§11 Satz 7 (2). Ändere in: Vor- und Familienname ggf. Rufname, §7 (7a). Ändere in: Führt eine Kandidatin anstatt ihres Vornamens einen anderen Rufnamen, soll der Wahlausschuss den Vornamen der Person nicht offenbaren und auf allen Wahlzetteln, Niederschriften und sonstigen Veröffentlichungen den Rufnamen benutzen. §15(1).1: 15. Der Stimmzettel enthält: füge den Satz hinzu: Falls ein Rufnamen angegeben wurde ist dieser anstatt des Vornamens zu verwenden.