Protokoll der Ära-Sitzung am 15.01.2021 (fortsetzung am 17.01.2021)

Datum: 
17. Januar 2021

Protokoll

Protokoll der Sitzung des Ältestenrats am 15.01.2021

Beginn: 16:15 Uhr
Ende: 18:04 Uhr

Ort: Digital
Anwesend: Luis Wengenmayer, Harald Herrlich (Protokollant), Philipp Sekol

Gäste: Simon Klug (HSG UniTheater), Timo Sommer (HSG UniTheater), Adrian Keller (AStA), Fabian Götzmann (AStA), Tim Kronmüller, Johannes Ehlert (AStA), Valentina Kirsch (AStA)

Fortgesetzt am 17.01.2021

Beginn: 16:30 Uhr
Ende: 17:30 Uhr

Ort: Digital
Anwesend: Luis Wengenmayer, Harald Herrlich, Philipp Sekol

Gäste: Simon Klug (HSG UniTheater), Timo Sommer (HSG UniTheater), Valentina Kirsch (AStA), Johannes Ehlert (AStA)
Tagesordnung:

TOP 0: Begrüßung
TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Wahl des Vorsitzenden
Top 3: Anfrage zur Streitschlichtung betreffend Hochschulgruppenordnung.
Top 4: Prüfung neuer Ordnungen

Benutzte Abkürzungen

```
    Abs.         : Absatz
    AK           : Arbeitskreis
    Ära          : Ältestenrat
    AStA         : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss
                   (Vorstand der Studierendenschaft)
    BGU          : Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften
    ChemBio      : Chemie und Biowissenschaften
    ETIT         : Elekto- und Informationstechnik
    CIW          : Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik
    FO           : Finanzordnung der Studierendenschaft
    FS           : Fachschaft
    FSO          : Fachschaftsordnung
    FSK          : Fachschaftenkonferenz
    GeistSoz     : Geistes- und Sozialwissenschaften
    GO           : Geschäftsordnung
    HSGO         : Hochschulgruppenordnung
    i.V.m.       : in Verbindung mit
    KIT          : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG          : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    MWK          : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
    OSVS         : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa        : Studierendenparlament
    stupal       : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments
    VS           : Verfasste Studierendenschaft
    VV           : Vollversammlung
    WiWi         : Wirtschaftswissenschaften
    BWO          : Bundeswahlordnung
    BWahlG       : Bundeswahlgesetz
    LHG Karlsruhe: Liste der Liberalen Hochschulgruppe Karlsruhe
```

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.

TOP 0: Begrüßung
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Luis Wengenmayer begrüßt alle Anwesenden. Es wurde ein neues Mitglied (Philipp Sekol) in den Ära gewählt, dies ist seine erste Sitzung.

TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Die Beschlussfähigkeit ist festgestellt, es sind drei Mitglieder anwesend.

TOP 2: Wahl des Vorsitzenden
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Harald stellt Luis zur Wahl des Vorsitzenden vor.


Luis wird mit 2 Stimmen und 1 Enthaltung zum Vorsitzenden des Ära gewählt (2/1/0). Luis nimmt die Wahl an.

TOP 3: Anfrage zur Streitschlichtung betreffend Hochschulgruppenordnung.
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Folgende Anfrage erreichte den ÄRa am 31.12.2020:
	
	
	1) Die Ablehnung der Registrierung der Hochschulgruppe UniTheater Karlsruhe vom 29. Dezember wird aufgehoben, die Registrierung erfolgt unbefristet und (ggf. rückwirkend) zum 1.1.2020.
	
	2) Der Ära stellt im Bezug auf seine Entscheidung vom 22.12.20 fest, dass die Forderungen und Ablehnungsgründe an die Hsg in der E-Mail vom 29.12.2020 nicht zulässig sind. 
	
	3) Der Ära stellt fest, dass die § 2 Abs. 3 genannte Pflicht "nicht gewerblich oder eigenwirtschaftlich arbeiten“ sich rein auf die Kontrollpflicht nach § 3 Abs. 1 bezieht und 
	a) Die Kontrollpflicht von § 2 Abs. 3 sich auf die Kontrolle der Selbstlosigkeit nach § 55 Abgabeordnung bzw. § 36b OSVS bezieht, also darin zu prüfen, dass die  Hsg/der Verein nach § 55 Abs. 1  AO "nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke“  verfolgt und 
	b) es daher keine Ausschluss durch Satzungsinhalte gibt, die § 55 AO entsprechen, also etwa dem Satz „Der Verein ist Selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliches Zwecke". 
	
	Erläuterung zu 3) 
	
	Die Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft § 36b im Bezug auf Hochschulgruppen definiert  „[…] dass die [Hochschul-]Gruppe selbstlos tätig ist und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.“ Eine Abweichung (der Auslegung) von dieser aus der AO übernommen Formulierung in der HsgO ist mMn. nicht zulässig. Die OSVS steht nach § 41b organisatorisch über der HsgO. Bei einer Satzungsänderung in "ist nicht eigenwirtschaftlich Tätig“, würde gegen §2 Abs. 2 der Hochschulgruppenordnung verstoßen, da die neue Satzung nach der Änderung nicht mehr "vereinsrechtlichen Grundsätzen entspricht“. Im Vereinsrecht ist die Formulierung "ist nicht eigenwirtschaftlich Tätig“ nicht vorgesehen und somit möglicherweise ungültig. Außerdem könnten Vereine durch eine Veränderung ggf. ihre Selbstlosigkeit und somit ihre Gemeinnützigkeit nach AO verlieren. 
	
