Protokoll der Sitzung des Ältestenrats vom 29.04.2012 Anwesende: Julian Bruns, Philipp Glaser, Richard Marbach, Florian Merz Protokollant: Florian Merz Top 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. Es sind 4 von 5 anwesend. Damit ist der Ältestenrat beschlussfähig. Der Vorsitzende beglückwunscht die neuen Mitglieder zu ihrer Wiederwahl. Top 2: Kommentar zur VS Fachschaftssatzung der Fachschaft MACH/CIW Anmerkungen: §2(b) -> Alternative ist schöner §3(a)vii -> was passiert wenn Vorstand abgewählt wird §3(b)ix -> nur Stimmrecht definiert. Aber wer ist antragsberechtigt §3(b)xi -> Bedingungnen nennen, allgemein zu stark §6(c) -> Bessere Formulierung: Über eine Entlastung muss die Fachschaftsversammlung spätestens nach zwei Semestern entscheiden Problem mit bisheriger Formulierung: Die Fachschaftsversammlung muss die Referenten entlasten, allerdings sollte sie das natürlich auch verweigern dürfen. Top 3: Anfrage von Jens Senger bezüglich der Besetzung des Stupa-Präsidiums Am heutigen Tag wurde im Studierendenparlament eine Präsidium gewählt, welches nur aus einem Präsidenten und einem Beisitzer besteht. Laut §20 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft des KIT besteht das Präsidium aus "einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei weiteren Abgeordneten als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter". Ich bitte nun zu klären, ob es ausreicht diese Wahl auf der nächsten Sitzung nachzuholen, oder ob alle Tagesordnungspunkte nach der Wahl des Präsidiums ungültig sind. Der Ära stellt fest: Ein nicht voll besetztes Präsidium widerspricht nicht der Satzung. Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments ist vom Präsidium auszulegen. 4 Stimmen dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen Der Ältestenrat merkt an: In der GO §6(4) ist auch ein nicht voll besetztes Präsidium vorgesehen. Top 4: Anfrage von Vera Schumacher bezüglich des Wahlrechts bei einer AusländerInnen-Vollversammlung Das Wahlrecht in §26.1 ist sowohl aktiv als auch passiv. 4 Stimmen dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen TOP 5: Antrag des UStA auf Einberufung einer AusländerVV Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen und die Einberufung wird in die Wege geleitet.