Protokoll der Sitzung vom 07.05.2015

Datum: 
7. Mai 2015

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 07.05.2015
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Beginn: 11:40 Uhr
Ende: 14:45 Uhr

Anwesend: Vera Schumacher, Noah Fleischer, Sarah Puch, Alexa Schnur, Ben Kobrinski
Gäste: Bernhard Riester, Claudia Nagel 

Protokoll: Vera Schumacher

Tagesordnung:
TOP 0 Begrüßung
TOP 1 Prüfung der Fachschaftsordnung Fachschaft Wirtschaftswissenschaften
TOP 2 Kommentierung eines Entwurfs der Fachschaftsordnung Fachschaft Elektro- und Informationstechnik 
TOP 3 Aufgaben des Ältestenrats 
TOP 4 Beschwerde gegen die Registrierung vierer Hochschulgruppen
TOP 4a)  Leo Hochschulgruppe Karlsruhe
TOP 4b)  Association des Etats Géneraux des Etudiants de l'Europe (AEGEE)
TOP 4c)  International Association of Civil Engineering Students (IACES Karlsruhe e.V.)
TOP 4d)  Forum Informationswirtschaft
TOP 5 Finanzordnung
TOP 6 Anfragen aus der Studierendenschaft 
TOP 6a) Mitgliedschaft von Ältestenrat-Mitgliedern in anderen Organen 
TOP 6b) Hochschulgruppensatzung
TOP 6c) Unterstützung von Aktivitäten ausserhalb der Hochschule
TOP 7 Sonstiges

Top 0 Begrüßung
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Sarah eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.


Top 1 Prüfung der Fachschaftsordnung Fachschaft Wirtschaftswissenschaften
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Die Fachschaftsordnung der Fachschaft Wirtschaftswissenschaften wurde am 17.03.2015 vom Studierendenparlament beschlossen. Dies hat das Präsidium des Studierendenparlaments am 5.5.2015 per E-Mail bestätigt.

Der Ältestenrat hat folgende Anmerkungen zur Fachschaftsordnung:
  * Zur leichteren Lesbar- und Verständlichkeit könnten folgende Verweise zur Organisationssatzung (OS) eingefügt werden
     * in §2 auf OS §27 (Aufgaben der Fachschaften)
     * in §4 (1) Punkt 3 auf OS §31 (3) (Einberufung der Fachschaftsversammlung)
     * in § 5 (2)  auf § 30 (2) OS (Zusammensetzung des Fachschaftsvorstands)
  * In §4 (3) und  §7 (6)  wird statt "Fachschaftsversammlung" das Wort "Vollversammlung" genutzt, dieses bezeichnent aber normalerweise die Vollversammlung gemäß § 4(1) der Organisationssatzung
  * in §5 (4) könnte auch die Protokollpflicht gemäß OS §4 (3) ergänzt werden
  * §6(2) und §6(4) machen Angaben zum Haushalt der Fachschaft.  Zur leichteren Lesbarkeit der Satzung könnten diese in einen eigenen Paragraphen ausgelagert werden. Der Haushaltsbeauftragte könnte erwähnen.
  * Aufpassen: Extra Beschlussfähigkeit für die Abwahl des Fachschaftsvorstands von 5% definiert, es gibt aber ein 10% Quorum (§4 (5) Punkt 1)
Diese Punkte sind nicht satzungswidrig, dienen aber der besseren Lesbarkeit und Klarstellung.

Finanzen in der Fachschaftsordnung:
In der Fachschaftsordnung wird der Beauftragte für Fachschaftsfinanzen, der in §16(3) Finanzordnung erwähnt wird, nicht als solcher erwähnt bzw. auf diesen Absatz verwiesen.

Da dies aber in §16(3) Finanzordnung gefordert wird, wird diskutiert, ob die Person implizit in der Fachschaftsordnung definiert wird:
  * In §8 (2) Nummer 5 wird das Referat "Finanzen" eingerichtet.
  * Es wird nicht genauer definiert, was das Referat Finanzen tut. 
  * Allgemein zu den Referaten ist in §7(7) festgeschrieben: "Der Referent/Die Referentin besitzt die volle Entscheidungskompetenz für alleTätigkeitsbereiche des Referats. In diesem Rahmen trifft er/sie seine/ihre Entscheidungen eigenverantwortlich. Die Fachschaftssitzung kann diese Beschlüsse nach § 7, Abs. 6 überstimmen."
  * Zu den Finanzen eines Referats ist in §7(8) festgeschrieben: "Der Referent/Die Referentin ist verpflichtet, sich an den finanziellen Zielvorgabendes Haushaltsplans für sein/ihr Referat zu orientieren und Buch über die Zahlungsflüsse des Referates zu führen. Der Referent/Die Referentin muss der Fachschaftssitzung eine Kalkulation und eine Abrechnung vorlegen."
  * Die volle Entscheidungskompetenz eines Referats in §7(7) schließt die Entscheidung über Freigaben von Gelder mit ein. Hierzu werden im nachfolgenden Absatz auch klarere Regeln aufgestellt.
  * Nun ist unklar, was die volle Entscheidungskompetenz des Referats "Finanzen" zu bedeuten hat.

