Leistungsfähige und demokratische Hochschulleitung

Date: 
Dienstag, 30. Juni 1998
Ja: 
17
Nein: 
0
Enthaltung: 
1
Beschluss: 

Autonome Hochschulen im Wettbewerb brauchen leistungsfähige, kompetente und demokratische Hochschulleitungen. Deshalb fordern wir:

Der (bisherige kleine) Senat wird mit Drittelparität von Profesor(-innen), Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter(-innen) von den jeweiligen Gruppen gewählt. In Fragen von Forschung und Lehre, die eine herausragende Stellung der Proferssor(-innen) begründen, kann diesen Gruppen ein Vetorecht eingeräumt werden.

Der Senat ist das prinzipielle Entscheidungsgremium. Er wählt eine Hochschulleitung, die zumindest teilweise aus "professionellen Manager(-innen)" bestehen sollte und in der klassischen Bedeutung von Exekutive die Beschlüsse des Senats umsetzt.

Der Senat wählt ein Kuratorium, das aus Absolvent-(innen), Vertreterinnen u. Vertreten anderer gesellschaftl. Gruppen die sich der Hochschule verbunden fühlen, besteht, als beratendes Gremium.

Antragsrecht im Senat haben das Kuratorium, die Hochschulleitung, der Personalrat und die Studierendenschaft. Senatssitzungen finden normalerweise hochschulöffentlich statt. Nur auf begründeten Antrag kann diese ausgeschlossen werden.

Je nach Größe der Fakultäten werden dort ähnliche Strukturen eingerichtet. Die Studierendenschaft regelt ihre Angelegenheiten davon unbenommen selbst.

Eine Aufnahme in das HRG wird angestrebt.

Begründung: 

Der zunehmenden Verantwortung der Hochschulen muß Rechnung getragen werden. Dabei ist eine Balance zwischen der Erfahrung der Gruppen, effizienter und effektiver Leitung sowie externem Sachverstand notwendig. Obiges Modell garantiert dies, da Gremien außerhalb des Senats beratend, aber nicht verpflichtend tätig sind und durch das Know-How des ausführenden Personals eine bestmögliche Umsetzung stattfindet.