Protokoll der Sitzung vom 11.05.2015

Datum: 
11. Mai 2015

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 11.05.2015
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Beginn: 11:30 Uhr
Ende: 15:15 Uhr

Anwesend: Vera Schumacher, Noah Fleischer, Sarah Puch (bis 14:15 Uhr), Alexa Schnur (bis 13:45 Uhr), Ben Kobrinski
Gäste: Simon Bischof

Protokoll: Sarah, Vera

Tagesordnung:
TOP 0 Begrüßung
TOP 1 Prüfung FS-Ordnung Maschinenbau
TOP 2 Prüfung FS-Ordnung Chemieingenieurwesen
TOP 3 Prüfung gemeinsame FS-Ordnung Maschinenbau und Chemieingenieurwesen
TOP 4 Vorgehen bei der Prüfung von FS Ordnungen und Aufgaben des Ältestenrats
TOP 5 Wiederaufnahme Prüfung Fachschaftsordnung Wirtschaftswissenschaften
TOP 6 Prüfung FS-Ordnungen Mathematik und Informatik
TOP 7 Kommentierung eines Entwurfs der FS-Ordnung Geistes- und Sozialwissenschaften
TOP 8 Sonstiges

Top 0 Begrüßung
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Begrüßung aller Anwesenden.

Das StuPa-Präsidium hat per E-Mail bestätigt, dass die Fachschaftsordnungen für MachCiw und FSMI am 5.5.2015 vom StuPa in der vorher per Mail verschickten Version beschlossen wurden.

Top 1 Prüfung FS-Ordnung Maschinenbau
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Die Fachschaftsordnung der Fachschaft Maschinenbau in der Version wie am 05.05.2015 um 20:21 von Johannes Reinelt über stupal@ verschickt wird geprüft.

Bitte Datum auf Deckblatt anpassen.
Die Anmerkung zum Finanzer wurden angepasst:  Er kann nicht auf der VV gewählt werden. Satz wurde gestrichen.

Der Ära hat die Satzung erfolgreich geprüft.

Top 2 Prüfung FS-Ordnung Chemieingenieurwesen
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Die Fachschaftsordnung der Fachschaft Chemieingenieurwesen in der Version wie am 05.05.2015 um 20:21 von Johannes Reinelt über stupal@ verschickt wird geprüft.

Bitte Datum auf Deckblatt anpassen.
Die Anmerkung zum Finanzer wurden angepasst:  Er kann nicht auf der VV gewählt werden. Satz wurde gestrichen.

Der Ära hat die Satzung erfolgreich geprüpft.

Top 3 Prüfung gemeinsame FS-Ordnung  Maschinenbau und Chemieingenieurwesen
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Die gemeinsame Fachschaftsordnung der Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen in der Version wie am 05.05.2015 um 20:21 von Johannes Reinelt über stupal@ verschickt wird geprüft. 

Bitte Datum auf Deckblatt anpassen.

§4(7) Regelung mit 4 Wochen ungültig, da Wahlordnung §7(1) gilt. Es wird jedoch auf §7(1) Wahlordnung verwiesen.
Der Ära überlegt, ob §7(1) Wahlordnung diesen Absatz bricht. 

Der Ära stimmt über die Ordnung ab:
|  "Die gemeinsame FS-Ordnung MachCiw ist satzungswidrig, da §4.7 FS-Ordnung MachCiw der Wahlordnung in §7.1 widerspricht."
|  Abstimmung: 4/1/0 (ja/nein/enthaltung) 

Die Ordnung wurde damit nach §23 (1) Punkt 7 OS geprüft.


Top 4 Vorgehen bei der Prüfung von FS Ordnungen und Aufgaben des Ältestenrats
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Der Ära diskutiert über die Auslegung der OS bezüglich der Aufgaben des Ältestenrats und die Interpratation des Wortes "Prüfung" §23(1) 7.

An folgende Regelungen möchte sich der Ältestenrat in dieser Zusammensetztung halten:

Antrag
| 1. "Aufgrund von §23(7)in Verbindung mit §26(1) der Organisationssatzung der Studierendenschaft beschließt der Ära, dass mit der 
| Feststellung von Satzungswidrigkeiten in Ordnungen automatisch die Aufhebung des Beschlusses der Ordnungen folgt."
| Abstimmung: 2/2/1 (ja/nein/enthaltung)  -> der Antrag ist abgelehnt

Antrag
| 2. "Der Ältestenrat kann aufgrund von OS §26(1) keine Satzungen aufheben, jedoch Beschlüsse zu Satzungen."
| Abstimmung: 5/0/0 (ja/nein/enthaltung)

Antrag
| 3. "Ein Beschluss kann nicht aufgrund später in-Kraft-getretener Satzungen satzungswidrig sein."
| Abstimmung: 4/0/1 (ja/nein/enthaltung) 

Antrag
| 4. "Aus OS §23.7, §26.1 und §28.2 ergeben sich für den Ältestenrat umfangreiche Aufgaben zur Prüfung von Satzungen und Ordnungen. 
|Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhält der Ältestenrat dadurch die Möglichkeit, Ordnungen auch unabhängig von Beschlüssen aufheben zu können."
Anmerkung von Vera: Dem entgegen spricht, dass weitreichende Kompetenzen wie die Aufhebung von Satzungen in der Organisationssatzung festgeschrieben sein müssen.
|Abstimmung: 2/3/0 (ja/nein/enthaltung)

Alexa verlässt die Sitzung um 13:45 Uhr.