Die Verantwortung und Absprache mit der Haushaltsbeauftragten muss bei einer bestimmten Person liegen, was die Haushaltsbeauftragte auch bestätigt.

Antrag:
| "Wird der Zuständige für die Fachschaftsfinanzen, der nach §16 (3) Finanzordnung 
| gefordert wird, eindeutig bestimmt?"
| Abstimmung: (1/4/0) ja/nein/Enthaltung 
| Der Antrag ist somit abgelehnt

Es gibt also einen Widerspruch zur Finanzordnung, die am 10.04.2015 in Kraft getreten ist. Zum Zeitpunkt des Beschlusses der Fachschaftsordnung war die Finanzordnung jedoch nicht in Kraft. Hierdurch werden die Beschlüsse der Fachschaftsordnungen also nicht satzungswidrig. Um jedoch Geld als Fachschaft auszugeben, muss eindeutig sein, wer diese Person ist.

Diskussion über Widerspruch von §4(5) zu §9(8) Satz 3 LHG. Man ist sich einig, dass hier ein Widerspruch vorliegt. Problematisch sind hier die Wahlen auf Vollversammlungen.

Antrag
| Abstimmung über die Aufhebung der Beschlüsse der Wiwi-Ordnung: 
| Abstimmung: (5/0/0) (ja/nein/Enthaltung)
| Der Beschluss der Fachschaftsordnung in der Fachschaftsversammlung und im Studierendenparlament sind damit aufgehoben.

Anmerkung vom 11.05.2015: Der Sachverhalt wurde auf der Sitzung vom 11.5. unter neuen Gesichtspunkten erneut diskutiert und neu abgestimmt. Der hier erfolgte Beschluss ist damit ungültig.

Top 2 Kommentierung eines Entwurfs der Fachschaftsordnung Fachschaft Elektro- und Informationstechnik 
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Die Fachschaft ETIT hat den Ältestenrat gebeten ihre Fachschaftsordnung zu lesen.

Der Ältestenrat hat folgende Anmerkungen:
  * In §4 werden Begriffe nicht konsequent verwendet. Teils wird "Fachschaftsvollversammlung" verwendet und teils "Vollversammlung". Die Vollversammlung ist nach § 4(1) OS ein zentrales Organ der Studierendenschaft.
  * Werktage werden je nach Organ unterschiedlich definiert: Für die FSV wird die Zeit um Weihnachten hier ausgenommen, für die Sitzung nicht. Ist das Absicht?
  * Finanzen: Der Beauftragte für Fachschaftsfinanzen gem. Finanzordnung §16(3) wird nicht ausdrücklich erwähnt. Falls gewünscht, können in der Fachschaftsordnung auch Grenzen für Freigaben festgesetzt werden. (z.B. Sitzung, Finanzer allein, Vorstand...)
  * In §8(5) wird bei den Mitarbeitern nicht auf §1(3) verwiesen, was von der KIT-Rechtsabteilung gewünscht wurde.

Dies ist nicht die formale Prüfung der Fachschaftsordnung.

Top 3 Aufgaben des Ältestenrats
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Es gibt eine Diskussion über die Aufgaben und Kompetenzen des Ältestenrats. Sie wird auf der nächsten Sitzung fortgeführt.

Top 4 Anfrage aus der Studierendenschaft: Hochschulgruppensatzungen
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Dieser TOP wurde von der letzten Sitzung am 28.04.2015 vertagt, um die Hochschulgruppen-Satzungen zu lesen.

Folgende Anfrage wurde an den Ältestenrat gerichtet:
| "Hochschulgruppenordnung:
| Der AStA lässt Hochschulgruppen am KIT zu, obwohl diese nicht mit der 
| Hochschulgruppenordnung vereinbar sind.Bspw. 
| Leo Hochschulgruppe Karlsruhe - Nimmt nur Studierende bis 30 Jahre auf. (siehe Wiki - Leo Club) 
| AEGEE - nur bis 35 Jahre (siehe Satzung AEGEE Karlsruhe)
| IACES LC Karlsruhe e.V. - nur Studierende des Bauingenieurswesens (siehe Eigen Darstellung)
| Forum Informationswirtschaft e.V. - da kann man nur Alumni werden wenn man einen Abschluss in Informationswirtschaft 
| hat (siehe SATZUNG 2013 war die Satzung noch auf Studierende der Informationswirtschaft beschränkt) "

