Bericht aus der SKSL === Umsetzung des DFG-Kodex und Vermittlung der Grundlagen guter wissenschaftlicher Praxis in der Lehre === Fakultäten sollen die Vermittlung der gwP in die Pflichtcurricula des Studiengänge aufnehmen (beginnend im Bachelor). Zudem werden eine neue Satzung zur gwP und ein Gesamtkonzept zur Vermittlung der gwP in allen Karriereabschnitten erarbeitet - die Vermittlung der gwP soll dabei kontinuierlich erfolgen, um regelmäßige Aktualisierungen zu ermöglichen. Zur Entwicklung und Koordination der Aktivitäten wird ein zentrales Büro zur gwP eingerichtet, die Kompetenz und Verantwortung der Vermittlung liegt aber bei den Fakultäten, welchen auch kein Umfang oder Mindestinhalt vorgeschrieben werden. Der grundlegende Prozess soll noch diesen Sommer abgeschlossen werden, damit ab Ende des Jahres die Umsetzungsphase beginnen kann - diese kann sich dann über 2-3 Jahre erstrecken. === Erfolgskontrollen unter Vermeidung von Zusammenkünften (insbes. Klausuren unter Videoaufsicht). === Eine Taskforce aus Lenkungskreis Studium und Leher und Präsidium ist an dem Thema schon länger dran und arbeitet diesbezüglich auch mit der AG Studienbetrieb und mit den Landesweiten Taskforces (Taskforce Studienbetrieb, AG Prüfungen, Hochschulnetzwerk Digitalisierung) zusammen - an der Anzahl der beschäftigten Gremien sieht man schon die Brisanz des Themas. 3 Möglichkeiten: Upload-Klausur, Online-Klausur, Klausur unter Videoaufsicht - die ersten beiden Möglichkeiten sind bereits möglich, ab dem 22.02.2021 wird auch die dritte Möglichkeit zur Verfügung stehen (hierfür wird noch an der gesetzlichen Grundlage gefeilt). Proctoring (sowohl live, als auch Softwarebasiert) wird nicht möglich sein - das Gesetz erlaubt keine Aufzeichnung. Daher hat man sich für die Durchführung mit Konferenzsoftware entschieden. MS Teams, Big Blue Button und Jitsi sind leider aus verschiedenen Gründen nicht Möglich, daher ausschließlich über Zoom. Es muss eine Vor-Ort-Alternative eingerichtet werden, damit Studis, die nicht online schreiben wollen oder können das in Anspruch nehmen können, die Online-Variante wird aber als Plan A kommuniziert - aus Erfahrungen der TU München nehmen ca. 5% die Vor-Ort-Variante in Anspruch - hierauf wird bei den betroffenen Klausuren auch die Raumplanung ausgelegt, im Notfall muss man einzelne Studierende nachprüfen (das ist besser als die DM-Arena zu buchen und dann schreiben da nur 20 Leute). Das langfristige Ziel ist es aber, das nicht mehr mit Zoom, sondern mit spezifischer Software durchzuführen - derzeit liegt der Fokus auf der Software DigiExam, diese ist noch nicht zu 100% einsatzbereit, es wird aber dazu wahrscheinlich schon in dieser Prüfungsphase ein Pilotprojekt bei 3-4 Klausuren geben. Es muss ausgeschlossen werden, dass Daten auf Servern im Ausland landen und es dürfen keine biometrischen Daten übertragen werden. Gemeinsam mit der Hochschule Aalen kooperiert man zurzeit mit DigiExam und versucht, die Sofware an die deutschen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen (wird bislang in Schweden an Schulen eingesetzt). Die Wertung von Betrugsversuchen liegt bei den Zoom-Klausuren wie auch bei den Hörsaalklausuren im Ermessen der Prüfungsaufsicht. Einen "Freischuss" wird es nur bei einer (kurzfristigen) Änderung der Prüfungsform geben, d.h. kein Freischuss bei Ankündigung einer "schriftlichen Klausur" und