Protokoll zur 7. Sitzung 2018/19 des Studierendenparlaments der Verfassten Studierendenschaft des KIT Am Dienstag, den 08.01.2018 um 19:33, im Gremienraum, Geb. 30.28, Raum 005, Lernzentrum am Fasanenschlösschen. Sitzungsleitung: Benedikt Heidrich, Protokoll: Verena Höhn, Noah Lettner Wahlen und Abstimmungen werden, sofern möglich, in der Form Ja/Nein/Enthaltung/ungültig (j/n/e/u) bzw. Ja/Enthaltung/Ungültig (j/e/u) protokolliert. Anwesenheitsliste Abgeordnete: FIPS (7): Verena Höhn Simon Riedel Robin Otto-Tuti Maximilian Rominger Jakob Waidner Wassilios Delis Jusos (6): Mohammad Al-Kaddah Noah Lettner Benedikt Heidrich Yannik Blei Daniel Hunyar David Braun Die Linke.SDS (5): Jana Kenkel Wolfgang Olbrich Linda Egloff Felix Bechmann Jan Mast LHG (3): Christopher Patschowski Phillip Sekol Eduardo Robles Die LISTE (2): Johannes Rückert Jolanda Rößner RCDS (2): Thomas Hübner Gäste: Adrian Keller, AStA, Theresa Antes, AStA Benedikt Mutter Clemens Feucht Marco Dorsch 1. Begrüßung 2. Fragestunde der Öffentlichkeit - keine Fragen 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 21 anwesend, somit Beschlussfähig 4. Genehmigung der Tagesordnung - Änderungen: 5a wird gestrichen, da das Protkoll nicht vorliegt Bericht der Ethikkommission wird hinzugefügt - Per Akklamation angenommen Mohammad und Yannik kommen um 19:35 5. Genehmigung der Protokolle - gestrichen 6. Berichte - Kein Bericht 6b. FSK  VP Wanner war zu Besuch, ◦ Er hat von der Pfingstwochenproblematik gesprochen, die Pfingstwoche soll vorlesungsfrei werden, dies wurde von der FSK abgenickt. ◦ Unbesetzte Lehrstühle wurde angesprochen, diese Problematik ist bekannt. Ursache scheint bei den Berufungskommissionen zu liegen, wodurch Stellen nicht rechtzeitig wieder besetzt werden können. ◦ Studieren mit Kind: Ergebnisse der Umfrage zu diesem Thema wurden vorgestellt. Wanner meinte, man mache bereits viel erreicht, Umfrage ergab es gibt viele Luxusprobleme. Manche Probleme ergeben sich auch durch die Landesrichtlinien, z.B. Studierende können ihre Kinder nicht in der Mitarbeiterkita abgeben 6c. SK QPM  Alle Anträge angehört.  Jedes Jahr steht etwas weniger Mittel zur Verfügung, da einiges verstetigt wird und somit nicht mehr spontan von der SK QPM verwaltet werden kann.  Kürzungen bei ZAK und Bibliothek.  Softwarebedarf wird geprüft und nicht benötigte ggf. gestrichen.  Fakultätslehrpreis wird daraus bezahlt.  Nächstes Jahr läuft der Qualipakt aus, nächstes Jahr gibt es ein neues Gesetz hierzu und somit auch einen neuen Qualipakt  Neue Verhandlungen unter anderem mit Vertretern aus der Studierendenschaft 6d. Ethikkommission  Ethikkommission hat sich im Dezember getroffen. Johannes berichtet.  Zwei Forschungsvorhaben: ◦ Sportinstitut: Gleichgewichtsversuch der Sportinstituts: wie wirkt sich das Zusammenpressen des Kiefers auf das Gleichgewicht aus. ◦ My Health Projekt über Drogenkonsum. Diskussion über die Gefahr, dass einige Probanden den Versuch mit falschen Antworten torpedieren. Wurde nach Möglichkeit entkräftet, wurde einstimmig durchgewunken 7. Anträge 7a. Änderung der Hochschulgruppenordnung 1.Lesung Theresa stellt den Antrag vor:  §11 wird aus DSgVO-Gründen gestrichen, "Sämtliche Unterlagen dem AStA auf anfrage bereitstellen" Widerspruch mit Verordnung der Datenminimierung.  