Sitzung des Ältestenrats am 29.10.2015 ====================================== Beginn: 18:30 Uhr Ende: 19:50 Uhr Anwesend: Ben* Kobrinski, Vera Schumacher, Bernhard Riester, Moritz Kühner, Alexa Schnur (bis 18:55) Abwesend: - Gäste: Charlotte Zech, Simon Bischof, Aylin Cukadaroglu, Thomas Wiesner, Julia Eberwein Protokoll: Bernhard Tagesordnung: 1: Begrüßung 2: Prüfung Fachschaftsordnung Chemie- und Biowissenschaften 3: Anfrage zu einem Entwurf der Fachschaftsordnung Bauingenieur-, Geo und Umweltwissenschaften 4: Sonstiges Genutzte Abkürzungen: StuPa : Studierendenparlament FS : Fachschaft stupal: öffentliche Mailingliste des Studierendenparlaments FSK : Fachschaftenkonferenz FO : Finanzordnung der Studierendenschaft AStA : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (Vorstand der Studierendenschaft) ÄRa : Ältestenrat OSVS : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft FSO : Fachschaftsordnung VS : Verfasste Studierendenschaft MWK : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst TOP 1: Begrüßung ================ Wir begrüßen uns gegenseitig und unsere Gäste. Es gibt Kaffee. TOP 2: Prüfung der Fachschaftsordnung Chemie- und Biowissenschaften ================================================================ Die Fachschaftsordnung wurde am 12.5.2015 vom StuPa auf der 17. Sitzung beschlossen. Der ÄRa geht davon aus, dass die Ordnung, die am 12.05.2015 um 13:58 Uhr über stupal verschickt wurde, so beschlossen wurde, da immer noch kein Protokoll der entsprechenden StuPa-Sitzung vorliegt. | Auszug aus dem (vorläufigen) StuPa-Protokoll: +------------------------------------------------ | 13. Genehmigung FS-Ordnungen | ============================== | | Ayla stellt die FSO vor, | | 22:07 Uhr Schiffner geht | -> 17 | | Änderungen und Co sind dem Protokoll angehängt. | | Abstimmung 17/0/0 Gäste der FS auf der ÄRa-Sitzung sind Aylin Cukadaroglu und Thomas Wiesner. Anmerkungen des Ältestenrats und Kommentare der Vertreter der FS: Ein Finanzer gemäß §16 (3) FO wird nicht definiert. Dies muss eingefügt werden, um nicht gegen die FO zu verstoßen. Präambel: "Dabei ist jede andere Form impliziert. Die Geschlechtsdefinition obliegt jeder Person selbst." statt "und umfasst somit Frauen wie Männer." Dies ist eine Formulierung, die keine Studierenden aufgrund des Geschlechts ausschließt und so in der Organisationssatzung verwendet wird. Zu §1 gibt es keine Anmerkungen. Anmerkungen zu §2: Anmerkung zu (3): Nach "aller Studienangelegenheiten" "der Fakultät" ergänzen. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen. Anmerkung zu (7): ergänze "des KIT" nach "Gemeinsame Satzung" um Klarheit über das gemeinte Dokument zu schaffen. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen. Anmerkungen zu §3: In der gesamten Satzung wurde Fachschaftsversammlung durch Vollversammlung ersetzt. Dies deckt sich damit nicht mehr mit den Begrifflichkeiten der OSVS. Wenn es dafür keinen Anlass gibt, wäre es aus Gründen der Lesbarkeit schöner dies nicht zu tun. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen. Anmerkung zu (3): Die Protokolle müssen ohnehin öffentlich sein, eine Einsicht auf Anfrage ergibt daher im Falle der Protokolle keinen Sinn. Hierzu soll dann ein weiterer Absatz eingefügt werden. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen. Anmerkung zu (3): ergänze nach "Datenschutzbeauftragte" "des KIT". Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen. keine Anmerkungen zu §4 Anmerkungen zu §5 Hier wären Verweise auf die OSVS schön, um klar zu stellen, dass dies nicht der einzige Ort ist an dem Aufgaben des FS-Vorstands geregelt sein können. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen. Die Ansätze (2) und (3) gehören inhaltlich zusammen, da sie beide die Besetzung des FS-Vorstands regeln, sie könnten daher auch zu einem Absatz zusammengefasst werden. Anmerkung zu (3): Der Plural von VSen ist nicht richtig, da es nur eine VS gibt. Anmerkung zu (5): Der Verweis auf OSVS kann präzisiert werden. Anmerkung zu (7): Neuwahl ist in OSVS anders geregelt. "Diese Versammlung entscheidet über Neuwahlen". Hier widerspricht die FS-Ordnung damit der OSVS (§ 30 (5)). Anmerkung zu (8): "Aufgaben sind unter anderem" ist nicht schön formuliert. Andere Aufgaben sind mit dem Punkt "Führung der laufenden Geschäfte" abgedeckt. