Änderung der Wahlordnung: Wahlvorschläge für Frauen und AusländerInnenreferat

Date: 
Dienstag, 22. November 2011
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
1
Beschluss: 
  1. Streiche §4.3: "Ein Wahlvorschlag für das Frauenreferat wird gemäß §41(1) der Satzung erstellt. Er wird von der amtierenden Frauenreferentin unterzeichnet und vertreten. Zur Beglaubigung des Wahlvorschlags ist eine Kopie des Protokolls der entsprechenden Frauenvollversammlung beizulegen. Dieses muss vom Präsidium der Frauenvollversammlung und der Protokollantin unterzeichnet sein."
    ersetze durch "Einem Wahlvorschlag für das Frauenreferat muss eine von mindestens 15 Wahlberechtigten gemäß §25.1 der Satzung unterschriebene Unterstützerliste beigefügt werden. Die erstgenannte Person der Unterstützenden vertritt den Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss, sie wird von der zweitgenannten Person der Unterstützenden bei Verhinderung vertreten. Für jede Kandidatin ist ein eigener Wahlvorschlag einzureichen."
  2.  Streiche §4.,4: "Ein Wahlvorschlag für das Ausländerinnen- und Ausländerreferat wird gemäß §46 der Satzung erstellt. Er wird von der amtierenden Referentin bzw. vom amtierenden Referenten unterzeichnet und vertreten. Zur Beglaubigung des Wahlvorschlags ist eine Kopie des Protokolls der entsprechenden Ausländerinnen- und Ausländervollversammlung beizulegen. Dieses muss vom Präsidium der Ausländerinnen- und Ausländervollversammlung und der Protokollantin bzw. dem Protokollanten unterzeichnet sein."
    ersetze durch "Einem Wahlvorschlag für das Ausländerinnen- und Ausländerreferat muss eine von mindestens 15 Wahlberechtigten gemäß §25.2 der Satzung unterschriebene Unterstützerliste beigefügt werden. Die erstgenannte Person der Unterstützenden vertritt den Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss, sie wird von der zweitgenannten Person der Unterstützenden bei Verhinderung vertreten. Für jede Kandidatin bzw. jeden Kandidaten ist ein eigener Wahlvorschlag einzureichen.