: 5/12/1. Damit ist der Antrag abgelehnt.



Änderungsantrag von Fabian Trost:
-----------------------------------------
Ergänze §7(3): […] „Studierendenparlaments, um einen Ausschuss nach §8(1) unverzüglich zu wählen.“
-----------------------------------------

Begründung: Die Wahl und die Urabstimmung kann damit nicht verzögert werden.
Matthias Mayr: Eine Anpassung des §8 wäre sinnvoller. 
Tobias M. Bölz regt eine Diskussion im AK VS an.
Abstimmung: 1/15/2. Damit ist der Antrag abgelehnt.

-----------------
§8:
-----------------

Philipp Rudo: Die Regelungen zu Abstimmungen sollen übergreifend in einer Wahl- und Abstimmungsordnung getroffen werden.


-----------------
§13, Absatz 7
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „Das Studierendenparlament kann eine Geschäftsordnung für die Vollversammlung beschließen. Ist eine solche nicht vorhanden, so findet die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments sinngemäß Anwendung.“ 
Neu: „Gibt sich die Vollversammlung keine Geschäftsordnung, so findet die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments sinngemäß Anwendung.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Ein wichtiges Organ wie die Vollversammlung soll das Recht haben, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben. Außerdem wird so verhindert, dass das Studierendenparlament eine sinnvolle Durchführung der Vollversammlung durch den Beschluss einer nicht-sinnvollen Geschäftsordnung verhindern kann. Nicht zuletzt ist es wichtig, dass eine Vollversammlung auf sich erst vor Ort ergebende Umstände reagieren können soll – sofern das nötig ist auch durch Anpassung der Geschäftsordnung. 
Philipp Rudo: Das Studierendenparlament soll eine GO beschließen, die von der Vollversammlung nur geändert werden kann, um so zu vermeiden, dass die Vollversammlung zu ausführlich über die GO diskutiert.
Fabian Trost: Besser wäre eine Regelung, in der das Studierendenparlament eine GO zwar vorschlägt, aber nicht für die Vollversammlung beschließt.
Abstimmung: 1/8/8. Damit ist der Antrag abgelehnt.

-----------------
§14, Absatz 3
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „Beschlüsse der Vollversammlung sind ausgesetzt, sobald eine Urabstimmung dazu beantragt ist.“ 
Neu: „Beschlüsse der Vollversammlung sind für bis zu 4 Wochen ausgesetzt, sobald eine Urabstimmung dazu beantragt ist.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Eine Vollversammlung kann für einen beliebigen Termin beantragt werden, mit dieser Änderung wird verhindert, dass Beschlüsse durch die Beantragung einer erst viel später stattfindenden Vollversammlung aufgehoben werden. 

Fabian Trost: Eine z.B. durch Unterschriften geforderte Urabstimmung kann nicht weiter aufgeschoben werden (Verweis auf §8).
Stefan Lais: Eine Urabstimmung kann auch ein Jahr im Voraus beantragt werden, dann ist der Zeitraum von 4 Wochen nicht sinnvoll.

Abstimmung: 0/12/6. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

-----------------
§ 15, Absatz 2
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Füge nach 6. neu ein: „7. die Aussprache einer Empfehlung an das KIT-Präsidium bezüglich der Entlastung des Vorstands“ 
-----------------------------------------

Begründung: Das Studierendenparlament wählt den Vorstand und dieser ist dem Studierendenparlament auch rechenschaftspflichtig. Deswegen ist die Empfehlung über eine Entlastung an das KIT-Präsidium angebracht. 

Tobias M. Bölz: Dadurch werden dem Studierendenparlament Kompetenzen zugesprochen, die es nicht hat. Entlasten kann ausschließlich das Präsidium.

Abstimmung: 0/10/8. Damit ist der Antrag abgelehnt.


-----------------
§ 17, Absatz 6 
-----------------

Änderungsantrag des RCDS:
-----------------------------------------
Streiche: "Das Stimmrecht kann nicht delegiert werden."
-----------------------------------------

Begründung: Dies ist ein klassischer Satz für die Geschäftsordnung. Dort kann man ihn 1:1 so verwenden.

