Guten Abend, hiermit möchte ich die VS-Wahl 2019 nach §40 (4) der OSVS anfechten. Insbesondere bitte ich euch die folgenden Punkte auf Konformität mit geltenden Satzung zu prüfen: === 1. Genehmigung von Urnen bei Fehlzahlen === Der Wahlausschuss erklärte alle Urnen auch bei erheblichen Fehlbeträgen für gültig. Dies halte ich in einigen Fällen für nicht gerechtfertigt. 1. Urne 18: Tulla2 Hier gab es eine Stimme mehr bei der FS Architektur, als im Server vermerkt war. Angeblich wurde dies nur falsch eingetragen. Unabhängig davon kann diese Person aber auch an anderen Urnen gewählt haben. Außerdem sollte sollte geprüft werden, ob die Begründung tatsächlich in irgendeiner Form (z.B. Vermerk Urnenbuch) dokumentiert wurde. Für die FS-Wahl Architektur sollte diese Urne für ungültig erklärt werden. 2. Urne 24: Mathematik 3 Hier wurde eine Stimme mehr bei der Stupa-Wahl gezählt als dokumentiert. Diese Person kann auch bei anderen Urnen gewählt haben, deswegen sollte geprüft werden, ob dieser Stimmunterschied eine Änderung des Wahlergebnis bewirken könnte. In dem Fall müsste diese Urne für die Stupa-Wahl für ungültig erklärt werden. 3. Urne 30: FS ChemBio Hier gilt für die Stupa-Wahl das gleiche wie für Urne 24. 4. Urne 3: Third Vote 1 Hier gab es bei der FS Maschinenbau eine Stimme mehr als dokumentiert, deswegen sollte analog zu Urne 18 die Urne für die FS Maschinenbau für ungültig erklärt werden. 5. Urne 15: Benz 2 Sowohl bei der FS Mathematik als auch bei der FS BGU gab es eine Stimme zuviel, weswegen die Urne analog zu Urne 18 für diese Wahlen für ungültig erklärt werden sollte. 6. Urne 16: AKK/TV3 Hier ist in keinster Weise nachvollziehbar, wie die Stimmenzahlen der Fachschaftswahlen erklärbar sind (insbesondere auf dem Server mehr, aber im Urnenbuch weniger Stimmen). Deswegen sollte diese Urne für die entsprechenden Fachschaften für ungültig erklärt werden. 7. Urne 21: Allianz 1 Die Urne sollte analog zu Urne 18 für die FS Chemieingenieurwesen für ungültig erklärt werden. Außerdem sollte mit den überzähligen Stupa-Stimmen analog zu Urne 24 vorgegangen werden. 8. Urne 22: AKK/TV5 Die Urne sollte für die FS Geistsoz analog zu Urne 18 für ungültig erklärt werden. Für die Stupa-Stimmzettel sollte geprüft werden, dass die Stimmzettelzahl in der Urne mit dem Server übereinstimmt. 9. Urne 28: AKK/TV4 Die Urne sollte analog zu Urne 18 für die FS Informatik für ungültig erklärt werden. Für die Stupa-Stimmenzahl wurde argumentiert, dass man sich einfach auf das Urnenbuch beziehen kann, da der Server aber die Maßnahme ist, die eine Mehrfachwahl verhindert, ist dies nicht sinnvoll. Deswegen sollte auch die Stupa-Wahl an dieser Urne für ungültig erklärt werden. 10. Urne 36: FS Physik Die Urne sollte analog zu Urne 18 für die FS ChemBio für ungültig erklärt werden. Außerdem sollte für die Stupawahl analog zu Urne 24 vorgegangen werden. 11. Urne 1 + 25: Info 1 + Allianz 2 Die Begründung ist prinzipiell nachvollziehbar, jedoch sollte vom Ära geprüft werden ob der Stimmentausch tatsächlich nachvollzogen oder nur dahingeraten wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Stimmen, die für mich als fälschlicherweise gültig erklärt wirken, kann meiner Ansicht nach Wahlbetrug nicht ausgeschlossen werden und der Wählerwille bei einigen Wahlen nicht mehr klar erkannt werden. Insbesondere die Ergebnisse der FS-Wahlen Chemieingenieurwesen (Gleichstand letzter Fachschaftssprecher mit erstem Nachrücker), Wirtschaftswissenschaften (eine Stimme unterschied) und die Stupawahl sind so sicher nicht haltbar. Für jede Wahl muss dies natürlich nach Entscheidungen zu den Punkten 1 - 11 einzeln geprüft werden. === 2. Formfehler === An einigen Stellen kam es im Rahmen der Wahl entweder offensichtlich zu Formfehlern, oder es ist aus der Dokumentation des Wahlausschusses nicht klar erkennbar ob Fehler vorlagen. 