Ab einem gewissen Jahresumsatz (2500€) muss ein Jahresabschluss vorgelegt werden. (Wurde von der Finanzabteilung so vorgeschlagen, kann DSgVO-Mäßig auch ohne diese Pflicht mit Vorbehalt der Einforderung umgesetzt werden, ist scheinbar üblich, das so zu machen)  Früher gab es Probleme, dass Gruppen einzelne Mitglieder finanziell beteiligt haben. Um deshalb Gemeinnützigkeit zu prüfen, muss ein Jahresabschluss vorgelegt werden.  Mitgliederlisten müssen nur noch Name und Hochschule beinhalten. Früher wurden oft private Daten eingereicht.  Vorhaltefristen: zum Teil 3 Jahre, da der AStA bis zu drei Jahre rückwirkend geprüft wird. (Für den Fall, dass geprüft wird, ob bestimmte Gelder rechtmäßig vergeben wurden, braucht man u.U. diese Daten)  Zu Umsatz über 2500€: Es geht nicht um Gelder die von der VS kommen, sondern wie die HSG mit ihren Geldern umgeht. Motivation: Empfehlung der Rechtsabteilung  Alle Gruppen die 2018 registriert waren, werden wieder unterstützt, andere im Einzelfall geprüft. Sobald die neue Ordnung vom ÄRA verabschiedet ist, findet die HSG Rückmeldung unter Vorbehalt nach der neuen Ordnung statt. 2. Lesung Änderung der Überschrift des Paragraph 3 in „Ablauf der Registrierung und Regelungen zur Datenaufbewahrung“ 3. Lesung 2/3 Mehrheit wird benötigt Antrag wird mit (23/0/0) angenommen. Beschlossene Version: Hochschulgruppenordnung der Verfassten Studierendenschaft am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) § 1 Aufgaben und Zweck Eine Hochschulgruppe ist eine studentische Gruppe, die als solche beim Vorstand der Studierendenschaft registriert ist. Der Vorstand der Studierendenschaft bietet den registrierten Hochschulgruppen strukturelle Unterstützung an. § 2 Anforderungen (1) Die ordentliche Mitgliedschaft in der Hochschulgruppe darf keiner Studierenden auf Grund von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Nationalität, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, körperlicher Beeinträchtigung, chronischer Krankheit oder Studiengang verweigert werden. (2) Die Hochschulgruppe muss sich eine Satzung geben, die den vereinsrechtlichen Grundsätzen entspricht und aus der sich insbesondere der Name der Hochschulgruppe, der Zweck, die Organe und die Sprecherin sowie der Kreis der Mitglieder ergeben. (3) Die Hochschulgruppe darf nicht gewerblich oder eigenwirtschaftlich arbeiten. Die Mitglieder der Hochschulgruppe arbeiten als solche ehrenamtlich. (4) Die ordentlichen Mitglieder der Hochschulgruppe müssen zu mindestens 50% am KIT immatrikuliert sein. Ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können in den Vorstand gewählt werden. (5) Die ordentlichen Mitglieder der Hochschulgruppe müssen zu mindestens 75% an einer Hochschule in Karlsruhe oder einer Partnerhochschule des KIT immatrikuliert sein oder sich dort in einem Ausbildungsverhältnis befinden. (6) Die Hochschulgruppe muss mindestens fünf ordentliche Mitglieder haben. (7) Die Hochschulgruppe muss in studentischer Verwaltung organisiert sein. (8) Der Zweck der Hochschulgruppe muss mit §§ 2-4 sowie § 65 Abs. 2 LHG zu vereinbaren sein. (9) Der Zweck der Hochschulgruppe und das Verhalten der Mitglieder bei Aktivitäten der Hochschulgruppe dürfen nicht gegen Rechtsnormen oder allgemeinen Verhaltensregeln unter den Studierenden verstoßen. (10) Sofern seitens des Vorstands der Studierendenschaft der begründete Verdacht besteht, dass die Hochschulgruppe lediglich als Rechtshülle für eine andere Organisation dient, kann der Vorstand der Studierendenschaft zur Registrierung