Philipp Rudo: Von der GO kann man mit einer 2/3-Mehrheit abweichen.

Abstimmung: 5/12/1. Damit ist der Antrag abgelehnt.


Änderungsantrag des RCDS: 
-----------------------------------------
Füge in § 17 einen neuen Absatz 3 ein:
Alle Mitglieder des Parlaments haben in der Studierendenschaft uneingeschränktes Informationsrecht

Lösche dafür in Absatz 2:
Seine Mitglieder haben in der Studierendenschaft uneingeschränktes Informationsrecht.
-----------------------------------------

Begründung: Information sind die Grundlage für eine bewusste Entscheidung, die wir von den Parlamentariern erwarten. Parlamentarier sollten sich daher über alles informieren können. 

Sarah Puch: Der Aufwand ist zu groß, außerdem gibt es vertrauliche Informationen, die nicht umfassend veröffentlicht werden sollen (z.B. Personaldebatten und Freitische).

Jan Stellet: Auch das Studierendenparlament hat im Sinne der Transparenz ein Anrecht auf Informationen.

Tobias M. Bölz: Informationen, die nicht einzelne Personen betreffen, sollten grundsätzlich öffentlich sein, für alle übrigen stellt das Präsidium den geeigneten Ansprechpartner für das Studierendenparlament dar.

Jan Stellet: Die Abgeordneten können eine Erklärung unterzeichnen und verpflichtet werden, Stillschweigen zu bewahren. 

Jürgen Walter: Eine Alternative ist ein erweitertes Informationsrecht für Parlamentarier, bei dem personenbezogene Informationen ausgeschlossen sind.

GO: Sarah Puch beantragt Ende der Redeliste. Es gibt keine Gegenrede.

Abstimmung: 0/11/7. Damit ist der Antrag abgelehnt.


-----------------
§ 18, Absatz 2
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „2. Änderung der Organisationssatzung oder weiterer Satzungen sowie der Geschäftsordnungen von Studierendenparlament und Vollversammlung,“ 
Neu: „2. Änderung der Organisationssatzung oder weiterer Satzungen sowie der Geschäftsordnungen des Studierendenparlaments,“ 
-----------------------------------------

Begründung siehe Änderungsantrag von Brandt-Zand zu §13, Absatz 7.

Abstimmung: 0/13/5. Damit ist der Antrag abgelehnt.

-----------------
§ 20, Absatz 2
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „[...] durch Wahl in [...]“ 
Neu: „[...] durch geheime Wahl in [...]“ 
Streiche: „Einem Antrag auf geheime Wahl muss stattgegeben werden.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Die Wahl des Vorstands gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Studierendenparlaments und hierbei sollte jeder Abgeordnete nach bestem Gewissen handeln können. Deswegen ist eine standardmäßig vorgesehene geheime Wahl angebracht. 

Abstimmung: 6/6/6. Damit ist der Antrag abgelehnt.


-----------------
§ 20, Absatz 4
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine stellvertretende Vorsitzende; sie vertritt den Vorsitz, wenn diese verhindert ist.“ 
Neu: „Der Vorstand schlägt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden vor; dieser muss vom Studierendenparlament mit absoluter Mehrheit bestätigt werden; er vertritt den Vorsitz, wenn dieser verhindert ist.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Die Vertretung des Vorsitzes beinhaltet Privilegien und Rechte, die nur vom Studierendenparlament vergeben werden sollten. Außerdem genießt der Stellvertreter auf diese Weise eine höhere Legitimation. 

Tobias M. Bölz: Es handelt sich dabei ausschließlich um die juristische Vertretung, beispielsweise für Verträge, nicht um die offizielle Vertretung der Studierendenschaft nach außen.


