Anerkennung und Rückmeldung von Hochschulgruppen

Informationen zur aktuellen Rückmeldung 2024:

Bitte reicht die Unterlagen für die Rückmeldung über das online Formular ein. Beachtet auch die Satzungsänderung und die sich damit ändernden Anforderungen.

zum online Formular

Allgemein:

Hochschulgruppen können offiziell vom AStA anerkannt werden. Die Registrierung als Hochschulgruppe erfolgt in dem Interesse, die Arbeit studentischer Gruppen am KIT zu unterstützen. Im Wesentlichen beinhaltet dies auch die kostenfreie Bereitstellung von Räumen und der dazugehörigen Infrastruktur für Veranstaltungen der Gruppe. Hochschulgruppen können z.B. viele Dinge ausleihen und vor dem AKK Infostände machen. Im Zuge dessen verpflichtet sich die Hochschulgruppe dazu, die Regelungen der Hochschulgruppenordnung einzuhalten.

Ein paar Formalien müssen erfüllt sein, damit eine Registrierung als Hochschulgruppe erfolgen kann.

Von der antragstellenden studentischen Vereinigung sind folgende Unterlagen über das Registrierungsformular vorzulegen:

  • eine Satzung der studentischen Vereinigung, die vereinsrechtlichen Grundsätzen entspricht und aus der sich insbesondere der Name der Vereinigung, der Zweck, die Organe und Sprecher/Sprecherin sowie der Kreis der Mitglieder ergeben müssen (siehe auch Mustersatzung)
  • Anlagen der Satzung (falls Vorhanden)
  • Name und Anschrift des amtierenden Vorstandes bzw. Sprechers/Sprecherin der Vereinigung;
  • Anzahl der ordentlichen Mitglieder, Anzahl der davon am KIT immatrikulierten Mitglieder und Anzahl der davon an einer Karlsruhe Hochschule oder KIT Partnerhochschule immatrikulierten Mitglieder
  • Angaben zu den der Gruppe zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten
  • vorläufige Planung der Aktivitäten der Hochschulgruppe
  • Aktuelles Umlaufvermögen

Ab > 2000€ Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr, oder geplant > 2500€ im kommenden Geschäftsjahr muss außerdem

  • eine aktuelle Liste der ordentlichen Mitglieder mit Namen, aus der ersichtlich ist, an welcher Universität oder Fachhochschule die Mitglieder immatrikuliert sind
  • eine Gewinn- und Verlustrechnung und
  • ein Jahresbericht

eingereicht werden.

Der Antrag wird abgelehnt, insbesondere wenn

  • die oben genannten Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht sind,
  • die ordentlichen Mitglieder der Vereinigung zu weniger als 50% Mitglieder am KIT immatrikuliert sind,
  • die Zahl der Mitglieder weniger als fünf ist,
  • der Vorstand der Gruppe nicht in allgemeiner (jedes ordentliche Mitglied darf Wählen), unmittelbarer (kein Wahlmänner), freier (man darf wählen wen man will), und gleicher (alle Stimmen zählen gleich viel und jeder hat nur eine) Wahl durch die ordentlichen Mitglieder gewählt wird,
  • der Zweck der Vereinigung nicht mit dem § 65 Abs. 2 LHG zu vereinbaren ist,
  • der Zweck nicht primär die Förderung
    • von Wissenschaft und Forschung,
    • der Kunst und Kultur,
    • der Religion,
    • des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
    • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe,
    • des Naturschutzes und der Landschaftspflege (einschließlich des Klimaschutzes),
    • der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
    • internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
    • der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft oder
    • der sportlichen Aktivitäten der Studierenden

    ist,

  • der Zweck der Vereinigung gegen Rechtsnormen verstößt oder
  • wenn die studentische Vereinigung gewerblich oder eigenwirtschaftlich arbeitet.

Der AStA wird berechtigt, die Voraussetzungen und die Einhaltung dieser Voraussetzungen zu überprüfen. Die studentische Vereinigung hat dabei die erwünschten Unterlagen zur Einsicht und zum Verbleib vorzulegen. Insbesondere kann der AStA bei Prüfung des Finanzgebarens von der Vereinigung verlangen, Einnahmen und Ausgaben auszuweisen sowie Angaben über den Stand des Vermögens zu geben. Der AStA weist ausdrücklich darauf hin, dass die registrierte Vereinigung ihre Aufzeichnungen über Einnahmen, Ausgaben und Stand des Vermögens sorgfältig zu führen hat, so dass eine Überprüfung jederzeit möglich ist. Ergibt die Überprüfung der Registrierung, dass die oben genannten Grundsätze nicht mehr erfüllt sind, erfolgt die Rücknahme der Registrierung.

Dauer der Registrierung als AStA-Hochschulgruppe:

Die einmalige Registrierung als Hochschulgruppe stellt keine prinzipielle Anerkennung mit Anspruch auf diesen Status dar.

Die Registrierung als AStA-Hochschulgruppe gilt in der Regel bis zum Ende des auf den Antrag folgenden Wintersemesters.

Um eine Verlängerung der Registrierung zu erwirken, sind rechtzeitig vor Ablauf der Registrierungszeit die Registrieungsunterlagen erneut einzureichen.

Die Registrierung als Hochschulgruppen erlischt, sofern die Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht werden.

Sie kann wieder aufleben, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

FAQs:

Was bedeutet die Änderung der Satzung für die Rückmeldung 2024?

Es ändern sich die Anforderungen an die Satzung. Konkret muss der Zweck der Hochschulgruppe jetzt primär die Förderung

  • von Wissenschaft und Forschung,
  • der Kunst und Kultur,
  • der Religion,
  • des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe,
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege (einschließlich des Klimaschutzes),
  • der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
  • internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
  • der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft oder
  • der sportlichen Aktivitäten der Studierenden

beinhalten. Außerdem muss der Vorstand der Gruppe in allgemeiner (jedes ordentliche Mitglied darf Wählen), unmittelbarer (kein Wahlmänner), freier (man darf wählen wen man will), und gleicher (alle Stimmen zählen gleich viel und jeder hat nur eine) Wahl durch die ordentlichen Mitglieder gewählt werden.

Des weiteren müssen Gruppen Anagben zu ihren verfügbaren Räumlichkeiten und zu ihrem Umlaufvermögen machen.

Für einfache Hochschulgruppen (gemessen am Umsatz) entfällt das EInreichen einer Gewinn- und Verlustrechnung, sowie des Jahresberichts. Außerdem müssen nur Mitgliederranzahlen und keine Namen angegeben werden.

Können wir unsere Unterlagen auch in Papierform oder per Email einreichen?

Nein.

Wir möchten uns als neue Hochschulgruppe registrieren, wie sollen wir da die Frage nach dem Umsatz beantworten?

Wenn ihr als Gruppe vorher noch nicht existiert habt hattet ihr natürlich auch noch keinen Umsatz, daher liegt dieser für das Vergangene Geschäftsjahr auch unter den Grenzwerten. Wenn es euch als Gruppe bereits gab und ihr euch erst jetzt als Hochschulgruppe registrerien möchtet wird in der Registrierung trozdem euer vergangenes Geschäftsjahr berücksichtigt.