# Geschäftsordnung des Ältestenrates der Verfassten Studierendenschaft des KIT ## §1 Einberufung (1) Der Ältestenrat ist von einem Mitglied des Ältestenrates einzuberufen. Einzuladen sind 1. alle Mitglieder des Ältestenrates, 2. der Vorstand, 3. das Studierendenparlament, 4. die Fachschaftenkonferenz und 5. die Fachschaftsvorstände. (2) Zur Sitzung ist mit einer Frist von 3 Tagen öffentlich (wenn möglich auf der Website der Verfassten Studierendenschaft am KIT) einzuladen. Wenn alle Mitglieder des Ältestenrates zustimmen, kann auch ohne Frist eingeladen werden. Die Abweichung von der Frist muss im Protokoll begründet werden. (3) Sitzungen des Ältestenrats können hybrid stattfinden. Dazu sind sowohl der Sitzungsort in Präsenz als auch die Zugangsdaten zur Online-Teilnahme bekanntzugeben. Reine Online-Sitzungen dürfen in begründeten Fällen stattfinden, wenn kein Mitglied des Ältestenrats widerspricht. ## §2 Tagesordnung (1) In der Tagesordnung sind alle Anträge zu berücksichtigen, die vor Beginn der Sitzung eingereicht wurden. (2) Zusätzliche Tagesordnungspunkte können während der Sitzung aufgenommen werden. Auf Antrag eines nicht anwesenden Mitglieds des Ältestenrates werden solche Tagesordnungspunkte auf der folgenden Sitzung neu behandelt. ## §3 Öffentlichkeit (1) Der Ältestenrat tagt in der Regel öffentlich. Alle Anwesenden haben Rederecht. (2) Die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit können für Teile der Sitzung ausgeschlossen werden, sofern personenbezogene Sachverhalte oder solche Sachverhalte, die aufgrund von Gesetzen oder anderer Rechtsnormen als vertraulich einzustufen sind, behandelt werden. ## §4 Beschlussfähigkeit Der Ältestenrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind und ordnungsgemäß eingeladen wurde. ## §5 Abstimmungen (1) Soweit nicht anders festgelegt gilt ein Antrag als beschlossen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. (2) Die Stimmabgabe erfolgt in der Regel durch Handzeichen. Im Anschluss an den Abstimmungsvorgang gibt die Vorsitzende das Abstimmungsergebnis bekannt. (3) Auf Antrag eines Mitglieds des Ältestenrats ist geheim abzustimmen. Bei einer hybriden Sitzung sind bei geheimen Abstimmungen nur in Präsenz anwesende Mitglieder stimmberechtigt; in diesem Fall ist auf Antrag eines Mitglieds des Ältestenrats die Abstimmung zu vertagen. (4) Der Ältestenrat soll auf eine Einigung des Ältestenrats hinwirken. Herrscht in einer Frage Uneinigkeit, ist diese Frage in Teilfragen aufzuteilen, die jeweils einzeln zu entscheiden sind. ## §6 Persönliche Erklärungen (1) Persönliche Erklärungen können von Mitgliedern des Ältestensrates in Textform abgegeben werden. (2) Persönliche Erklärungen sind im Protokoll am Ende des jeweiligen Tagesordnungspunktes anzuhängen, sofern in der persönlichen Erklärung weder Personen namentlich genannt werden noch diskriminierende Inhalte oder Beleidigungen enthalten sind. ## §7 Protokoll (1) Von jeder Sitzung des Ältestenrates ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen, das mindestens Folgendes enthält: 1. Datum, Beginn und Ende der Sitzung 2. Anwesenheitsliste der Mitlgieder des Ältestenrats 3. Protokollantin der Sitzung 4. die Tagesordnung 5. alle Anträge 6. alle Beschlüsse 7. persönliche Erklärungen (2) Das Protokoll ist bis spätestens zwei Wochen nach der Sitzung fertigzustellen und den Mitgliedern des Ältestenrates in Textform zur Genehmigung vorzulegen. Sofern nicht binnen drei Tagen Widerspruch eingelegt wird, gilt das Protokoll als genehmigt. (3) Das Protokoll ist spätestens eine Woche nach der Genehmigung in geeigneter Weise (wenn möglich auf der Website der Verfassten Studierendenschaft am KIT) zu veröffentlichen. ## §8 Vorsitz (1) Gemäß § 25 Abs. 1 Organisationssatzung wählt der Ältestenrat eine Vorsitzende aus seiner Mitte. Diese Wahl soll immer erfolgen, wenn der Ältestenrat nach Wahl eines Mitglieds zum ersten Mal tagt. (2) Scheidet die Vorsitzende aus dem Amt aus, bestimmt sich nach § 46 OSVS welches Mitglied die Aufgaben der Vorsitzenden kommissarisch wahrnimmt. Auf der folgenden Sitzung soll eine neue Vorsitzende gewählt werden.