Form im gegenwärtigen Entwurf der Organisationssatzung:
„ Die Vorsitzende vertritt die Studierendenschaft. Die weiteren Referentinnen sind allgemeine Stellvertreterinnen, wenn die Vorsitzende verhindert ist; die Reihenfolge der allgemeinen Stellvertretung bestimmt der Vorstand.“


Aufgrund der unterschiedlichen Herangehensweisen wird der Änderungsantrag behandelt, auch wenn eine Anpassung im Entwurf bereits vorgenommen wurde.


Abstimmung: 5/9/4. Damit ist der Antrag abgelehnt.


-----------------
§ 20, Absatz 5
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „4. durch konstruktives Misstrauensvotum des Studierendenparlaments.“ 
Neu: „4. durch Misstrauensvotum des Studierendenparlaments; ausgenommen hiervon sind die Referate Vorsitz und Finanzen, bei denen das Misstrauensvotum konstruktiv erfolgen muss.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Elementar für den Vorstand der Studierendenschaft sind die Referate Vorsitz und Finanzen, weswegen hier ein konstruktives Misstrauensvotum angebracht ist, damit der Vorstand handlungsfähig bleibt. Bei den übrigen Referaten kann es sinnvoll sein, den zugehörigen Referenten abzuwählen, obwohl sich keine Ersatzperson hierfür findet. 

Abstimmung: 2/12/0. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.


-----------------
§ 20, Absatz 6
-----------------

Änderungsantrag des RCDS:
-----------------------------------------
Füge Hinzu:
Ist das Referat für Chancengleichheit durch eine Frau besetzt, muss ebenso ein Mann gewählt werden.
-----------------------------------------

Begründung: Ohne die Änderung setzt man sich dem Verdacht des Sexismus aus.

Tobias M. Bölz schlägt eine Regelung in einer untergeordneten Satzung vor.

Abstimmung: 7/5/5. Damit ist der Antrag angenommen.



-----------------
§ 20
-----------------

Änderungsantrag von Jan Reusch:
-----------------------------------------
Ersetze Chancengleichheit durch Gleichstellung.
-----------------------------------------

Begründung: Das Wort Gleichstellung umfasst das Ziel der Regelung besser.

Abstimmung: 6/6/6. Damit ist der Antrag abgelehnt.



-----------------
§ 22, Absatz 1
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „(1) Die Mitglieder des erweiterten Vorstands werden vom Vorstand gewählt. Diese müssen vom Studierendenparlamanet einzeln bestätigt werden, einem Antrag auf geheime Abstimmung muss stattgegeben werden.“ 
Neu: „(1) Die Mitglieder des erweiterten Vorstands können vom Studierendenparlament oder dem Vorstand gewählt werden. Die vom Vorstand gewählten Mitglieder müssen vom Studierendenparlament jedoch einzeln bestätigt werden, einem Antrag auf geheime Abstimmung muss stattgegeben werden.“ 
Streiche § 22, Absatz 2, Punkt 4.
-----------------------------------------

Begründung: Es kann sinnvoll sein, gegen den Willen des Vorstands einen Referenten zum Vorstand hinzuzuziehen, beispielsweise wenn man mit der Arbeit eines Referenten nicht ganz zufrieden ist. Diese Option soll dem Studierendenparlament deswegen gegeben werden, damit man bei Unzufriedenheit mit einem Referenten auch andere Optionen hat, als den Referenten direkt abwählen zu müssen. Diese hinzugezogenen Referenten sollen natürlich auch nicht durch den Vorstand wieder abgewählt werden können, weswegen § 22 (2) 4. ebenfalls gestrichen werden muss. 

Tobias M. Bölz: Dieses Vorgehen behindert die Arbeit des Vorstands.

GO: Philipp Rudo beantragt namentliche Abstimmung.

Tobias M. Bölz: nein
Fabian Trost: nein
Robert Franz: Enthaltung
Jan Stellet: ja
Jürgen Walter: ja
Andreas Gürich: ja 
Tobias Schrader: Enthaltung
Hannah Ullrich: nein
Samuel Karrer: nein 
Katharina Glock: nein
Hannah Wenk: nein
David Dao: Enthaltung
Tobias Bach: nein
Jan Reusch: nein
Stefan Lais: nein
Matthias Mayr: nein
Sarah Puch; nein
Philipp Rudo: nein

Ergebnis: 3/12/3. Damit ist der Antrag abgelehnt.


