Änderung der Wahlordnung: Nachweis des Wahlrechts

Date: 
Tuesday, 9. September 2008
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss: 

 

§6 Absatz 5

Alt:

„Den Hinweis darauf, daß die Wählerinnen und Wähler ihr Wahlrecht mit Hilfe des für das Semester der Wahldurchführung gültigen Studienausweisesnachweisen müssen.“

Neu:

„Den Hinweis darauf, dass die Wählerinnen und Wähler ihr Wahlrecht gemäß §1(3) nachweisen müssen.“