Protokoll der Sitzung vom 19.05.2014

Datum: 
19. Mai 2014

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 19. Mai 2014
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Beginn: 15:00, Ende 17:25

Anwesend: Leonie Sautter, Sarah Puch, Michael Tänzer, Philipp Glaser, Andreas Wolf
Protokoll: Andreas Wolf


Tagesordnung
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* Beschluss der Geschäftsordnung
* Überprüfung der bisher vom StuPa beschlossenen Fachschaftsordnungen


TOP 1: Beschluss der Geschäftsordnung
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Die Geschäftsordnung des Ältestenrats wird nach Besprechung und kleinen Korrekturen zur öffentlichen Einladung und zum Inkrafttreten in der angehängten Fassung zur Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis: 5/0/0 (Ja/Nein/Enthaltung)

Damit ist die Geschäftsordnung einstimmig angenommen und wird dem Studierendenparlament zum Beschluss vorgelegt.


TOP 2: Überprüfung der bisher vom StuPa beschlossenen Fachschaftsordnungen
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Fachschaft Maschinenbau/Chemieingenieurwesen
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Beschlossen im StuPa am 7. Januar 2014

Die Fachschaft Mach/CIW hat je eine Ordnung für beide Fachschaften und eine gemeinsame Ordnung, die der Ältestenrat alle im Herbst 2013 bereits geprüft hatte

MACH: Im Inhaltsverzeichnis ist noch die Rede von der Fachschaft Chemieingenieurwesen

Gemeinsame Ordnung: § 7 (3) ist weggefallen gegenüber der letzten uns vorgelegten Fassung

Es sind keine dem Ältestenrat bekannten Verstöße gegen die Satzung enthalten.


Fachschaft ETEC
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Beschlossen im StuPa am 7. Januar 2014

Die Ordnung ist gegenüber der bereits geprüften Fassung unverändert, wird daher von uns nicht erneut geprüft.

Es sind keine dem Ältestenrat bekannten Verstöße gegen die Satzung enthalten.


Fachschaft Physik
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Beschlossen im StuPa am 3. Dezember 2013

Die Ordnung ist gegenüber der bereits geprüften Fassung unverändert, wird daher von uns nicht erneut geprüft.

Es sind keine dem Ältestenrat bekannten Verstöße gegen die Satzung enthalten.


Fachschaft WiWi
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Beschlossen im StuPa am 3. Dezember 2013

Die Ordnung wurde am 3. Dezember 2013 vom Studierendenparlament beschlossen, bevor sie vom Ältestenrat geprüft wurde (was am 9. Dezember erfolgt ist). Die Ordnung ist in der vorliegenden Fassung nicht satzungskonform.

Folgende Punkte sind insbesondere hiermit als satzungswidrig festgestellt:

* § 5 2. (1): Satz 3f. sind nichtig, da Regelungen zur Wahl der Fachschaftssprecher nur vom Studierendenparlament getroffen werden können; die Sätze davor und danach spiegeln nur die Satzung und sind daher gültig, aber nur solange die Satzung die gleiche Regelung trifft. Die Wahl "auf die Dauer eines Jahres" ist in der Satzung nicht explizit geregelt
* § 5 2. (5): Dieser Absatz ist nichtig dahingehend, dass er einem einzelnen verbleibenden oder nachrückenden Fachschaftsvorstand ermöglichen würde, alleine den Vorstand zu besetzen; das widerspricht § 30 (5) der Satzung. Außerdem ist die Regelung ausschließlich auf Ausscheiden durch Rücktritt gemünzt, es gibt aber auch andere Gründe für das Ausscheiden (z.B. Exmatrikulation, Tod) – vgl. § 30 (4) der Satzung
* § 7 7.: Dieser Paragraph muss eine Obergrenze enthalten, ab der die Zustimmung der FSV nötig wird, da sonst die Fachschaftsitzung den Haushaltsplan (HHP) umgehen kann.
§ 11: Der Ältestenrat ist nicht für die generelle Einhaltung der Satzung der FS Wiwi zuständig.

Im Übrigen wird auf das Protokoll des Ältestenrats vom 9.12. verwiesen.

Beschluss: Der Ältestenrat hebt den Beschluss des Studierendenparlaments vom 3. Dezember 2013 zu TOP 9d wegen Satzungswidrigkeit auf. Die Fachschaftsordnung der Fachschaft Wirtschaftswissenschaften ist damit ab sofort aufgehoben.
Abstimmung: 5/0/0, damit einstimmig angenommen
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