-----------------
§ 23, Absatz 2
-----------------

Änderungsantrag des RCDS:
-----------------------------------------
(2) Der Ältestenrat tagt mindestens einmal pro Vorlesungsmonat. Die Mitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet.

Änderung: Streiche den letzten Satz
-----------------------------------------

Begründung: Geht schon aus § 24 Absatz 2, Punkt 4 hervor. 

Philipp Rudo: Die Verpflichtung ist höher, wenn die Anwesenheit immer obligatorisch ist.

Abstimmung: 4/11/2. Damit ist der Antrag abgelehnt.


-----------------
§ 24, Absatz 1
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „[...] Dabei werden drei Mitglieder zu Beginn des Wintersemesters und zwei zu Beginn des Sommersemesters gewählt.“ 
Neu: „[...] Dabei werden zwei Mitglieder zu Beginn des Wintersemesters und drei zu Beginn des Sommersemesters gewählt.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Mitglieder des Ältestenrats scheiden nach einem Jahr aus ihrem Amt aus. Da im Juli gewählt werden soll, sind Anfechtungen und kritische Fragen bezüglich der Wahlergebnisse am ehesten Anfang der Legislaturperiode im Oktober zu erwarten. Deswegen sollten zu diesem Zeitpunkt maximal 2 Mitglieder ausscheiden, weswegen es sinnvoll ist, im Sommer 3 und im Winter 2 Mitglieder in den Ältestenrat gewählt werden. 

Form im gegenwärtigen Entwurf der Organisationssatzung:
„Die Amtszeiten der einzelnen Mitglieder sollen nicht alle am gleichen Datum beginnen.“

Philipp Rudo: Ziel der Anpassung war, die Satzung flexibler zu machen, wichtig ist lediglich die Kontinuität.

Sarah Puch: In der gegenwärtigen Form fehlt eine Struktur, eine Wahl ist z.B. auch in fünf aufeinanderfolgenden Sitzungen möglich. 

Abstimmung: 0/7/11. Damit ist der Antrag abgelehnt.



-----------------
§ 26, Absatz 2
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „[...] § 7 [...]“ 
Neu: „[...] § 7 (1) oder (2)“ 
Ergänze am Ende: „Erfüllt ein Antrag auf Urabstimmung die Bedingungen in § 7 (3) so wählt der Ältestenrat den Durchführungsausschuss selbst.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Eine durch derartig viele Studierende geforderte Urabstimmung muss unverzüglich stattfinden, weswegen eine evt. Verzögerung beispielsweise durch Nichtwahl eines Durchführungsausschusses oder nicht beschlussfähige Sitzungen des Studierendenparlaments ausgeschlossen werden müssen. 

Tobias M. Bölz: Eine Abstimmung ist hinfällig nach der Ablehung der Änderungen in §7(3).
Jan Stellet: Die Anpassung des Bezugs auf §7 (Absatz 1 und 2) ist dennoch nötig. 

Abstimmung: 0/10/7. Damit ist der Antrag abgelehnt.


-----------------
§ 28, Absatz 2
-----------------

Brandt-Zand fragt an, warum nicht eine Wahl beider Fachschaften möglich ist, wenn man von beiden vertreten wird.

Tobias M. Bölz: Die betreffenden Fachschaften wurden gefragt. Eine Wahl beider Fachschaften wäre zwar wünschenswert, im Hinblick auf die Fachschaftenkonferenz jedoch auch kritisch zu sehen, da dort die Studierenden dann mehrfach vertreten wären. Eine abschließende Stellungnahme fehlt noch. In der gegenwärtigen Form kann der Absatz nicht bestehen bleiben.



