Protokoll der Sitzung des Ältestenrats am 14.06.2020 Beginn: 17:00 Uhr Ende: 18:07 Uhr Ort: https://kit-lecture.zoom.us/j/66303883244?pwd=dVZpdXFjUGJtR1E0dWxlbFNxY2l4QT09 Anwesend: Luis Wengenmayer, Harald Herrlich Gäste: Adrian Keller (AStA), Simon Klug Tagesordnung: TOP 0: Begrüßung TOP 1: Anfrage zur Hochschulordnung TOP 2: Prüfung neuer Ordnungen (OSVS, WAO und Finanzsatzung) TOP 3: Sonstige Benutzte Abkürzungen ``` Abs. : Absatz AK : Arbeitskreis Ära : Ältestenrat AStA : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (Vorstand der Studierendenschaft) BGU : Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften ChemBio : Chemie und Biowissenschaften ETIT : Elekto- und Informationstechnik CIW : Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik FO : Finanzordnung der Studierendenschaft FS : Fachschaft FSO : Fachschaftsordnung FSK : Fachschaftenkonferenz GeistSoz : Geistes- und Sozialwissenschaften GO : Geschäftsordnung i.V.m. : in Verbindung mit KIT : Karlsruher Institut für Technologie LHG : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg MWK : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst OSVS : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft StuPa : Studierendenparlament stupal : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments VS : Verfasste Studierendenschaft VV : Vollversammlung WiWi : Wirtschaftswissenschaften BWO : Bundeswahlordnung BWahlG : Bundeswahlgesetz LHG Karlsruhe: Liste der Liberalen Hochschulgruppe Karlsruhe ``` Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert. TOP 0: Begrüßung ====================================== Luis Wengenmayer begrüßt alle Anwesenden. TOP 1: Anfrage zur Hochschulordnung ====================================== Folgende Anfrage erreicht den Ära am 11.12.2020: "Mit der E-Mail vom 10. Dez 2020, fordert die HSG-Innenreferentin des AStA die Hochschulgruppen zur Rückmeldung für das Jahr 2021, bis 31.12.2020, ihre Unterlagen in Papierform einzureichen (siehe E-Mail im Anhang. Außerdem ist für alle HSGs "Ein Jahresabschluss mit Ausweisung aller Einnahmen und Ausgaben einschließlich Verwendungszweck sowie Angaben über den Stand des Vermögens [...]“ einzureichen. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen, um deren Klärung ich den Ältestenrat bitte 1) Nach §4 Abs 1 HsgO ist zur Verlängerung der Registrierung, Informationen zum Vorstand, Jahresbericht und etwaige Satzungsänderungen einzureichen, jedoch kein Jahresabschluss. Wie ist das mit §3 HsgO in Einvernehmen zu bringen? Inwiefern stimmt das mit den Informationen aus der E-Mail des AStA überein? Verstehe ich das richtig, das nur zur erstmaligen Anmeldung ein Jahresbericht vorgelegt werden muss ? 2) Nach § 3 Abs 5ff. der Hochschulgruppenordnung (HsgO, 28.Februar 2019) sind HSGs nur dann verpflichtet einen Jahresabschluss einzureichen, insofern der Jahresumsatz großer als 2500€ ist. Inwieweit kann der AStA den Jahresabschluss von alles HSGs fordern ? a) Kann der AStA verpflichtende Vorgaben zur Form dieses Jahresabschlusses machen? b) Woher ergibt sich die Kontrollpflicht des AStA ein Jahresabschluss auf Belegebene durchzuführen? 3) Die Deadline (31.12.20) zur Anmeldung als Hochschulgruppe halte ich für nicht in Ordnung. Begründung: a) Ein Jahresabschluss kann erst erstellt werden, wenn alle Unterlagen des Jahres (z.B. Kontoauszüge) vorliegen. Außerdem ist insbesondere bei gemeinnützigen, eigetragenen Vereinen eine Kassenprüfung angebracht, bevor ein Jahresabschluss erstellt wird. b) Die Nichtregistrierung als HSG mit Ablauf der Deadline hat negative Auswirkungen auf das komplette HSG-Geschehen." Der Ära ist der Meinung, dass für die Verlängerung der Registrierung nach §4 Abs (1) nur folgende Dokumente benötigt werden: "1. eine schriftliche Mitteilung über die aktuelle Besetzung des Vorstandes und der ordentlichen Mitglieder; 2. einen Jahresbericht über die Arbeit des abgelaufenen Geschäftsjahres; 