Sitzung des Ältestenrats am 24.02.2017 ====================================== Beginn: 16:43 Ende:  19:55 Ort: AStA-Büro in der Mensa Anwesend:  Moritz Kühner, Benjamin Lipp, Sebastian Schlund, Vera Schumacher, Jens Tamson Abwesend: - Gäste: Nu Hartmann Protokoll: Moritz Kühner bis ca. 18:00, Sebastian danach Tagesordnung: ============= TOP 0 : Begrüßung TOP 1 : Berichte TOP 2 : Anfrage zur Anwesenheitspflicht bei StuPa Sitzungen TOP 3 : Fachschaftsordnung Architektur TOP 4 : Wahl Vorsitzende TOP 5 : Sonstiges Benutzte Abkürzungen:     Abs.    : Absatz        ÄRa     : Ältestenrat     AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss                    (Vorstand der Studierendenschaft)     FS      : Fachschaft     FSO     : Fachschaftsordnung     GO      : Geschäftsordnung     KIT     : Karlsruher Institut für Technologie     LHG     : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg     OSVS    : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft     StuPa   : Studierendenparlament Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert. TOP 0: Begrüßung und Berichte ============================= Vera begrüßt die anwesenden Mitglieder des ÄRas. Der Ältestenrat hat wieder 5 Mitglieder. Jens Tamson wurde auf den, bis dahin, unbesetzten Platz der Amtszeit bis zum 30.09.2017 gewählt. TOP 2: Anfrage zur Anwesenheitspflicht bei StuPa Sitzungen ========================================================== ------------------------------------------------------------------------ Anfrage zur StuPa-GO vom 21.12.2016: Die StuPa-Abgeordneten müssen laut Satzung bei den StuPa-Sitzungen anwesend sein. Ist 5 Mal fehlen in StuPa-Go mit Anwesenheitspflicht in OSVS vereinbar? 3 Mal sogar unentschuldigt? ------------------------------------------------------------------------- In §17 Abs. 6. OSVS ist die Anwesenheitspflicht von Abgeordneten des StuPas geregelt. In § 16 Abs. 2.5 OSVS, ist geregelt, dass Mitglieder des Studierendenparlamentes ihren Sitz verlieren, wenn sie bei Sitzungen 3 mal unentschuldigt bzw. oder 5 mal insgesamt fehlen. § 4 Abs. 2 StuPa-GO zitiert einfach diesen Teil der OSVS. Antwort auf die Frage: Konsens: Die Regelung in StuPa-GO widerspricht somit nicht der OSVS. Die anfragestellende Person wird informiert. TOP 3: Fachschaftsordnung Architektur ===================================== Der Ältestenrat hat die FSO der FS Architektur vom 14.Februar 2017 geprüft, und fasst folgenden Beschluss. +-----------------------------------------------------------+ | In § 4 Fachschaftsversammlung Abs. 3 wird nicht | | definiert mit welcher Frist und in welcher Form die | | Tagesordnung bekannt gegeben wird. Nach § 31 Abs. 3 OS | | muss eine Regelung diesbezüglich getroffen werden. | | In § 6 Fachschaftsvorstand Abs. 2 d) wird das Vorgehen | | im Falle eines mit nur noch einer Person besetzten | | Fachschaftsvorstands definiert. Gemäß der vorliegenden | | FSO sind von der Fachschaftsversammlung Neuwahlen | | „vorzubereiten“, jedoch regelt § 30 Abs. 5 OS, dass | | über Neuwahlen „entschieden“ wird. | | Der Beschluss der Fachschaftsversammlung der Fachschaft | | Architektur vom 14. Februar 2017 zur Fachschaftsordnung | | widerspicht somit der Organisationssatzung. | +-----------------------------------------------------------+ | Beschlossen mit(5/0/0) | +-----------------------------------------------------------+ Damit wird der Beschluss der Fachschaftsversammlung der Fachschaft Architektur vom 14. Februar 2017 zur Fachschaftsordnung aufgehoben. Erklärung: Neben den im Beschluss festgestellten Mängeln wurden einige Probleme und Diskussionspunkte in der FSO festgestellt. Ein großer Diskussionspunkt war der Stimmrechtsentzug in § 8 (8) d) bei der Amtsenthebung eines Referenten. Es bestehen Bedenken bezüglichen der Vereinbarkeit dieser Regelung mit den demokratischen Grundsätzen. Des weiteren ist das Stimmrecht bei der Fachschaftssitzung nicht geregelt. [Liste nicht mehr auffindbar, ist denke ich nicht so wichtig, Änderungen wurden eingearbeitet TOP 4: Wahl Vorsitzende ======================= Da Jens Tamson neu in den ÄRa gewählt wurde, muss der ÄRa nach seiner eigenen GO §7 Abs. 1 die Vorsitzende neu wählen. Vera wurde vorgeschlagen. Wahl: 4/0/1 Vera wurde gewählt und nimmt die Wahl an. TOP 5: Sonstiges ================ Der ÄRa plant seine nächste Sitzung für den 31.03.2017.