-----------------
§ 30, Absatz 3
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „[...] Sie beträgt mindestens zwei und höchstens zehn.“ Neu: „[...] Sie beträgt mindestens drei und höchstens acht.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Es mag zwar aus Sicht mancher Fachschaften sinnvoll sein, möglichst viele Freiheiten bei der Wahl der Vorstandsgröße zu haben, aber es ist aus demokratischer und praktischer Sicht sinnvoll, vernünftige Rahmenbedingungen zu setzen. So ist es erforderlich, mindestens 3 Vorstände zu haben, um ein Patt zwischen 2 Vorständen zu verhindern und im Falle einer Meinungsverschiedenheit eine demokratische Entscheidung treffen zu können. Außerdem ist ein Vorstand ab einer gewissen Größe nicht mehr allzu handlungsfähig, weswegen erfahrungsgemäß eine maximale Beschränkung auf 8 Personen Sinn macht. 

Matthias Mayr: In vielen Fachschaften trifft der Vorstand nicht allein eine Entscheidung, die Mindestzahl von 3 stellt kleine Fachschaften vor Probleme, 10 Vertreter werden von den Wirtschaftswissenschaften gewünscht.

Tobias M. Bölz: Die FSK wird zu diesem Punkt einbezogen.

Abstimmung: 4/10/4. Damit ist der Antrag abgelehnt.



-----------------
§ 32, Absatz 3
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „Legt die Fachschaftenkonferenz ein Veto gegen den Beschluss des Haushalts ein, so muss sie einen Alternativvorschlag machen. Das Studierendenparlament entscheidet über den Alternativvorschlag, dabei bedarf es zur Ablehnung einer Zweidrittelmehrheit der Stimmberechtigten.“ 
Neu: „Legt die Fachschaftenkonferenz ein Veto gegen den Beschluss des Haushalts ein, so muss das Studierendenparlament einen Alternativvorschlag machen. Dieser sowie etwaige darauffolgende Vorschläge können nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmberechtigten abgelehnt werden.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Der Haushalt betrifft die gesamte Studierendenschaft in direkter Weise, da hier die Gelder der Studierendenschaft verplant und ausgegeben werden. Deswegen muss diese Entscheidung bestmöglich legitimiert sein und besprochen werden. Die vorgesehene Möglichkeit ermöglicht keinerlei Kompromisse sondern es gibt nur einen Vorschlag des Studierendenparlaments sowie evt. einen der FSK - ein Kompromissvorschlag o.ä.. außer diesen beiden ist nicht vorgesehen. Unsere vorgeschlagene Lösung ermöglicht es der FSK, zu Beginn ihre Bedenken durch eine Ablehnung mit einer absoluten Mehrheit vorzubringen. Sollte das Studierendenparlament diese Bedenken ignorieren, muss die FSK dennoch die Möglichkeit zur Verhinderung des Haushalts geben, wenn es hiergegen große Bedenken gibt – deswegen muss auch weiterhin eine Ablehnung durch eine 2/3-Mehrheit möglich sein, bis man sich auf einen Kompromiss einigt. 

Tobias M. Bölz: Auf diese Variante kann das Studierendenparlament nach einer Ablehnung des Haushalts durch die FSK einen Vorschlag erstellen, der wiederum nur erschwert abgelehnt werden kann. Die Mitsprache der FSK wird dadurch eingeschränkt. Der bisherige Vorschlag war ein Kompromiss zwischen den verschiedenen Ansprüchen.

Philipp Rudo: Auf diese Art existiert zwischenzeitlich kein gültiger Haushalt.

Jürgen Walter: Die Kompetenz sollte nicht auf zwei Organe verteilt werden, das Studierendenparlament ist für den Haushalt verantwortlich. 

Sarah Puch regt eine Diskussion mit der FSK an, um einen gemeinsamen Kompromiss zu finden.

Abstimmung: 0/13/5. Damit ist der Antrag abgelehnt.


-----------------
§ 33
-----------------

Fabian Trost fragt nach der Stimmverteilung der Fachschaften. 
Tobias M. Bölz: Diese entspricht der gegenwärtigen Beschlusslage der FSK, wird jedoch dort noch diskutiert.


