Protokoll der 15. Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) der Universität Karlsruhe (TH) Datum: Dienstag, 14. Maerz 2006 Anwesenheit: AL: Ingo Schwarze (ab 19.45 Uhr) FiPS: Julia Wiegel (ab 19.45 Uhr), Mohamed Ali Bougharriou (19.45-20.30 Uhr), Christoph Sticksel GHG: Thomas Steglich, Julian Hoch (Protokoll) Jusos: Christoph Hartmann, Michael Vogel LHG: Andreas Ulrich RCDS: Sebastian Berblinger, Leonardo Weiss Tagesordnung ------------ 1.Begrüßung 2.Fragestunde der Öffentlichkeit 3.Feststellung der Beschlussfähigkeit 4.Genehmigung der Tagesordnung 5.Berichte 6.Genehmigung der Protokolle 7.Diskussion zur Exzellenzinitiative und zum Zukunftskonzept der Universität Karlsruhe 8.Diskussion zur Grundordung und Universitätsrat der Universität Karlsruhe 9.Wahl neuer UStA Referent(inn)en (Innen, Sozial, Kultur, Ökologie) 10.Sonstiges 1. Begrüßung Um 19:30 begrüßt Thomas die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. 2.Fragestunde der Öffentlichkeit keine Fragen 3.Feststellung der Beschlussfähigkeit Wird aufgeschoben 4.Genehmigung der Tagesordnung Die vorgeschlagene Tagesordnung wird ohne Änderungen bestätigt. 5.Berichte Björn von Fachschaft-Info berichtet von Senatskommision für Prüfungsordnung. Es gibt einen Entwurf für Rahmenprüfungsordnungen für alle neuen Bachelor/Masterstudiengänge. Es ist noch nicht einheitlich geregelt, wie bei einem Überschreiten der Regelstudienzeit zu verfahren ist. Die Kommission erbittet vom StuPa Stellungnahme. Diskussion darüber auf der 1.Sitzung des StuPas in der neuen Legislaturperiode. 6.Genehmigung der Protokolle Es liegen keine Protokolle zur Genehmigung vor. 7.Diskussion zur Exzellenzinitiative und zum Zukunftskonzept der Universität Karlsruhe - Christoph Hartmann erläutert das Zukunftskonzept. In diesem wird nicht auf die Lehre eingegangen, es wird nur vorgestellt, wie Karlsruhe eine exzellente Forschung garantieren möchte. Im Zukunftskonzept wird vorgeschlagen thematisch nahestehende Fakultäten zu Sektionen zusammenzufassen. Vorgeschlagen sind 3 Sektionen (Naturwissenschaften mit Bio, Chemie, Physik; Ingenieurwissenschaften mit MB, ETIT, CIW, Bauing, Arch; Alle anderen Wissenschaften bilden weitere Sektion mit Wiwi, Mathe, Info, GeistSoz) Das Sektionenkonzept steht der Zusammenlegung von Fakultäten gegenüber. Betroffende Fakultäten sind Architektur, Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften sowie Chemieingenieurwesen - Diskussion über Auswirkungen der vom Zukunftskonzept vorgesehenen Änderungen. Christoph berichtet, dass es noch keinen schriftlichen Antrag für das Sektionenmodell gibt, lediglich einige Folien. Am Montag 20.März soll bereits über das Zukunftskonzept abgestimmt werden. Julia wirft ein, auf die fristgerechte Verteilung von Vorlagen zu bestehen. 20:25: Sebastian Berblinger stellt GO Antrag auf Feststellung Beschlussfähigkeit Es werden 11 Anwesende StuPa-Mitglieder gezählt, das StuPa ist somit beschlussfähig. Julia fragt ob das Zukunftskonzept bindend ist. Dies ist laut Christoph wohl nicht der Fall. 20:30 Mohamed Ali verlässt den Raum Sebastian stellt den Antrag, die Beschlussfassung zum Zukunftskonzept abzulehnen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 8. Diskussion zur Grundordung und Universitätsrat der Universität Karlsruhe Michael erläutert den Antrag. Er hofft auf Akzeptanz im Senat aufgrund der geringen Änderungen und durch geheime Abstimmung. Er sieht eine realistische Chance, einen gemischten Universitätsrat durchzusetzen. Diskussion über die Formulierung des Antrags. Abstimmung über Michaels Antrag Der Antrag wird einstimmig angenommen. 