Hallo Ära, laut Paragraf 17 der OSVS ABS. 3 sind die Fachschaftsvorstände Antragsberechtigt im StuPa. Bezieht sich dies auf Einzelpersonen? In der Regel haben FSen mehrere Vorstände Mach und Ciw jeweils 3. Ist jeder einzeln Antragsberechtigt oder alle 3 zusammen? Oder ist nur der 1. Sprecher/Vorstand Antragsberechtigt?