Die Anfrage wird als Beschwerde gemäß §3 (5) OS gegen Maßnahmen des AStA (die Registrierung der Hochschulgruppen) in vier Fällen aufgefasst.

a) Leo Hochschulgruppe Karlsruhe
"Der Eintritt in die Hochschulgruppe ist mit einer Mitgliedschaft im Leo-Club Karlsruhe verbunden" §8(1) (Satzung der Hochschulgruppe Leo-Hochschulgruppe Karlsruhe) in Verbindung mit "Das Alter für eine Leo-Club-Mitgliedschaft liegt zwischen 16 und 30 Jahren" (Absatz 5 Vereinssatzung Leo Club Karlsruhe) widerspricht §2(1) der Hochschulgruppenordnung der Studierendenschaft, in der die Ablehnung von Mitgliedern aufgrund des Alters explizit ausgeschlossen wird. 

Antrag:
| "Die Registrierung der Leo Hochschulgruppe Karlsruhe wird aufgehoben."
| Abstimmung: (5/0/0) (ja/nein/Enthaltung)

Der Beschluss des Innenreferats des AStA, die Leo Hochschulgruppe zuzulassen, ist somit satzungswidrig und wird aufgehoben.
Das Innenreferat hat die Hochschulgruppe darüber zu informieren.

b) AEGEE
Der Satz "Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen bis zu einem Alter von 35 Jahren" im Abschnitt "4 Mitgliedschaft" der AEGEE-Satzung widerspricht §2(1) der Hochschulgruppenordnung der Studierendenschaft, in der die Ablehnung von Mitgliedern aufgrund des Alters explizit ausgeschlossen wird. 

Antrag:
| "Die Registrierung der AEGEE Hochschulgruppe wird aufgehoben."
| Abstimmung: (5/0/0) (ja/nein/Enthaltung)

Der Beschluss des Innenreferats des AStA, die Hochschulgruppe AEGEE Karlsruhe zuzulassen, ist damit satzungswidrig und wird somit aufgehoben.
Das Innenreferat hat die Hochschulgruppe darüber zu informieren.

c) IACES LC Karlsruhe e.V.
In §4 (1) der IACES Satzung ist die Mitgliedschaft geregelt. Die Satzung sieht keine Beschränkung der Mitgliedschaft aufgrund des Studiengangs vor.

Alexa Schnur und Noah Fleischer verlassen die Sitzung um 14:00 Uhr.

Antrag:
| "Die Registrierung der IACES LC Karlsruhe e.V. Hochschulgruppe wird aufgehoben."
| Abstimmung: (0/3/0) (ja/nein/Enthaltung)

Der Beschluss des Innenreferats des AStA, die Hochschulgruppe IACES LC Karlsruhe e.V. zuzulassen ist damit nicht satzungswidrig und wird nicht aufgehoben.

d) Forum Informationswirtschaft
Zitat aus der Forum InWi-Satzung §3.2: "Alumni-Mitglieder haben nicht das aktive und passive Wahlrecht auf der Mitgliederversammlung." Alumni sind entsprechend keine ordentlichen Mitglieder im Sinne der HSG-Ordnung. Es liegt kein Verstoß vor.

Antrag:
| "Die Registrierung der Forum InWi Hochschulgruppe wird aufgehoben."
| Abstimmung: (0/3/0) (ja/nein/Enthaltung)

Der Beschluss des Innenreferats des AStA, die Hochschulgruppe Forum InWi zuzulassen wäre damit nicht satzungswidrig. 

Anmerkung vom 11.11.15: Da das Forum Informationswirtschaft nicht als Hochschulgruppe registriert ist, ist das nicht relevant.

Top 5 Finanzordnung
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Eine Satzungsänderung sieht auch die Prüfung der Finanzordnung vor, diese Änderung ist aber noch nicht bekannt gemacht. Trotzdem lesen alle Mitglieder des Ältestenrats die Finanzordnung, da dies insbesondere auch für die Prüfung der Fachschaftsordnungen wichtig ist. Geprüft wird sie jedoch erst, wenn die Satzungsänderung in Kraft ist.

Top 6 Anfrage aus der Studierendenschaft Unterstützung von Aktivitäten ausserhalb der Hochschule
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Vertagt von der letzten Sitzung am 28.04.2015, aufgrund zu kurzer Einarbeitungszeit.

