==== Studiengebühren ==== * Aktueller Stand: Im nächsten Landeshaushalt sind Studiengebühren ab WS 17/18 vorgesehen. * Studiengebühren für Bildungsausländer (1500€/Semester, davon 300 direkt an Hochschulen) und Zweitstudierende (600€/Semester, alles in Bildungshaushalt): "Bestandsschutz" für bereits eingeschriebene Studierende * Erhöhung Verwaltungskostenbeitrag 10€ für alle * Stellungnahmen von Alexander Salomon, Minister des Landes für die GRÜNEN * Alexander Salomon (Grüne): * Keine Antwort auf die Frage wie es zur Finanzierungslücke * Finanzierungslücke im Bildungsbereich: 48 Mio. € * Keine Quantifizierung der Einnahmen durch Studiengebühren für Bildungsausländer und Zweitstudierende * Salomon: Kein Bürokratischer Mehraufwand für Hochschulen * Gebührenselbstverwaltung wird als nicht sinnvoll erachtet * Zusatzeinnahmen Verwaltungsbeitrag sollen in gestiegene Verwaltungskosten und in Konsolidierung Haushalt MWK (<> Gesetz) * Isabelle Kappus (DSW): * Monatliches Budget für internationale Studierende: ~749€ * Gebühren wären von diesen dementsprechend nicht tragbar * für 71% der internationalen Studierenden ist Deutschland das Studienland 1. Wahl * 80% der internationalen Masterstudierenden und 67% der Doktoranden beabsichtigen zumindest zeitweise nach dem Abschluss in Deutschland zu bleiben. * Betroffene Studiengänge Zweitstudium * Sogenannte Double-Degree-Studiengänge, mit nationalem und internationalem Abschluss seien nicht betroffen * Für Doppel-Bachelor und Doppel-Master Gebührenpflicht nach erstem Abschluss * Sonst sowohl 1. Bachelor als auch 1. Master nicht davon betroffen, 2. Bachelor vor 1. Master wäre gebührenpflichtig * Nächstes Treffen des AK am 22.11.2016 17:45 im AStA