Protokoll der Sitzung vom 19.07.2016

Datum: 
19. Juli 2016

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 19.07.2016
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Beginn: 16:00 Uhr
Ende: 21:00 Uhr

Ort: AStA-Büro in der Mensa
Anwesend: Moritz Kühner, Benjamin Lipp, Bernhard Riester, Sebastian Schlund, Vera Schumacher
Abwesend: –

Gäste: keine Gäste
Protokoll: Bernhard Riester

Tagesordnung:
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TOP 0: Begrüßung
TOP 1: Berichte
TOP 2: Anfrage zu Maßnahme des ÄRa
TOP 3: Fachschaftsordnung Physik
TOP 4: Fachschaftsordnung Wiwi
TOP 5: Sonstiges

Benutzte Abkürzungen:
    Abs.    : Absatz
    ÄRa     : Ältestenrat
    AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss 
              (Vorstand der Studierendenschaft)
    FO      : Finanzordnung der Studierendenschaft 
    FS      : Fachschaft
    FSO     : Fachschaftsordnung
    FSK     : Fachschaftenkonferenz
    KIT     : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG     : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    StuPa   : Studierendenparlament
    stupal  : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments
    TOP     : Tagesordnungspunkt
    VS      : Verfasste Studierendenschaft
    Wiwi    : Fachschaft Wirtschaftswissenschaften

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.

TOP 0: Begrüßung
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Bernhard begrüßt die anwesenden Mitglieder des ÄRa.

TOP 1: Berichte
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Das Protokoll der letzten Sitzung konnte auf Grund von Datenschutzdiskussionen noch nicht veröffentlicht werden. Das Protokoll wird nach der Bearbeitung veröffentlicht.

Die Wahlunterlagen wurden, nach der gestrigen Bekanntmachung der Wahlergebnisse, dem ÄRa übergeben.

TOP 2: Anfrage zu Maßnahme des ÄRa
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Anfrage:
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"Wir würden gerne der antragstellenden Person [Anfrage 4 aus der Einladung zur letzten ÄRa-Sitzung] die Möglichkeit geben, den Tatbestand der "missbräuchlichem Verhalten zum Nachteil der Fachschaften Mathematik, Informatik und der gesamten Studierendenschaft" zu erläutern und/oder sich zu entschuldigen."

Die Anfrage wird wie eine Beschwerde gegen die Maßname des ÄRa, diese Anfrage nicht an die anfragende Person von Anfrage 4 der letzten ÄRa-Sitzung weiterzuleiten, behandelt.


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| Personen müssen sich für Anfragen an den Ältestenrat      |
| weder rechtfertigen noch entschuldigen.                   |
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|                                   Beschlossen mit (5/0/0) |
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Der ÄRa wird den ursprünglichen Antragsteller nicht über die allgemeine Veröffentlichung dieses Protokolls hinaus informieren. Die Person, die die oben zitierte Anfrage gestellt hat, wird über das Ergebnis informiert.

TOP 3: Fachschaftsordnung Physik
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Es wird die am 08.06.2016 von der Fachschaftsversammlung Physik beschlossene Ordnung geprüft.

Vorschlag für redaktionelle Änderung:
die Formulierung in §6 Abs. 2 bezüglich KIT-Fakultätsratsmitglieder auf die KIT-Fakultät für Physik zu präzisieren.

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| Beschluss des Ältestenrates                               |
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| Der ÄRa hat die Fachschaftsordnung Physik geprüft und     |
| konnte keine Verstöße gegen die Organsisationssatzung     |
| oder weitere Satzungen der VS feststellen.                |
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|           Der Beschluss wurde einstimmig (5/0/0) gefällt. |
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Vera informiert die Fachschaft, den AStA, sowie das StuPa- und das FSK-Präsidium über das Ergebnis.

TOP 4: Fachschaftsordnung Wiwi
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Es wird die am 18.05.2016 von der Fachschaftsversammlung Wiwi beschlossene Ordnung geprüft.

Vorschlag für redaktionelle Änderung:
§4 Abs. 5 (7) Fachschaftsvorstand statt Vorstand.

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| Beschluss des Ältestenrates                               |
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| Der ÄRa hat die Fachschaftsordnung Wiwi geprüft und       |
| konnte keine Verstöße gegen die Organsisationssatzung     |
| oder weitere Satzungen der VS feststellen.                |
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|                             nicht beschlossen mit (1/3/1) |
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Begründung:
§8 Abs. 6 und 7 sehen für alle Referate vor, dass sie volle Entscheidungskompetenz über die ihr Referat betreffende Tätigkeitsbereiche haben. Jeder Referent kann also eigenverantwortlich (§8 Abs. 6) Finanzmittel beantragen, die durch den Haushalt seinem Referat zugewiesen sind (§8 Abs 7). Der Finanzreferent hat hierbei (laut FSO Wiwi) kein Mitspracherecht, auch nicht, wenn ein Antrag der Finanzordnung widerspricht, weil ihm (laut FSO Wiwi) keine Verantwortung zukommt. Der Finanzreferent gibt aber gem. §16 FO die Mittel von Seiten der FS frei. Hierdurch stehen die Fachschaftsordnung und die Finanzordnung im Widerspruch.

Außerdem wird der Finanzreferent, der gem. §8 Abs. 6 die volle Verantwortung für alle Finanzen hat, durch alle anderen Referate, Arbeitskreise und Beauftragten in seinen Rechten beschnitten, sofern eine Ausgabe in die entsprechenden Aufgabenbereiche fällt.

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| Beschluss des Ältestenrates                               |
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| Der Beschluss der Fachschaftsversammlung WiWi bzgl. der   |
| Fachschaftsordnung vom 18.05.2016 ist satzungswidrig und  |
| wird hiermit entsprechend aufgehoben.                     |
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|                                   Beschlossen mit (4/1/0) |
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Vera informiert die Fachschaft, den AStA, sowie das StuPa- und das FSK-Präsidium über das Ergebnis.

Persönliche Erklärung zum TOP Fachschaftsordnung Wiwi von Vera:
---Beginn---
Meiner Meinung nach ist die Ordnung satzungskonform und widerspricht nicht der Finanzordnung. Die Finanzordnung stellt in §16 Abs. 3 klar, dass es einen Beauftragten für Finanzen gibt, was im Falle der Fachschaftsordnung Wiwi das Referat Finanzen ist. Es besteht keinerlei Risiko, dass Geld unrechtmäßig ausgegeben wird, da die Finanzordnung gilt, egal ob man sie extra erwähnt oder nicht. 

Entsprechend kann ich mich auch nicht der Begründung in dem Protokoll anschießen und widerspreche ihr ausdrücklich. Die höhergestellte zentrale Finanzordnung gilt, unabhängig davon, was in einer Fachschaftsordnung steht. Weil in einer untergeordneten Ordnung Rechte zugewiesen werden, kann man damit keine höhergestellten Rechte nehmen (was hier aber ohnehin nicht der Fall ist). Da die Formulierung in diesem Fall nicht eindeutig ist und weitläufig interpretiert werden kann, ist der entsprechende Teil so zu verstehen, dass keine höhergestellten Rechte beschnitten werden. Im vorliegenden Fall ist es möglich, dass die jeweiligen Referenten entscheiden, was innerhalb ihres Referates passiert. Wenn dies Finanzen betrifft, gilt die Finanzordnung trotzdem (genauso wie das LHG, die Orgasatzung, das BGB etc.) Durch diese Formulierung haben die Referenten nicht das Recht, beliebig viel Geld auszugeben, sie müssen sich immer noch an den Haushalt halten etc. Im Falle der Beauftragten und Arbeitskreise ist die Entscheidungskompetenz zusätzlich auf die operative Durchführung eingeschränkt. Ich sehe kein Problem in der Ordnung und keinen Grund sie aufzuheben. Auf der Sitzung habe ich einige redaktionelle Änderungen vorgeschlagen, um so das Missverständnis zu lösen, jedoch keine inhaltlichen Änderungen vorzunehmen.
---Ende---

TOP 5: Sonstiges
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Wir planen die nächste Sitzung für den 23.08.2016.
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