Anfrage: 
| "Unterstützung von Aktivitäten ausserhalb der Hochschule
| Der AStA entscheidet über seinen untergeordneten Verein SSV, 
| dass politische Arbeit in Bamberg finanziell unterstützt wird. 
| siehe http://whww.asta-kit.de/asta/protokolle/2015-02-18-protokoll-der-asta-sitzung-vom-18-februar-2015"

Auszug aus dem verlinkten Protokoll:
| "Die Gesamtkosten der Veranstaltung betragen ca. 6.000 Euro. 
| Die Hälfte ist bisher finanziell abgesichert. Sie fragen nach, ob wir die Veranstaltung finanziell unterstützen können.
| Der Finanzplan und die Projektskizze sind per E-Mail (11.02. 18:00 Uhr) rumgegangen.
| Abstimmung: Der AStA stellt über den SSV Drucksachen im Wert von bis zu 300 Euro bereit.
| Ergebnis:8/0/2 (ja/nein/Enthaltung)"

Um 14:31 Uhr kommt Daniel Sobing kurz auf die Sitzung. Der AStA-Finanzer erklärt, dass der SSV dem AStA eine Rechnung über die Drucksachen stellt und der AStA es bezahlt.

Der Ältestenrat stellt fest, dass keine konkrete Beschwerde vorliegt. Hierüber wird der Eingebende informiert und gebeten, falls gewünscht, eine Klarstellung oder Begründung zu verfassen. Alternativ kann die Erklärung auch auf der nächsten Ära-Sitzung vorgebracht werden.


Top 7 Anfrage aus der Studierendenschaft Mitgliedschaft von Ära Mitgliedern in Organen
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Anfrage: 
| "Es ist - mindestens bei uns - geregelt, dass die VV aus den Anwesenden ETECs besteht. 
| Selbiges gilt für die Sitzung. Beide sind Organe der VS im Sinne der OSVS.
| Schließe ich daraus, dass ein Mitglied des Ära nicht auf die Sitzung und VV seiner FS gehen darf, 
| weil er damit automatisch Teil eines Organs wird, was ein Ära nicht sein darf?
| Es scheint mir weit her geholt, dennoch finde ich keine Unterscheidung zwischen der Teilnahme an 
| der Sitzung, wo ein einzelner ein recht wenig Stimmgewicht hat und z.B. unserem Rechnerreferant, 
| wo ein einzelner zwar mehr Stimmgewicht hat, aber das Stimmgewicht "keinen Wert" hat, da nichts 
| wegbahnendes auf solchen Sitzungen bestimmt werden kann.
| Bei den Referaten (nach ETEC-Ordnung) bin ich mir ziemlich sicher, dass es als Mitglied des Ära nicht 
| möglich ist sich (offiziell) einzubringen. Bei den Sitzungen bin ich mir da nicht mehr so ganz sicher. Ein 
| Unterschied ist natürlich das in das Organ gewählt werden, aber das wird nicht genannt. Es kann aber 
| über "und nicht dafür kandidieren" in §24 (3) implizit angenommen werden, es steht da aber nicht wirklich drin."

Der Ältestenrat stellt fest, dass keine konkrete Beschwerde vorliegt.  Wir fragen den Antragsteller inwiefern dies eine Beschwerde ist. Er stellt klar, dass es keine Anfrage bzw. Beschwerde war.

Top 8 Anfrage aus der Studierendenschaft HSG-Ordnung 
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Anfrage: 
| "Verfassungsmässigkeit der Hochschulgruppenordnung:
| Der AStA sieht sich als Aufsichtsbehörde der eingetragenen Hochschulgruppen und hat eine
|  Hochschulgruppenordnung verfasst. Der AStA weisst selbst daraufhin, dass die Satzungen der 
| Hochschulgruppen auf den vereinsrechtlichen Grundsätzen (wir nehmen an hiermit ist u.a. 
| http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf?__blob=publicationFile 
| gemeint) bestehen sollten."

Der Ältestenrat stellt fest, dass keine konkrete Beschwerde vorliegt. Hierüber wird der Eingebende informiert und gebeten, falls gewünscht, eine Klarstellung oder Begründung zu verfassen. Alternativ kann die Erklärung auch auf der nächsten Ära-Sitzung vorgebracht werden.

Top 9 Sonstiges
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Nächste Sitzung am 11.05.2015 im AStA.

Letzten Dienstag wurden Fachschaftsordnungen beschlossen. Die folgenden Punkte stehen für nächste Sitzung auf der Tagesordnung:
* Prüfung FS-Ordnung Mathe
* Prüfung FS-Ordnung Info
* Prüfung FS-Ordnung Mach
* Prüfung FS-Ordnung Ciw

Außerdem werden Fragen zur Fachschaftsordnung GeistSoz besprochen und die Diskussion über die Aufgaben des Ältestenrats fortgeführt.





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