Sitzung des Ältestenrats vom 16. Juni 2010 Beginn 20:40 Uhr Anwesend: Christoph Bier Philipp Glaser Andreas Kosmider Richard Marbach Christoper Prohm 1) Feststellung der Beschlussfähigkeit 2) Beschluss der Tagesordnung 3) Beratung Anfrage Anselm Laube 1) Feststellung der Beschlussfähigkeit Begrüßung der Anwesenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden Richard Marbach 2) Beschluss über die Tagesordnung 3) Diskussion über die Anfrage von Anselm Laube. **** Der Ältestenrat stellt fest: 1. Die Referenten gemäß §22 (3) sind nicht Teil des Vorstandes. 2. Rechte, die dem Vorstand durch die Satzung exklusiv zugewiesen sind, können nicht auf hinzugezogene ReferentInnen übertragen werden. 3. Dem Vorstand inklusiv zugeordnete Rechte können, wenn sie bei der Hinzuziehung gemäß §22 (3) dem SP angezeigt werden, auf die hinzugezogenen ReferentInnen übertragen werden. Begründung: Der Vorstand besteht aus den Studierenden, die die Referate nach § 23 besetzen. Weitere Referenten (§ 22 (3) Satzung) sind nicht Teil des Vorstands. Die Hinzuziehung nach § 22 (3) Satzung steht unter dem Vorbehalt einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine Erweiterung des Vorstandes nach § 23 der Satzung ist auch nachträglich mit absoluter Mehrheit des SP möglich. Exklusive und damit nicht übertragbare Rechte sind diese, die per Satzung ausschliesslich dem Vorstand oder Vorstandsmitgliedern zugeordnet sind (vgl. §27). **** Der Vorsitzende schliesst die Sitzung um 22:00 Uhr.