	Vielleicht ist es hier nötig, dass der Ära die HsgO anpasst oder aufhebt, ich kenne mich mit euren Rechten da nicht aus. Zumindest § 2 Abs. 3 sollte dringend an die OSVS angepasst werden, da er widersprüchlich ist.
	
	Persönlich sehe ich das so: Gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisationen, wie unser Verein, haben nur begrenzte Möglichkeiten bei der Satzungsgestaltung. Bei der Selbstlosigkeit gibt es den "quasi vorgegebenen“ Absatz "Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke“  aus der AO, der sich in nahezu allen Mustersatzungen findet. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass eine vom AStA gewünschte Satzungsänderung in „Der Verein verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke“ so vom Amtsgericht akzeptiert werden würde (da gab es in der Vergangenheit auch schon Probleme), denn er entspricht nicht der Definition von Selbstlosigkeit und ist damit nicht rechtens.
	
	Die gleiche Formulierung finden beispielsweise in den Satzungen des Förderverein der Studierendenschaft (§2 Abs. 3), Karlsruher Initiative zur nachhaltigen Energiewirtschaft e.V. (KINE) (§ 3), Hadiko (§ 2 Abs. 2) und Studieren ohne Grenzen Deutschland e.V.  (§ 3) uvw.


E-Mail der Innen Referentin II an die HSG (verschickt am 29.12.2020)
	Hallo XXX,
	bitte um Ergänzung:
	1) Soll die Mitgliederliste aufbewahrt werden?
	2) Welchen Status haben die Mitglieder?
	3) Satzungsänderung, sodass ihr "nicht gewerblich und eigenwirtschaftlich" arbeitet, statt "in erster Linie nicht eigenwirtschaftlich" (Steht bei euch in §2(5))
	4) Jahresabschluss bitte nach der EÜR Vorlage machen. ;) (Aus der Mail "Registrierung für das Jahr 2021")
	5) Was habt ihr für nächstes Jahr geplant? Bitte mit voraussichtlichen Kosten angeben. (Für unsere Budgetplanung für Hochschulgruppen)
	6) Vorstandsliste soll mit Anschrift sein ;)
	7) Bitte das Antragsformular zur Registrierung ausfüllen.
	
	Wir erwarten die oben genannten Unterlagen bis zum 15.02.2020, andernfalls erfolgt die automatische Ablehnung.

Zu 1 & 2)

	

Der Verwaltungsakt der Ablehnung ist noch nicht erfolgt. Der Antragssteller kann also noch keinen Einspruch einlegen, der Ära verweist auf seine Meinung aus der Sitzung am 22.12.2020 .
Die Verlängerung der Registrierung nach §4 Abs 1 ist nicht an eine Prüfung der Anforderungen nach §2 HSGO gebunden, eine Verlängerung ist strikt von einer etwaigen Kontrolle der Anforderungen zu trennen. Die Prüfung der Anforderungen nach §2 HSGO ist unabhängig von von einer Verlängerung durchzuführen.
Die Kontrollpflichten der Anforderungen sind nicht an eine Form (wie beispielsweise ein Jahresabschluss) gebunden.

Bei der vergangen Ära Sitzung (22.12.2020) wurde hierzu ein Beschluss zur Verlängerung der Registrierung gefällt, bzw. welche Bedingungen erfüllt werden müssen. Nämlich, "dass für die Verlängerung der Registrierung nach §4 Abs (1) nur folgende Dokumente benötigt werden:
"1. eine schriftliche Mitteilung über die aktuelle Besetzung des Vorstandes und der ordentlichen Mitglieder;
2. einen Jahresbericht über die Arbeit des abgelaufenen Geschäftsjahres;
3. gegebenenfalls Änderungen der Satzung seit der letzten Verlängerung der Registrierung."


Zu 3)
	
	§36b OSVS Hochschulgruppen
	Studentische Gruppen haben die Möglichkeit, sich als Hochschulgruppe der Studierendenschaft beim Vorstand registrieren zu lassen. Voraussetzung sind eine Vereinbarkeit des Zwecks der Hochschulgruppe mit den Aufgaben der Studierendenschaft, dass der Schwerpunkt der Arbeit der Gruppe am KIT liegt und dass die Gruppe selbstlos tätig ist und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Näheres regelt eine gesonderte Satzung
	
	§2 Anforderungen (3) HSGO:
	 Die Hochschulgruppe darf nicht gewerblich oder eigenwirtschaftlich arbeiten. Die Mitglieder der Hochschulgruppe arbeiten als solche ehrenamtlich.
	
	Der ÄRa sieht in den beiden Satzungen keinen Wiederspruch, sondern eine Ergänzung. Während §36b der OSVS auf den "Zweck" verweist, der in der Satzung festgelegt wird, bezieht sich §2 Anforderungen (3) HSGO auf die "Arbeit", also die Ausübung. Somit obliegt dem Asta durch die HSGO die Kontrollpflicht, jedoch kann nicht verlangt werden, dass dieser Wortlaut sich unmittelbar in der Satzung wiederzufinden hat.
	

TOP 4: Prüfung neuer Ordnungen
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Der ÄRa hat die vorliegende Fachschaftsordnung der FS WiWi geprüft.

TOP 5: Sonstige 
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Es gab keine Sonstige. Der Ära dankt allen Gästen für die Teilnahme.

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