3. gegebenenfalls Änderungen der Satzung seit der letzten Verlängerung der Registrierung." Ein Jahresabschluss kann nicht als Bedingung zur Rückmeldung verlangt werden, jedoch jederzeit um die Einhaltung der in §2 genannten Bedingungen zu überprüfen. TOP 2: Prüfung neuer Ordnungen (OSVS, WAO und Finanzsatzung) ====================================== Zu Prüfende Satzunge inklusive Ursprungsfassung: gestrichene Teile: § 13 Abs. 3 S. 3 der Organisationssatzung erhält folgende Fassung: "Die Einladung enthält einen Vorschlag für die Tagesordnung, der alle auf Einberufungsanträgen gewünschten Tagesordnungspunkte enthalten muss." § 11 Abs. 7 der Wahl- und Abstimmungsordnung erhält folgende Fassung: "(7) Zu allen Kandidatinnen muss der Wahlvorschlag folgende Angaben enthalten: 1 Laufende Nummer, 2 Vor- und Familienname, ggf. Rufname, 3 Matrikelnummer, 4 Studiengang, 5 E-Mailadresse, 6 Zustimmungserklärung in Form einer eigenhändigen Unterschrift oder einer Willenserklärung zur Kandidatur in Textform. Die Kandidatinnen bestätigen mit ihrer Zustimmungserklärung nach S. 1 Nr. 6 die Richtigkeit der Daten sowie ihre Zustimmung, auf den Wahlvorschlag aufgenommen zu werden. Eine Kandidatin darf nicht auf mehreren Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl aufgenommen werden." § 19 Abs. 2 der Wahl- und Abstimmungsordnung erhält folgende Fassung: "Die Auszählung soll direkt nach Ende des Abstimmungszeitraums stattfinden und muss spätestens bis zum nächsten Montag nach Ende des Abstimmungszeitraums abgeschlossen sein." § 22 der Wahl- und Abstimmungsordnung wird um einen neuen Absatz ergänzt wie folgt: "(4) Mit der Übergabe der Wahlunterlagen an den Ältestenrat gemäß Abs. 3 werden dem Präsidium des Studierendenparlaments die Namen und E-Mailadressen aller gewählten Kandidatinnen und Nachrückerinnen durch den Wahlausschuss mitgeteilt." eingefügte Teile: § 13 Abs. 3 der Organisationssatzung erhält folgende Fassung: "Die Einladung zur Vollversammlung wird mit einer Frist von einer Woche entsprechend § 40 Abs. 3 bekanntgemacht. Die Einladung enthält einen Vorschlag für die Tagesordnung, der alle auf Einberufungsanträgen gewünschten Tagesordnungspunkte enthalten muss." § 11 Abs. 7 der Wahl- und Abstimmungsordnung erhält folgende Fassung: "(7) Zu allen Kandidatinnen muss der Wahlvorschlag folgende Angaben enthalten: 1 Laufende Nummer, 2 Vor- und Familienname, ggf. Rufname, 3 Matrikelnummer, 4 Studiengang, 5 E-Mailadresse, 6 Zustimmungserklärung in Form einer eigenhändigen Unterschrift oder einer Willenserklärung zur Kandidatur in Textform. Die Kandidatinnen bestätigen mit ihrer Zustimmungserklärung nach S. 1 Nr. 6 die Richtigkeit der Daten nach S. 1 Nr. 2 bis 5 sowie ihre Zustimmung, auf den Wahlvorschlag aufgenommen zu werden. Bei einer Zustimmungserklärung in Textform müssen die Daten nach S. 1 Nr. 2 bis 5 angegeben werden. Eine Kandidatin darf nicht auf mehreren Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl aufgenommen werden." § 19 Abs. 2 der Wahl- und Abstimmungsordnung erhält folgende Fassung: "Die Auszählung soll direkt nach Ende des Abstimmungszeitraums stattfinden und soll spätestens bis zum nächsten Montag nach Ende des Abstimmungszeitraums abgeschlossen sein." § 22 der Wahl- und Abstimmungsordnung wird um einen neuen Absatz ergänzt wie folgt: "(4) Der Vorstand und das Präsidium des Studierendenparlaments sind berechtigt die Namen und E-Mailadressen der gewählten Kandidatinnen und Nachrückerinnen bis zum Ende der Amtszeit zu nutzen um diese zu kontaktieren." Artikel 4: Übergangsregelung Die laufende Amtszeit der Vergabekommission der Notlagenhilfe endet am 31.03.2021. Die Änderungen wurden geprüft. TOP 3: Sonstige ====================================== Es wurden ältere Protokolle gelesen um die Frage über Mitgliedschaften von Ära-Mitgliedern in anderen Gremien zu klären. Der Ära wünscht eine frohe Weihnacht und einen guten Rutsch in das Jahr 2021.