Pro­to­koll der Sit­zung vom 31.10.2013

Datum: 
31. Oktober 2013

Protokoll

Protokoll der Ältestenratsitzung vom 31.10.2013
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Anwesende: Andreas Wolf, Dominik Richter, Niklas Horstmann, Philipp Glaser, Sarah Puch
Protokoll: Philipp Glaser
Beginn: 16:15
Ende: 17:30

Tagesordnung
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1. Formalia
2. Wahl zum Vorsitzenden des Ältestenrats
3. Treffen mit der WiWi-Fachschaft
4. Treffen mit der Mach/CIW-Fachschaft
5. FSK Geschäftsordnung

1. Formalia
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Philipp Glaser begrüßt die Anwesenden und gratuliert Sarah und Andreas zur 
Wahl. Der Ältestenrat ist vollständig anwesend und damit auch beschlussfähig.

2. Wahl zum Vorsitzenden des Ältestenrats
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Dominik schlägt Philipp als Kandidaten vor. Philipp wird ohne Gegenstimmen 
gewählt. Er nimmt die Wahl an.

3. Treffen mit WiWi-Fachschaft
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Die WiWi-Fachschaft würde sich gerne von ein bis zwei Mitglieder des 
Ältestenrats bezüglich ihrer Satzung beraten lassen und fragt nach einem 
Treffen Anfang nächster Woche. Wir bieten Montag und Dienstag 16:00 bis 20:00 
Uhr an. Außerdem soll die Fachschaft uns bis Sonntag mal die aktuelle 
Entwurfsfassung der Satzung schicken.

4. Treffen mit der Mach/CIW-Fachschaft
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Die Mach/CIW-Fachschaft würde sich ebenfalls gerne mit ein bis zwei Mitglieder 
des Ältestenrats treffen, um sich zu ihrer Satzung beraten zu lassen. Wir 
bieten als Terminvorschläge Donnerstag Nachmittag und Freitag an.

5. FSK Geschäftsordnung
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Der Ältestenrat stellt fest, dass die vorliegende Geschäftsordnung 
satzungskonform ist. Allerdings hat der Ältestenrat einige 
Verbesserungsvorschläge, die nur zum Teil inhaltlich und zum Teil redaktionell 
sind:

* Im Inhaltsverzeichnis sind die Paragraphen 13 und 14 vertauscht. 
* In § 1 Abs. 1 sollte es vermutlich heißen "nach § 28 Abs. 1 der 
  Organisationssatzung"
* In § 1 Abs. 4 Satz wäre vielleicht "in Textform" (beinhaltet per Email) 
  besser geeignet
* In § 2 Abs. 5 und 9 ist für die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung 
  mit einer fünftägigen Einladungsfrist eine einfache Mehrheit vorgesehen, 
  während "bei einem Fall besonderer Unaufschiebbarkeit" nur ein Drittel der 
  Mitglieder eine Einberufung mit lediglich 2 Tagen Einberufungsfrist erzwingen 
  können. Der Ältestenrat fand zwei Tage Frist außerdem sehr kurzfristig und 
  fände zwei Werktage schöner. Außerdem ist unklar, wie der Präsident die 
  Unaufschiebbarkeit feststellt.
* In § 3 Abs. 2 würde es der Ältestenrat begrüssen, wenn 
  Haushaltsentscheidungen ebenfalls in der Einladung anzukündigen wären.
* In § 5 Abs. 2 ist unklar welche Zweidrittelmehrheit gemeint ist (vermutlich 
  beide?)
* In § 5 Abs. 3 wünschen sich einige Ältestenratsmitglieder eine Formulierung 
  im Sinne von "Die Voraussetzungen aus Abs. 1 müssen dennoch erfüllt sein."
* Außerdem fragt sich der Ältestenrat, ob ein GO-Antrag auf Feststellung der 
  Beschlussfähigkeit nicht sinnvoll wäre.
* In § 6 Abs. 1 wählen vermutlich die FS-Vertreter aus ihrer Mitte ein 
  Präsidium, da die Fachschaftenkonferenz aus Fachschaften besteht und nicht 
  Fachschaften in das Präsidium gewählt werden.
* In § 7 Abs. 2 hat sich der Ältestenrat darüber gewundert, dass die Mehrheit 
  der anwesenden Mitglieder vertagen kann und nicht die Mehrheit der 
  abgegebenen Stimmen.
* Das gleiche gilt für das 2/3-Anwesenheitsquorum bei Wahlen in § 8 Abs. 2.
* In § 9 wäre vielleicht eine Aufzählung der vorhandenen GO-Anträge hilfreich,
* Beim Lesen von § 10 Abs. 3 hat sich der Ältestenrat gefragt, ob Protokolle 
  auch abgelehnt werden können.
* In § 10 Abs. 4 beinhaltet das Wort "veröffentlichen" bereits eine 
  öffentlichen Zugang und es ist daher überflüssig zu erwähnen, dass die 
  Kommunikationsnetze öffentlich sein müssen.
* In § 11 Abs. 1 war dem Ältestenrat nicht ganz klar nach welchen Kriterien das 
  Präsidium die Beschlüsse als wichtig genug für die Beschlusssammlung 
  einordnet.

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