der Hochschulgruppe die Satzung der dahinter stehenden Organisation zugrunde legen. Die Hochschulgruppe kann gegen dieses Vorgehen Widerspruch beim Ältestenrat einlegen. (12) Listen, welche zur StuPa-Wahl antreten oder im StuPa vertreten sind, müssen Absatz 6 nicht erfüllen, um als Hochschulgruppe zugelassen zu werden. § 3 Ablauf der Registrierung und Regelungen zur Datenaufbewahrung (1) Der Vorstand der Studierendenschaft überprüft die Voraussetzungen nach § 2 und deren Einhaltung. Dazu hat die Hochschulgruppe die folgenden Unterlagen einzureichen: 1. eine Satzung inklusive Anhängen der studentischen Hochschulgruppe; 2. Name und Anschrift des amtierenden Vorstandes bzw. der amtierenden Sprecherin der Hochschulgruppe; 3. Angabe der Anzahl der ordentlichen Mitglieder; 4. eine aktuelle Liste der ordentlichen Mitglieder, aus der hervorgeht, inwieweit die ordentlichen Mitglieder als Studierende am KIT oder an einer Karlsruher Hochschule oder Partnerhochschule des KIT immatrikuliert sind, oder dort in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Die Daten dürfen vom Vorstand der Studierendenschaft lediglich zu diesem Zweck verwendet werden. Die antragstellende Person haftet für die Richtigkeit der Angaben mit ihrer Unterschrift. Die Auflistung soll keine weiteren personenbezogenen Daten (auch Hochschulgruppen interne) enthalten. 5. Ab einem Jahresumsatz von 2500 € sind zusätzlich ein Jahresabschluss mit Ausweisung aller Einnahmen und Ausgaben einschließlich Verwendungszwecks sowie Angaben über den Stand des Vermögens einzureichen. (2) Die registrierte Hochschulgruppe hat ihre Aufzeichnungen über Einnahmen, Ausgaben und Stand des Vermögens sorgfältig zu führen, so dass eine Überprüfung möglich ist. Bei Gruppen mit einem Jahresumsatz unter 2500 € behält sich der Vorstand der Studierendenschaft vor, die in § 3 Abs. 1, 5. angegebenen Unterlagen einzusehen und auf Einhaltung der Anforderungen nach § 2 zu prüfen, falls Zweifel an dieser bestehen. (3) Ergibt die Überprüfung der Registrierung, dass die in § 2 genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt die Ablehnung bzw. Rücknahme der Registrierung. (4) Der Vorstand der Studierendenschaft hat die Möglichkeit eine befristete Verlängerung der Registrierung auszusprechen. (5) Für die in § 3 Abs. 1, 5. genannten Unterlagen gilt eine Mindestvorhaltefrist von drei Jahren ab der Vorlage im Rahmen der jährlichen Rückmeldung unbenommen anderslautender Aufbewahrungspflichten. Für die Mitgliederlisten nach § 3 Abs. 1, 4. gilt eine Vorhaltefrist von zwei Jahren. Sofern die Mitgliederlisten vom Vorstand der Studierendenschaft aufbewahrt werden sollen, um Bescheinigungen über die Mitgliedschaft in der Gruppe auszustellen, muss dies explizit auf den Listen selbst mit Unterschrift des Vorstandes vermerkt sein. Es gilt eine maximale Vorhaltedauer von 10 Jahren. § 4 Dauer der Registrierung (1) Die einmalige Registrierung als Hochschulgruppe stellt keine prinzipielle Anerkennung mit Anspruch auf diesen Status dar. Die Registrierung als Hochschulgruppe erfolgt vielmehr jeweils bis zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Um eine Verlängerung der Registrierung zu erwirken, sind jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Registrierungszeit folgende Dokumente vorzulegen: 1. eine schriftliche Mitteilung über die aktuelle Besetzung des Vorstandes und der ordentlichen Mitglieder; 2. einen