12. Differenzen bei Beschlüssen zwischen Protokollen und Wahlniederschrift Zwischen den in der Wahlniederschrift aufgelisteten Beschlüssen des Wahlausschusses und den in den Protokollen genannten Beschlüssen gibt es einige Differenzen. Insbesondere betrifft dies: * 17.06.2019: "Die Reihenfolge wurde gem. Wahlordnung durch Losziehung bestimmt". Dieser Beschluss taucht nicht im Protokoll auf. * 17.06.2019: "Wir planen für die Studierendenparlamentswahl ein Wahlkampfbudget von 100€ pro kandidierender Liste zur Verfügung zu stellen. Die Anträge hierfür müssen vom AStA genehmigt werden. Die Listen werden dementsprechend informiert". Dieser Beschluss taucht nicht im entsprechenden Protokoll auf. * 04.07.2019: Genehmigung der Hefte Auslagen für die FS Mach/Ciw und FS Wiwi. Am 04.07.2019 gab es entweder keine Sitzung des Wahlausschusses oder diese wurde nicht protokolliert. Soweit mir bekannt ist, wurden beide Auslagen tatsächlich während der Wahl in der Nähe der Urnen ausgelegt. * Alle Beschlüsse nach dem 05.07.2019: Betreffen Genehmigung Druck weiterer Wahlzettel, Neudruck Stimmzettel, Genehmigung Druck Wahlzettel, Genehmigung Steckbriefe FS Geistsoz, Lagerung von Stimmzetteln in anderen Räumlichkeiten bei FS Architektur + FS Physik. Für diese Beschlüsse gibt es kein Protokoll (letztes veröffentlichtes Protokoll 05.07.2019). 13. Fehler Wahlniederschrift Die Frontseite der Wahlniederschrift ist nicht korrekt, insbesondere der Wahlzeitraum. 14. Unterstützerliste LHG Gerüchteweise kam es zu Ungereimtheiten bei der Unterstützerliste der Liste LHG. Angeblich waren zwei Personen auf der Liste nicht im Wählerinnenverzeichnis aufgelistet, außerdem war die Matrikelnummer bei zwei weiteren Personen nicht korrekt. Dies sollte geprüft werden insbesondere mit Blick darauf, ob eine ausreichende Anzahl an Unterstützern vorliegt. 15. GAL nicht richtig auf Stimmzetteln Die Grüne alternative Liste wurde unter dem Titel "Grün-Alternative Liste (GAL) / Campusgrün" eingereicht. Die Liste wurde aber sowohl in der Bekanntmachung als auch auf den Stimmzetteln als "Grün-Alternative Liste / Campusgrün" geführt. 16. Vorläufiger Abschluss Wählerinnenverzeichnis Nach §9 (3) WAO muss das Wählerinnenverzeichnis 7 Tage nach Bekanntmachung der Wahl vorläufig abgeschlossen werden. Sollte dies passiert sein, ist dies in keinem Protokoll vermerkt (das Wählerinnenverzeichnis wurde nur am 10.06. nach §9 (4) endgültig abgeschlossen). Anmerkung: Ist es gewollt dass in §9 (3) nicht "spätestens sieben Tagen nach" steht? 17. Verzögerung bei der Bekanntmachung der Wahlergebnisse Nach §40 (2) muss der Wahlausschuss unmittelbar nach der Durchführung der Wahl das Ergebnis insbesondere den Kandidaten mitteilen. Dies ist mit einer Verzögerung von mehreren Monaten offensichtlich nicht erfolgt. 18. Übergabe von Wahlunterlagen an Ära Nach §22 (3) müssen die Wahlunterlagen "im Anschluss an die Feststellung der Wahlergebnisse" an den Ära übergeben werden. Soweit ich das nachvollziehen kann, ist dies nicht geschehen. === 3. Sonstige Fehler === 19. Wahlwerbung im Wahlventil Im Wahlventil, das an mehreren Standorten direkt bei der Urne auslag, wurden die Wahlwerbungen nicht gleichwertig positioniert. Insbesondere ist die Mittelseite (besonders wichtig, da diese sich zuerst öffnet wenn man das Heft aufklappt) mit dem Beitrag der Jusa-Liste und die hintere innere Umschlagseite mit dem Beitrag der Linke.SDS-Liste bedruckt. Dies ist insbesondere kritisch, da schon bei der VS-Wahl 2017 (siehe Protokoll 03.07.2017 Ära) die besondere Bedeutung von Listenwerbung im Wahlventil für den Wahlausgang festgestellt wurde. 20. Umgang mit Wahlunterlagen Während der Wahl war der Wahlserver frei zugänglich im AStA aufgestellt (zu der Zeit gab es >75 Freischaltungen). Da die Wahlunterlagen noch nicht an den Ära übergeben wurden, sollte man prüfen ob die derzeitige Lagerung der besonderen Sensitivität der Wahldaten angemessen ist. Insbesondere bei der hohen Anzahl der Fehlstimmen ist Wahlbetrug sonst nicht auszuschließen. 21. Änderung von Stimmzetteln während der Wahl Laut Wahlniederschrift hat der Wahlausschuss am 09.07.2019 beschlossen, dass die Stimmzettel aufgrund einer Beschwerde der Liste Die LISTE abgeändert und neu gedruckt werden. Mir fiel kein direkter Paragraph der WAO auf, dem dies widerspricht, jedoch ist dort klar erkennbar, dass dies nicht der gewollte Vorgang ist. Insbesondere machen Regelungen wie §14 (10) (Umlegung von Briefwahlstimmen in andere Urnen) mit diesem Umgang keinen Sinn, da der gewollte Verlust an Nachvollziehbarkeit der Stimmen nicht gewährleistet wird. Außerdem halte ich das Vorgehen generell für nicht angemessen, da abgegebene Stimmen so einfacher auf Wähler zugeordnet werden können. === Fazit === Aufgrund der hohen Anzahl an Mängeln bei der Durchführung der Wahl halte ich ein Vorgehen, bei der die VS-Wahl nicht vollständig wiederholt wird, für nicht vertretbar. Ich würde mich über eine baldige Behandlung und eine Bekanntgabe über euren Sitzungstermin freuen. Bitte bestätigt mir außerdem, dass diese Anfechtung fristgemäß einging.