9. Wahl neuer UStA Referent(inn)en (Innen, Sozial, Kultur, Ökologie) keine Vorschläge 10. Sonstiges keine weiteren Themen 21:00 Ende der Sitzung --- Anhang (Anträge): Antrag Sebastian Berblinger Das StuPa möge beschließen: Eine Beschlussfassung zum Zukunftskonzept im Rahmen der Exzellenzinitiative, welches u.a. die Einführung von Sektionen vorsieht, lehnen wir in der momentanen Fassung ab. Begründung: Eine ordentliche Beratung konnte aufgrund mangelnder Information seitens des Rektorates nicht stattfinden. Michael Vogel: Antrag auf Änderung des Entwurfs der Grundordnung in § Universitätsrat (1) alt: (1) Dem Universitätsrat gehören neun Mitglieder an. Bis zu drei Mitglieder können Mitglieder der Hochschule im Sinne von § 9 LHG sein. Gehören dem Universitätsrat zwei oder drei interne Mitglieder an, so muss eines dieser Mitglieder der Gruppe nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LHG angehören. neu: (1) Dem Universitätsrat gehören neun Mitglieder an. Mindestens drei Mitglieder müssen Mitglieder der Hochschule im Sinne von § 9 LHG sein. Eines dieser Mitglieder muss der Gruppe nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LHG angehören. (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LHG: Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben nach § 54 Abs.1 und 4) Begründung: Wir sind der Meinung, dass ein gemischter Universitätsrat der Universität Karlsruhe (TH) förderlicher ist als ein rein extern besetzter Universitätsrat. Um dies zu erreichen ist es allerdings notwendig dieser Änderung zuzustimmen. Durch die derzeitige Formulierung soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass interne Mitglieder in den Universitätsrat gewählt werden können. Dies dient aber nur der Zufriedenstellung des Senats, da aufgrund der Exzellenzinitiative propagiert wird, dass eine personelle Änderung des Universitätsrates zum jetzigen Zeitpunkt schädlich wäre, wobei es keine handfeste Gründe diesbezüglich gibt. Viel mehr „klammert“ sich das Rektorat an dem Gerücht, dass das Ministerium bereits in diesem LHG einen externen Universitätsrat festschreiben wollte, sich dies bis jetzt nicht getraut hat und dies „hoffentlich“ bald tut. Dies bedeutet, wenn der Senat hochschulinterne Mitglieder im Universitätsrat haben möchte, muss dies zum jetzigen Zeitpunkt geschehen. Nur wenn der Senat dem Ministerium deutlich macht, dass ein gemischter Universitätsrat eindringlich gefordert wird, wird es dem Ministerium erschwert in der nächsten Novellierung einen externen Universitätsrat vorzuschreiben. Die Tatsache, dass die Genehmigung der Grundordnung der Universität Heidelberg noch aufgrund der Besetzung des Universitätsrates vorerst zurückgehalten wird, zeigt einiges. Um die Dringlichkeit dieses Änderungsantrages zu zeigen, verzichten wir auf die Forderung einen Studierenden in dieses Gremium zu berufen, was uns sehr wichtig war. Wir, die Studierenden, kennen die Schwächung des Senats durch das neue LHG und gerade deshalb fordern wir den Senat auf, im Sinne der gesamten Universität, seine Möglichkeiten der Einflussnahme voll auszuschöpfen.