Top 5 Wiederaufnahme Prüfung Fachschaftsordnung Wirtschaftswissenschaften
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Dieser TOP wird wieder aufgenommen, da sich alle Ära-Mitglieder einig sind, dass letztes mal ein großes Missverständniss unter den Ära-Mitgliedern geherrscht hat. Im Konsenz wird enschieden, dass der Beschluss der letzten Sitzung zur Aufhebung des Beschlusses der Wiwi-Ordnung aufgehoben wird.

Bei der Prüfung der Fachschaftsordnung ist folgende Frage aufgekommen:

Antrag
| "Verstößt die Fachschaftsordnung Wiwi in §4(5) 4 5 8 gegen §9 (8) 3 des LHG in Bezug auf die Wahl auf Vollversammlungen?"
| Abstimmung: 4/0/0 (ja/nein/enthaltung)
Die Entscheidung wurde nach Nachlesen im VS-Anhörungsentwurf getroffen. Dort wird klargestellt, dass §9(8) Satz 3 auch für Gremien der VS gilt.

Anmerkung von BenKob: Das Ministerium hat mehrfach auf die Wirksamkeit des Paragraphen für die Gremien der Verfassten Studierendenschaft hingewiesen.
Anmerkung von Vera: Der Ältestenrat ist nicht für die allgemeine Auslegung des LHG zuständig.

Der Beschluss widerspricht nicht der Organisationssatzung oder weiterer Satzungen, die zum Zeitpunkt des Beschlusses in Kraft waren.

Wie auf der letzten Sitzung festgestellt, wird kein Beauftragter für die Fachschaftsfinanzen definiert, der laut der Finanzordnung vorgesehen ist. Die Fachschaft soll sich diesbezüglich mit der Haushaltsbeauftragten besprechen. Dieses Ergebnis wird der Fachschaft mitgeteilt.

Sarah verlässt die Sitzung um 14:15 Uhr. Sie sieht keine Probleme bei FSMI.

Top 6 Prüfung FS-Ordnungen Mathematik und Informatik
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FSMI wie am 01.05.2015 um 17:47 von Manuel Kaiser über stupal@ verschickt 

§10 (1) widerspricht  §41 der zum Beschlusszeitpunkt gültigen Organisationssatzung, in der nur eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorgesehen ist. Allerdings wurde bereits vom Studierendenparlament am 16.12.2014 eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen, die diese Mehrheitsregleung erlaubt. Mit Veröffentlichung dieser Satzungsänderung ist diesbezüglich die Satzungsmäßigkeit sichergestellt.

"Falls diese Satzungsänderung vor der FSMI-Ordnung bekannt gemacht wird, werden keine Satzungsverstöße festgestellt. Ist dies nicht der Fall, widerspricht die FSMI-Ordnung der Organisationssatzung in §41."
Abstimmung: 3/0/0 (ja/nein/Enthaltung)

Die Fachschaft wird entsprechend informiert.

Top 7 Kommentierung eines Entwurfs der FS-Ordnung Geistes- und Sozialwissenschaften
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Der Ältestenrat hat folgende Anmerkungen:
  * Präambel anderer Ordnungen übernehmen
  * §2(5) Verweis auf Gastrecht im Fakultätsrat §65(6) LHG, hinzufügen soweit dem keine anderen Regelungen entgegen stehen
  * §3 "sieh"e durch "gemäß" ersetzten; Punkt 2 irgendwas setzt sich zusammen einfügen, Verweis auf §5
  * §4(3) Nach dem letzten Satz darf nur über die TO beschlossen werden. Vermutlich gemeint: "Und nur über die aufgeführten Tagesordnungspunkte darf beschlossen werden."
  * §4(4) Vorstand ungleich Vorstandsmitglied, vermutlich ist gemeint, dass ein Mitglied des Vorstands die Sitzung leitet
  * §4(6) Vorlesungstag nach Rechtsabteilung nicht definiert. Möglichkeit: "Werktage in Vorlesungszeit"
  * §4(8) Punkt 1: Verweis auf Organisationssatzung
  * §4(8) mögliche Ergänzung: Aufstellung der Liste zu den Fachschaftsvorständen gem. §31(4) Organisationssatzung und §11(4) Wahlordnung 
  * §4(11) Mehrheit nicht möglich, s. §41 OS
  * §5(2) Mehrheit, was ist gemeint? s. §41 OS
  * §5(2) Mailverteiler muss öffentlich zugänglich sein, sollte da rein
  * §5(6) Mehrheiten s. §41 OS
  * §5(10) streichen (Sitzung ungleich Versammlung)
  * §6(1) am Ende "gebunden" einfügen
  * §6(2) Verweis auf §30(2) OS in Satz 1 verschieben
  * §6(2) scheidet aus dem Amt... Verweis auf §30(4) OS und entsprechend anpassen
  * §6(3) klarere Formulierungen
  * §7(1) Vorschlag: Wird vom Vorstand gewählt und von der Fachschaftssitzung bestätigt
  * In-Kraft-Treten fehlt

Zur Exmatrikulation (§6 (2) 2.2 2.): Eine Übergangsregelung bei der Exmatrikulation zwischen Bachelor und Master könnte in der Organisationssatzung geändert werden. Ein Fachschaftsvorstand ist im Studierendenparlament antragsberechtigt.

GeistSoz wird eingeladen, sich mit Mitgliedern des Ältestenrats über die Fachschaftsordnung zu unterhalten, falls sie Fragen zur obigen Liste haben.

Top 8 Sonstiges
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Die Protokolle werden bis zur StuPa-Sitzung rumgeschickt.
Vorschlag für nächste Sitzung: Di, 2.6.15 um 11:30 Uhr im AStA.
Dateien: