Protokoll der FSK-Sitzung vom 23. Juni 2015

Datum: 
23. Juni 2015

Protokoll: Konstantin Zangerle

Beginn: 17:30 Uhr

Ende: 18:39 Uhr

Ort: Raum 008, Lernzentrum am Fasanenschlösschen

Anwesende:

CIW (6 Stimmen) Vanessa Reiter, Laura Rolinger

MACH (9 Stimmen) Jonas Kaupp

Physik (6 Stimmen) Peter Steinmüller, Lars Franke

WIWI (9 Stimmen) David Kleinmann

BGU (8 Stimmen) Jan-Frederik Schlieter, Katharina Müller

ETEC (7 Stimmen) Frederik Funk

INFO (8 Stimmen) Florian Piewak,

MATHE (4 Stimmen) Tobias Wörtwein, Leonid Grau

ARCHI (4 Stimmen)-

GEISTSOZ (6 Stimmen) Cedric Höll, Carolin Moser, Julia Wittmann

CHEM/BIO (6 Stimmen) Gerlinde Greif, Christopher Schwab

Gäste: Konstantin Zangerle, Johannes Bechberger, Martin Dependahl, Dennis Mares, Sören Risse

Gesamtanzahl der anwesenden Stimmen: 69

TOP 1: Begrüßung (Präsidium)

Das Präsidium begrüßt die Anwesenden.

TOP 2: Feststellung der Tagungs- und Beschlussfähigkeit (Präsidium)

Das Präsidium stellt die Tagungs- und Beschlussfähigkeit fest.

TOP 3: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Die Genehmigung der Protokolle wird vertagt.

TOP 4: Genehmigung der Tagesordnung (Präsidium)

Der Tagesordnung werden zwei weitere Tagesordnungspunkte hinzugefügt (vor Orgasatzung):

  • Uni-Sommerfest
  • Fragebogen minderjährige Studierende

TOP 5: Berichte aus den Fachschaften und Gremien der Studierendenschaft

Fachschaften

FS Physik

  • In letzter Zeit vermehrt Diebstähle im Physik-Flachbau
  • Sonst nichts

FS MACH/CIW

  • letzte Woche hat keine Sitzung stattgefunden
  • Sommerfest war trotz Regen ein Erfolg

FS Mathe/Info

  • morgen findet ein Professoren-Café statt

FS BGU

  • Nichts

FS WiWi

  • Kontroverse Master SPO im FakRat beschlossen, Diskussion soll in SK POAZ getragen werden

StuPa

  • Haushalte der Fahschaften sind mit Nachfragen akzeptiert wurden
  • Fachschafts-Ordnungen wurden vom StuPa akzeptiert, jedoch nicht von der KIT-Rechtsaufsicht

TOP 6: Engagament am Tag der offenen Tür

  • Nachfrage was genau geplant oder gemeint ist
    • Elvis sollte nachfragen, ist aber nicht anwesend

Ergebnis: Es wird seitens der FSK keinen Stand geben

TOP 7: Uni-Sommerfest

Alle Helfer sollen Helfervertrag, Eintrittkarten u.ä abholen.

TOP 8: Fragebogen Minderjährige Studierende

  • Fragebogen ist verknüpft mit Antrag aus dem StuPa
  • es soll eine Sicherheit geben, wenn Fachschafts-Feste mit Minderjährigen stattfinden

Die Fachschaften sollen die Fragebogen ausfüllen.

TOP 9: Orgasatzung

Nachdem die Vorschläge teilweise in den Fachschaften besprochen wurden, werden diese nun diskutiert.

Es wird angemerkt, dass keiner anwesend ist, der die Anträge vertritt.

Die Vorschläge werden diskutiert und auf der nächsten Sitzung beschlossen.

Vorschlag 1: ÄRa und ungültige Satzungen

Falls der Ältestenrat (ÄRa) eine Satzung für ungültig erklärt, soll er dem betreffenden Organ eine Frist von X Wochen einräumen können, innerhalb derer das betroffene Gremium die Möglichkeit hat, die betroffenen Punkte der Satzung zu ändern, bevor die komplette Satzung ungültig wird.

(siehe Protokoll der FSK-Sitzung vom 19. May 2015)

  • Der Ära kann nur Beschlüsse aufheben, also fällt man (in Zukunft) nur auf alte Satzungen zurück, anstatt keine gültige Satzung zu besitzen.

Vorschlag 2: ÄRa und Organisationssatzung

Dem ÄRa soll die Kompetenz zugesprochen werden, sich zur Organisationssatzung zu äußern. Äußern könnte z.B. im Sinne von Überprüfung auf Wiedersprüche mit der Organisationssatzung selbst, aber auch zu übergeordneten Gesetzen, wie zum Beispiel dem Landeshochulgesetz sein. Was man genau an Kompetenz vergibt ist noch zu definieren. Aktuell darf er sich auf jeden Fall noch nicht äußern.

(siehe Protokoll der FSK-Sitzung vom 19. May 2015)

  • Was soll das für einen Mehrwert haben, da die Organisationssatzung von der Rechtsaufssicht veröffentlicht und geprüft werden muss.
  • Was hat der Ära als Aufgabe?
Der Ältestenrat ist die Schlichtungskommission gemäß  65 a Absatz 9 LHG. Darüber hinaus hat er folgende Aufgaben:
  1. Aufhebung satzungswidriger Beschlüsse gemäß § 3 Absatz 5 ,
  2. Organisation einer Vollversammlung gemäß § 13,
  3. Entgegennahme und Prüfung eines Antrags auf Urabstimmung gemäß §  Nummer 3 oder Vollversammlung gemäß § 12 Nummer 3,
  4. Entscheidung über die Anfechtung einer Wahl oder Abstimmung gemäß § 40 Absatz 4 ,
  5. Wiederanerkennung eines Sitzes im Studierendenparlament gemäß § 16 Absatz 2  Nummer 5,
  6. Feststellung von Verstößen gegen die Organisationssatzung oder weiterer Satzungen,
  7. Prüfung der Fachschaftsordnungen.

(siehe Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT))

  • Organisationssatzung ist durch Rechtsaufssicht abgesichert
  • wurde der Ära befragt, wie sie die Änderungen einschätzen?
  • ETECs sollen bis morgen 17:00 Uhr eine Stellungname per Mail schreiben, wo der Mehrwert verdeutlicht wird

Vorschlag 3: ÄRa und Beschwerden

Nach §3(5) kann jedes Mitglied der Studierendenschaft eine Beschwerde an den ÄRa richten, die insbesondere, aber nicht ausschließlich, Satzungsverstöße von Organen der Studierendenschaft beklagt. Daher soll der ÄRa als allgemeines Schlichtungsorgan fungieren können.

LHG §65a (9):
„Die Organisationssatzung der Studierendenschaft soll die Einrichtung einer Schlichtungskommission vorsehen. Die Schlichtungskommission kann von jeder oder jedem Studierenden der Hochschule mit der Behauptung angerufen werden, die Studierendenschaft habe in einem konkreten Einzelfall ihre Aufgaben nach § 65 Absätze 2 bis 4 überschritten. Einzelheiten der Schlichtungskommission einschließlich ihrer Besetzung regelt die Organisationssatzung der Studierendenschaft.“

Da ist nicht geregelt, was passiert, wenn jemand gegen „gesunden Menschenverstand“ handelt. Z.B. das AKK die Anlage nicht rausgibt, obwohl jemand das könnte und die Anlage auch da ist. Das verstößt gegen keine Satzung und deshalb kann der Ära dazu grade nix sagen. Sehr wohl kann sich aber jemand beschweren (§3(5) OSVS).

(siehe Protokoll der FSK-Sitzung vom 19. May 2015)

  • kurz: wer schlichtet z.B. Streits zwischen Fachschaften und/oder Hochschulgruppen
  • dies würde eine Überlastung des ÄRa ohne Notwendigkeit bedeuten
  • Lesung: Aufgaben des ÄRa als Schlichtungsorgan (Schlichtungskommission gemäß § 65 a Absatz 9 LHG)
Die Organisationssatzung der Studierendenschaft soll die Einrichtung einer Schlichtungskommission vorsehen. Die Schlichtungskommission kann von jeder oder jedem Studierenden der Hochschule mit der Behauptung angerufen werden, die Studierendenschaft habe in einem konkreten Einzelfall ihre Aufgaben nach § 65 Absätze 2 bis 4 überschritten. Einzelheiten der Schlichtungskommission einschließlich ihrer Besetzung regelt die Organisationssatzung der Studierendenschaft.

(siehe LHG 65 a Absatz 9)

(2) Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Sie hat unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule und des Studierendenwerks die folgenden Aufgaben:

1. die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden,
2. die Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen nach den §§ 2 bis 7,
3. die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
4. die Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft,
5. die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden,
6. die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen.

(3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht die Studierendenschaft den Meinungsaustausch in der Gruppe der Studierenden und kann insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung beziehen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschule, ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen.

(4) Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr. Sie wahrt nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen die weltanschauliche, religiöse und parteipolitische Neutralität.

(siehe LHG § 65 Absätze 2 bis 4)

  • dies ist fast alles
    • was bietet der Vorschlag für einen Mehrwert?
    • würde das Beispiel der AKK Anlage nicht uter Kultur oder Gleichberechtigung fallen?

Vorschlag 4: Besetzung ÄRa

Da der Finanzausschuss sowohl von FSK als auch von StuPa besetzt wird, soll dies auch für den ÄRa gelten. Hierfür soll die FSK jeweils zum Oktober und zum April ein Mitglied wählen.

(siehe Protokoll der FSK-Sitzung vom 19. May 2015)

  • derzeitiger Stand: StuPa besetzt ÄRa hat aber Probleme alle Stellen zu besetzen
  • aktuell kann die FSK (und jeder Gast im StuPa) Vorschläge einbringen
  • Meinungsbild: Ist es wichtig ein ÄRa-Mitglied zu besetzen?
    • dafür: FSMI, Mach, ETEC
    • viele keine Meinung
  • sinnvoll bzgl. Gewaltenteilung

Vorschlag 5: Kontaktdaten StuPa Abgeordnete

Die Kontaktdaten der StuPa Abgeordneten dem StuPa-Präsidium nicht vorliegen. Sie werden zwar für die Wahl erhoben, aber dann nach Ablauf der Beschwerdefrist für die Wahl vom ÄRa vernichtet. Für die Arbeit des StuPa-Präsidiums wäre es aber ungemein wichtig vor allem die neuen Abgeordneten kontaktieren zu können.

(siehe Protokoll der FSK-Sitzung vom 19. May 2015)

  • das Problem besteht z.B. die Nachrücker zu kontaktieren
  • sollte die Verantwortung bzgl. der Nachrücker nicht die Listen haben?

Vorschlag 6: Übergangsregelungen Fachschaftsordnungen

Es gibt noch einen weiteren Änderungsvorschlag, der sich auf die Übergangsregelungen in den Fachschaftsordnung bezieht, nach denen eventuell frühzeitig Neuwahlen nötig sind. Bei Fragen weiß Victoria Schemenz Bescheid.

(siehe Protokoll der FSK-Sitzung vom 19. May 2015)

  • niemand weiß sicher genaueres
  • Victoria soll bis morgen 17:00 Uhr genaueres per Mail nachreichen

TOP 10: Sonstiges

Keine weiteren Themen zu besprechen.

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