Protokoll der Sitzung des Ältestenrats am 1.12.2010 Anwesend: R. Marbach, P. Glaser, J. Bruns, F. Merz, A. Kosmider Top1 Begrüßung Der Vorsitzende R. Marbach begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 20.03 Uhr. Top2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Mit 5 anwesenden Mitgliedern ist der ÄRa beschlussfähig. Top3: Beratung über die Anfrage des SP-Abgeordneten A. Zandt Der ÄRa berät über die Anfrage: [Ob] "eine Umbenennung der "Satzung der Studierendenschaft (an der Universität Karlsruhe (TH))" in "Satzung der Studierendenschaft am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)" durch den Ältestenrat im Rahmen einer redaktionellen Änderung nicht möglich und auch angebracht wäre." Der ÄRa stellt in dieser Sache fest: 1. Eine Änderung des Satzungstextes im Sinne des Anfragestellers stellt keine redaktionelle Änderung dar. 2. Redaktionelle Änderungen durch dem ÄRa sind grundsätzlich nicht möglich. Der ÄRa merkt darüberhinausgehend an: Die Universität Karlsruhe (TH) ist nicht mehr existent. Daraus folgt, dass es auch keine Studierendenschaft an der Universität Karlsruhe (TH) mehr gibt. Der Beschluss über die Anfrage ergeht einstimmig. Top4: Beratung über die Anfrage zur Prüfung eines Satzungsentwurfs der Fachschaften Mathematik und Informatik Der ÄRa berät über eine Satzungsvorlage der Fachschaften Mathematik und Informatik, eingereicht durch T. Bölz und B. Kobrinski (siehe Anlage). Der ÄRa stellt in dieser Sache fest: 1. zu §3(1)Satz 1: ersetze "entspricht der" durch "ist die" 2. zu §3(3)Satz 4: ersetze "die Kompetenzen" durch "Tagesordnungspunkte" 3. zu §3(3)Satz 4: streiche "verfassten" Der ÄRa merkt darüberhinausgehend an: Eine orthographische Überprüfung des vorgelegten Dokuments wird als sinnvoll angesehen. Der ÄRa berät über drei weitere in diesem Zusammenhang gestellte Anfragen: a) "Ist der Passus zur Auswahl des Fachschaftsleiters mit §36(2) SdS vereinbar?" Feststellung des ÄRa: Ja b) "Können sich in der Satzung genannte Gremien wie die Vollversammlung eine GO geben obwohl das nicht explizit in der Satzung genannt ist? [...] Die selbe Frage gilt auch für den Fachschaftsrat." Festtellung des ÄRa: Ja c) "Mit welcher Mehrheit muss eine Fachschaftsordnung initial von der VV beschlossen werden?" Feststellung des ÄRa: Gemäß §55 SdS bedarf es hierfür einer relativen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Die Beschlüsse zu diesem Tagesordnungspunkt ergehen einstimmig. Top5: Anfrage von P. Kern zur Auslegung der Satzung der Studierendenschaft Die Darstellungen von P. Kern sind korrekt. Top6: Sonstiges Die Mitglieder des Ältestenrats beglückwünschen die neugewählten Mitglieder des Wahlausschusses zu ihrer Wahl und wünschen ihnen gutes Gelingen bei der Durchführung der Wahl. Die Mitglieder des Ältestenrats rufen alle Mitglieder der Studierendenschaft und Ihrer Gremien auf, sich für eine hohe Wahlbeteiligung einzusetzen. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21.18