Durchführung einer "schriftlichen (online-) Klausur", wenn aber eine "schriftlichen Klausur" angemeldet wurde und eine "Open-Book-Klausur" durchgeführt wird, gibt es einen zusätzlichen Versuch. Zur Kurzfristigkeit: es gilt die Abweichung von der Klausurankündigung/dem Campus Managment, nicht die Abweichung von z.B. dem Modulhandbuch. Eine Ankündigung eines Wechsels muss dennoch immer min. 14 Tage vor der Prüfung erfolgen. Zur Ausweichmöglichkeit Online/Vor-Ort: Die Satzung schreibt "zeitgleich" vor - was rechtlich "im selben Prüfungszeitraum" (also dieses Semester) bedeutet. Gleichzeitigkeit (also tatsächlich am selben Tag zur selben Zeit) ist nur erforderlich, wenn die selben Klausuraufgaben gestellt werden. === Studienbetrieb im SoSe 2021 unter Corona-Bedingungen === Zur Lage im aktuellen Semester: Die Hochschulbezogenen gesetzlichen Corona-Vorgaben sind seit dem 2. November relativ konstant, alle Änderungen waren im wesentlichen KIT-Intern. Es ist noch unklar, ob die kommende Corona-Verordnung spezifische Änderungen für die Hochschulen beinhalten wird, das MWK strebt aber keine Änderungen der Verordnungslage an. Es wird daher vonseiten des KIT für dieses Semester keine Erweiterung des Präsenzbetriebes mehr angestrebt. Es werden sowohl Präsenz-, als auch Online-Klausuren durchgeführt werden, die Mischung/Aufteilung ist noch unklar. Planung des Sommersemesters: 2 Möglichkeiten: 1. Erweiterung des Präsenzbetriebes, Anstreben von Hybriden Konzepten 2. Fortführung der Lehre wie in diesem Semester - Vorteil: Planungssicherheit Die Studierendenverterter der SKSL plädieren dafür, Option 2 zu planen und zu kommunizieren, die Möglichkeit 1 aber im Hintergrund bereitzuhalten, sodass an jeder Fakultät das beste aus der Situation herausgeholt werden kann - bei einem Mehrangebot an Präsenz soll Studierdenden die Entscheidung dann freigestellt werden, dass auf jeden Fall auch komplett online studiert werden kann. Eine pessimistische Ankündigung mit anschließenden Verbesserungen führt zu weniger Unmut, als eine optimistische Ankündigung und zahlreiche Revidierungen. Wir empfehlen daher einheitlich eine online-Variante kommunizieren, dennoch sollte man die Möglichkeiten vorbereiten und offenhalten und bei möglichen Verbesserungen den Studierenden die Entscheidung freizustellen. Zu dieser Meinung gibt es aktuell mehrheitlich Zustimmung, die diskussion und die letzte Überzeugungsarbeit sind noch zu leisten. Das ist auch aus planungstechnischer Sicht besser, da man ansonsten unter umständen auch viel Aufwand für umsonst investiert, wenn man vieles wieder absagen muss. === Landeslehrpreisvergabe 2021 - Verfahren und Fristen === Die Frist dür die Einreichung von Vorschlägen durch die Studienkommissionen ist der 26.04.2021 - danach wählt die SKSL je ein Projekt für den Vorschlag zum Landeslehrpreis und den Preis für herausragendes studentisches Engagement aus, welcher durch den Senat bestätigt und beim MWK eingereicht werden. Die letzte Nominierung für den Preis für herausragendes studentisches Engagement war im Jahr 2015 "Engineers without borders", seitdem haben wir nichtmal Vorschläge eingereicht. Wäre schön, wenn wir wenigstens einen Vorschlag finden könnten, grundsätzlich könnte die Studierendenschaft so viele Vorschläge ins Rennen bringen, wie es Fakultäten gibt (da die Nominierung ausschließlich über die Fakultäten erfolgt).