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen. Anmerkungen z §6 : Es könnte auf die konkreten Punkte der Satzung verwiesen werden. (10) ist §31(5) der OSVS. Anmerkungen zu (6): Statt "Vorstand" "Fachschaftsvorstand" verwenden, um Verwechslungen mit dem Vorstand der Studierenndenschaft zu vermeiden. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen. "Fassung politischer" Grundsatzbeschlüsse der Fachschaft" könnte zu allgemein gehalten sein und zu Auslegungsproblemen bezüglich des politischen Mandats gemäß LHG führen. Eine Streichung des Wortes "politisch" würde dieses Problem beheben. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen. Anmerkungen zu §7: Es wird nicht festgelegt ob/in welcher Form eingeladen werden soll. Anmerkung zu (6): bei "studentischen Mitgliedern in universitären Gremien" sind vermutlich nur die studentischen Mitglieder, die auch Mitglieder der Fachschaft sind gemeint (ansonsten müssten z.B. auch Mitglieder der anderen Fakultätsräte anwesend sein). Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen. ab §8 gibts es keine weiteren Anmerkungen. Der ÄRa stimmt über die Ordnung ab: | | "Die Fachschaftsordnung Chemie- und Biowissenschaften ist satzungswidrig, | da sie der Finanzordnung in §16 (3) und der OSVS in § 30 (5) widerspricht." | Abstimmung: 4/0/0 (ja/nein/enthaltung) Die Ordnung wurde damit nach §23 (1) Punkt 7 OSVS geprüft. TOP 3: Anfrage zu einem Entwurf der Fachschaftsordnung Bauingenieur-, Geo und Umweltwissenschaften ================================================================================================== Charlotte ist für die Fachschaft BGU anwesend. Anmerkungen zu §1: Der ÄRa fragt nach dem Kommentar "Masterstudiengänge" am Ende des Absatzes. Charlotte erklärt, dass hier noch nicht aufgezählte Masterstudiengänge aufgenommen werden sollen. Der ÄRa merkt an, dass eine Aufteilung gemäß der Aufteilung in die Studienkommissionen durch die Fakultät eventuell sinnvoller wäre, weil dadurch direkt neu gegründete Studiengänge mit abgedeckt wären. Eine klare Aufteilung der Studierenden auf die Fachbereiche ist insbesondere für die Mittelverteilung wichtig. Anmerkungen zu §2: In der Aufzählung fehlen die später erwähnten Organe FS-Sitzung und Fachbereichssitzung. Anmerkungen zu §3: Was sind die Aufgaben des FS Vorstand? Charlotte erklärt, dass dieser keine speziellen zusätzlichen Aufgaben hat, da die Tagesgeschäfte von den Fachbereichsvorständen erledigt werden soll. Anmerkung zu (3): Die FSVV muss über eine Neuwahl entscheiden (und nicht einen neuen Vorstand wählen). Falls dies nicht geändert wird, würde die Satzung der OSVS in § 30 (5) widersprechen. Anmerkungen zu §4: Warum wählt die Fachschafsversammlung die Bereichsvorstände? Nach Auslegung des LHG durch das MWK darf auf einer Versammlung nicht gewählt werden. Außerdem muss nach aktueller Version der Vorstand eines Fachbereichs nicht aus dem Fachbereich kommen. Dies sollte zum Schutz der kleinen Fachbereiche geändert werden. Ist aber kein Problem im Sinne der Prüfungspflicht durch den ÄRa. Zu den §§ 5 und 6 gibt es keine Anmerkungen. Anmerkungen zu §7: Es werden keine Aufgaben für die FS-Sitzung definiert. Wenn diese nur der Kommunikation zwischen den drei Fachbereichen dient kann auch dies aufgenommen werden. Anmerkung zu (2): Hier werden zwei Einladungen gefordert. Charlotte erklärt, dass dies bei einer früheren Änderung übersehen wurde. Voraussichtlich wird dies auf eine Einladung geändert. Anmerkung zu (5): Dieser Absatz ist hier sehr deplaziert und sollte zu Aufbau oder in einen eigenen Paragraphen geschoben werden. Die FS wird dies bei Änderungen berücksichtigen. Anmerkungen zu §8: Die Satzung müsste hier einen Zuständigen für Finanzen gemäß §16(3) FO definieren. Hier werden drei gleichberechtigte Beauftragte definiert, was nicht möglich ist und somit gegen die FO verstößt. Die Nachfrage von Charlotte, ob die drei unter sich einen "Vorstand für Finanzen" wählen dürfen, der die Aufgaben gemäß §16 (3) FO übernimmt, wird positiv beantwortet. Anmerkungen zu §9: Es ist nicht klar wer ein Vorschlagsrecht hat, dies ist aber kein kritischer Punkt im Sinne der Prüfung durch den ÄRa. Anmerkung zu §10 : Bei vielen anderen FSen wurde von der Rechtsabteilung angemerkt, dass bei solchen Bestimmungen auf §10 gem. Satzung KIT und §26 LHG verwiesen werden soll. Zu §11 gibt es keine Anmerkungen. TOP 4: Sonstiges ================ Die Aktenvernichtungsaktion durch das KIT, bei der es bisher möglich war, die Wahlunterlagen zu vernichten, findet wohl nicht mehr statt. Wir warten noch auf eine konkrete Antwort des KIT.