§ 3 der Beitragsordnung erhält folgende Fassung: „Der zu zahlende Studierendenschaftsbeitrag beträgt bis einschließlich Wintersemester 2023/2024 für jedes Semester 7,50 € und ab dem Sommersemester 2024 für jedes Semester 10,50 Euro.“ § 4 Abs. 1 S. 1 der Beitragsordnung erhält folgende Fassung: „Der Studierendenschaftsbeitrag ist bei Studierenden zur Neuaufnahme in das KIT mit dem Immatrikulationsantrag beziehungsweise bei bereits eingeschriebenen Studierenden mit der Rückmeldung fällig, ohne dass es eines Beitragsbescheides bedarf.“