Jahresbericht über die Arbeit des abgelaufenen Geschäftsjahres; 3. gegebenenfalls Änderungen der Satzung seit der letzten Verlängerung der Registrierung. (2) Die Registrierung als Hochschulgruppe erlischt, sofern eine dieser Voraussetzungen, § 1 oder § 2 nicht erfüllt wird. (3) Falls eine Hochschulgruppe noch nicht alle angeforderten Dokumente vorgelegt hat, kann eine befristete Verlängerung der Registrierung von bis zu drei Monaten ausgestellt werden. § 5 Rechte (1) Registrierte Hochschulgruppen können beim Vorstand der Studierendenschaft Geld zur Unterstützung ihrer Arbeit beantragen. Der jeweilige Zweck muss angegeben werden und der Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft nach § 65 Abs. 2 LHG dienen. Die Registrierung als Hochschulgruppe begründet keinen Anspruch auf die Gewährung einer finanziellen Unterstützung. (2) Der Vorstand der Studierendenschaft unterstützt die Arbeit der Hochschulgruppen strukturell. Er hat eine Übersicht über die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten zu führen und allen Hochschulgruppen zugänglich zu machen. (3) Eine Hochschulgruppe kann beim Ältestenrat Einspruch gegen die Entscheidungen des Vorstands der Studierendenschaft bezüglich ihrer Registrierung oder Verlängerung der Registrierung einlegen. 8. AStA 8a. Wahl Referat Inneres 2 - Hochschulgruppen 8b. Wahl Referat Soziales 2 8c. Wahl Referat Äußeres 9. Wahlen 9a. Ältestenrat Johannes Reinelt stellt sich zur Wahl für die Amtszeit vom: 01.10.18-30.09.19. Er ist noch bis Juli eingeschrieben. Er kündigt an, dass er, falls sich nach Ausscheiden von Max und Luis im April keine neuen Mitglieder gefunden haben, zurücktreten wird. Robin war zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Raum. Johannes wurde mit (22/0/0) gewählt und wird gefragt ob er die Wahl annimmt. 9b. SK Chancengleichheit und Diversität 9c. Gemeinsame Kommission Lehrerbildung (Kooperation zwischen KIT und PH 9d. MyHealth 9e. Senatskommission für Fragen der Lehrerausbildung 9f. Forum zur Rekrutierung von Studentinnen 9g. Senatskommission für Studium und Lehre 9h. Senatskommission für Prüfungsordnungen, Auswahl und Zulassung 9i. Ethikkommission 9j. KIT-Plus Kommission 9k. Ausschuss für Informationsversorgung und -verarbeitung: Infrastruktur (A-IVI) 9l. MINT-Kolleg Planungsausschuss 9m. HoC-Beirat 9n. Leitprojekt LP2 9o. SoundingBoard Exzellensstrategie 9p. KIT-Mitglieder in der Vertretungsversammlung des Studierendenwerks Karlsruhe 9q. Rechnungsprüfer*in für den Förderverein Studierendenschaft des KIT e.v. 9r. Vertreter*in im EUCOR Students Council Aktuell macht das Zacharias Heck, dieser möchte aber zurücktreten. Adrian Keller kandidiert und stellt sich vor, falls sich eine Person für das Außenreferat findet, würde er dieser den Vortritt für dieses Amt lassen. Adrian wurde mit (23/0/0) gewählt und nimmt die Wahl an. 9s. Entsendung zweier Studierender (mindestens eine Frau) für die Begutachtungen im Rahmen der Exzellenzinitiative Tim Kronenmüller hat per Email kandidiert für die Entsendung. Verena Höhn stellt sich ebenfalls als Vertreterin zur Verfügung. Wassili beantragt eine En-bloc-Wahl. Keine Gegenrede. Tim und Verena wurden mit (22/1/0) (1Enthaltung, 0 ungültig) gewählt und werden somit entsendet. Verena nimmt die Wahl an, Tim wird gefragt ob er die Wahl annimmt. 10. Sonstiges: Robin macht Werbung für die Tour EUCOR. Benedikt schließt die Sitzung um 20:27.