Protokoll vom 4.6.2014 Ältestenrat: =================================== Tagesordnung: ============= TOP 0: Begrüßung TOP 1: Anfechtung zur 21. Sitzung des StuPas zu Top 18 TOP 2: FS Ordnung Chem Bio TOP 3: Sonstiges Top 0: Begrüßung ================ Phil Begrüßt uns um 10:20 Uhr TOP 1: Anfechtung zur 21. Sitzung des StuPas zu Top 18 ====================================================== Anfrage: ********************************************* Liebe Mitglieder des Ältestenrats, auf der letzten Sitzung des Studierendenparlaments am Dienstag, den 27.05.2014, gab es bei Tagesordnungspunkt 18 (Umbenennung des Fritz-Haber-Wegs) folgende Unstimmigkeiten: Zu diesem TOP habe ich am 27.05.2014 um 21:15 Uhr (also während der Sitzung) per Mail einen Änderungsantrag von einem Mitabgeordneten und mir an geschickt. Dieser wurde aber vom Präsidium nicht zugelassen und dementsprechend auch nicht in der zweiten Lesung behandelt. Sowohl der Hauptantrag, als auch der besagte Änderungsantrag sind dieser Mail angehängt. Laut § 9 Absatz 9 Satz 3 Geschäftsordnung des Studierendenparlamentes ist ein Änderungsantrag nur dann zulässig, wenn er eine konkrete Änderung oder Erweiterung des Antragstextes vorsieht. Bei dem Änderungsantrag handelt es sich eindeutig und unbestreitbar um eine konkrete Änderung. Da der Hauptantrag zum besagten TOP von zwei von drei Mitgliedern des Präsidium des Studierendenparlaments selbst gestellt wurde, hat durch die Nichtzulassung des Änderungsantrages eine Verfahrensbehinderung und somit unzulässige Beeinflussung stattgefunden. Daher bitte ich euch um Feststellung des Verstoßes gegen die Geschäftsordnung des Studierendenparlamentes und fechte die Abstimmung über den Hauptantrag wegen der oben genannten Verfahrensfehler gemäß § 40 Absatz 4 Organisationssatzung an, da sie nicht den in § 40 Absatz 1 Organisationssatzung geforderten demokratischen Grundsätzen entsprach. ********************************************* Feststellung: Der Änderungsantrag wurde Ordnungsgemäß eingereicht(GO: §9 6). Es ist nicht nachvollziehbar warum er nicht zugelassen wurde. Er erfüllt außerdem §9 9 der GO. Der Ära stellt fest, das der Änderungsantrag hätte Behandlet werden müssen. Der Ära beschließt einstimig, dass der StuPa Beschluß vom 27.5.14 zu Top 18 aufgehoben wird. TOP 2: FS Ordnung Chem Bio ========================== Prüfung der Fachschaftsordnung der Fachschaft für Chemie und Biowissenschaften §3(1): Widerspruch zur Wahlordnung §4(2), Vorschlag nach §3 OS §7(8): Widerspruch zu §41 OS, 2/3- Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gibt es nicht Redaktionel wichtig: §5(2): Falsch Referenziret, nicht §29 sondern §30 Verbesserung: §5(7) es gibt keine Rechtskräftigen Dokumente §7(4) Änderung in relative Mehrheit nach §41 Der Ära stellt fest, dass die Fachschaftsordnung der Organisationssatzung und der Wahlordnung Widerspricht und Beschließt einstimmig: Der Ära hebt den Beschluß des StuPas vom 27.5.14 Top 8 e auf. TOP 3: Sonstiges ================ Es wird noch mal über dei GO geredet die vom StuPa vertag worden ist. Wir möchten den Punkt §1(2) ändern: Zur Sitzung ist mit einer Frist von 3 Tagen einzuladen. Wenn alle Mitglieder des Ältestenrates zustimmen kann auch ohne Frist eingeladen werden. In: Zur Sitzung ist mit einer Frist von 3 Tagen einzuladen. Wenn alle Mitglieder des Ältestenrates zustimmen kann auch ohne Frist eingeladen werden, die Abweichung von der Frist muss im Protokoll begründet werden. Der Änderung wird einstimmig angenommen. Die Sitzung wird um 11:50 beendet