-----------------
§ 34
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Füge neu ein: „(4) Die Fachschaftenkonferenz tagt mindestens einmal pro Vorlesungsmonat.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Die Fachschaftenkonferenz ist ein wichtiges Gremium mit wichtigen Aufgaben, wie beispielsweise der Wahl von Mitgliedern für den Finanzausschuss. Deswegen ist ein regelmäßiges Stattfinden zu gewährleisten. 

Der Antrag wurde übernommen.

-----------------
§ 35
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „Diese sind dem Studierendenparlament weisungsgebunden und informieren dieses regelmäßig über ihre Arbeit.“ 
Neu: „Diese sind dem Studierendenparlament weisungsgebunden und berichten diesem regelmäßig über ihre Arbeit.“ 
-----------------------------------------

Begründung: Die alternative Formulierung ist der derzeitigen vorzuziehen, da ein Bericht die andauernde Arbeit betrifft, während eine Information über die Arbeit eher der Vorstellung der Ergebnisse entspricht. 

Der Antrag wurde übernommen. 


-----------------
§ 37, Absatz 4
-----------------

Philipp Rudo: Wenn die Fachschaften 20% der Einnahme der Studierendenschaft durch Beiträge erhalten, entspricht dies mit den kalkulierten Beiträgen dem Betrag, über den sie gegenwärtig verfügen.

-----------------
§ 38, Absatz 1
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „[...] 1. Dezember [...]“ 
Neu: „[...] 15. November [...]“ 
-----------------------------------------

Begründung: Dem Studierendenparlament sowie der FSK sollte ausreichend Zeit gegeben werden, sich mit dem Haushalt auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge hierfür erarbeiten zu können. 

Philipp Rudo: Die Frist ist zu kurz, wenn man davon ausgeht, dass der Vorstand Mitte Oktober gewählt wird.

Abstimmung: 0/14/4. Damit ist der Antrag abgelehnt.


-----------------
§ 39
-----------------

Tobias M. Bölz: Die Formulierung wurde geändert. Für die Rechnungsprüfung ist der Finanzausschuss nach Gesetzeslage nicht zuständig, er prüft darüber hinaus. 


-----------------
§ 40, Absatz 3
-----------------

Änderungsantrag von Brandt-Zand:
-----------------------------------------
Bisher: „Bekanntmachungen von Wahlen und Urabstimmungen sind vom zuständigen Ausschuss [...]“ 
Neu: „Bekanntmachungen von Wahlen und Urabstimmungen sind mindestens eine Woche vor Durchführung vom zuständigen Ausschuss [...]“ 
-----------------------------------------

Begründung: Eine Frist für die Bekanntmachung erscheint aus demokratischer Sicht als sinnvoll und sollte bereits in der Satzung festgeschrieben sein. 

Philipp Rudo: Die Frist für die Urabstimmung steht fest, weitere Details sollten in der Abstimmungs- und Wahlordnung festgeschrieben werden.

Abstimmung: 1/11/6. Damit ist der Antrag abgelehnt.

GO: Robert Franz beantragt Vertagung des TOP. Es gibt keine Gegenrede.


12. Sonstiges
====================

Tobias M. Bölz: Am kommenden Montag gibt es eine öffentliche Senatssitzung. Behandelt wird unter anderem die Änderung der Satzung des KIT bezüglich Qualitätssicherungsmittel und Ehrungen. Bei der Verteilung der Qualitätssicherungsmittel wurde dem Vorschlag von studentischer Seite weitestgehend gefolgt. 


Sarah Puch schließt die Sitzumg um 22:28 Uhr. 

Dateien: 
Error | AStA am KIT

Error

Error message

  • Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /var/www/website/html/includes/bootstrap.inc:1692) in drupal_send_headers() (line 1551 of /var/www/website/html/includes/bootstrap.inc).
  • TypeError: Argument 1 passed to date_granularity_precision() must be of the type array, null given, called in /var/www/website/html/sites/all/modules/date/date.theme on line 79 in date_granularity_precision() (line 1665 of /var/www/website/html/sites/all/modules/date/date_api/date_api.module).
The website encountered an unexpected error. Please try again later.