============================================= Sitzung des Ältestenrats am 11. Dezember 2014 ============================================= Beginn: 11:45 Uhr Ende: 15:32 Uhr Anwesend: Philipp Glaser, Sarah Puch, Michael Tänzer, Leonie Sautter, Noah Fleischer Gäste: Dominique Jonhoff, Katharina Kern, Asmâa Senouci-Meflah, Simone Tichter Protokoll: Philipp Glaser Tagesordnung ============ TOP 1: FS-Ordnung Architektur/Kunstgeschichte TOP 2: Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft TOP 3: Anfrage zu einem Verstoß gegen die Organisationssatzung TOP 4: Änderungsbedarf an der Satzung TOP 5: Sonstiges TOP 1: FS-Ordnung Architektur/Kunstgeschichte ============================================= Es gibt keine Regelung, was geschieht, wenn der FS-Vorstand unbesetzt ist. Damit sind nicht alle Anforderungen an Fachschaftsordnungen erfüllt und die Fachschaftsordnung wird daher nach § 23 (1) aufgehoben. TOP 2: Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft ===================================================== "Zu welchem Zeitpunkt wird ein Nachrücker einer Liste Mitglied im StuPa, wenn der vorhergehende Abgeordnete während einer Sitzung zurücktritt? Rückt er mit sofortiger Wirkung nach oder erst zur nächsten Sitzung?" Es liegt keine konkrete Beschwerde vor und der Ältestenrat entscheidet nur über Anfragen betreffend der Aufgaben in § 23 (1). Ansonsten obliegt die Umsetzung dem Präsidium des Studierendenparlaments. TOP 3: Anfrage zu einem Verstoß gegen die Organisationssatzung ============================================================== Beim Ältestenrat wurde sich beschwert, dass in der Fachschaftsordnung der Etec-FS leider keine Regelung zu einem unbesetzten FS-Vorstand steht und dies satzungswidrig ist. Der Ältestenrat stellt einstimmig fest, dass der Beschluss satzungswidrig war und leider ist die Fachschaftsordnung damit automatisch nach § 26 (1) aufgehoben. TOP 4: Änderungsbedarf an der Satzung ===================================== Die Zusammensetzung des Fachschaftsvorstands in § 30 ist leider nicht klar geregelt, da es die Möglichkeit gibt, dass Fakultätsratsmitglieder dem Fachschaftsvorstand angehören, aber andererseits der Fachschaftsvorstand aus den Fachschaftssprecherinnen besteht. Es ist unklar, ob ein FS-Vorstand nur aus Fakultätsratsmitgliedern bestehen kann oder ob diese nur zusätzlich hinzugezogen werden können. Diese Auslegung kann nicht aus der Satzung abgeleitet werden. Der Ältestenrat beantragt einen TOP auf einer Studierendenparlamentssitzung, um diesen Sachverhalt klarstellen zu lassen. Der Automatismus, dass satzungswidrige Beschlüsse aufgehoben sind, führt häufiger zu Komplikationen. Im Fall von Ordnungen und Satzungen wär die Möglichkeit eine Frist zur Behebung des Mangels zu setzen eventuell hilfreich. TOP 5: Sonstiges ================ Die Protokolle des Studierendenparlaments sollten dem Ältestenrat inklusive aller Antragstexte zugänglich gemacht werden. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 15:32 Uhr.