Änderung der Ordnung der Verfassten Studierendenschaft zur Zuschussvergabe in Notlagen

Datum: 
10.02.2026
Beschluss: 

Ersetze § 4 Vergabekommission Absatz 2 durch:

§ 4 Vergabekommission
(2) Die Vergabekommission besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern sowie vier Stellvertreterinnen. […]

Begründung: 

Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl an zu bearbeiteten Anträgen der letzten Jahre braucht die Vergabekommission der Notlagenhilfe deutlich mehr Mitglieder, um die Kapazitäten zur Bearbeitung zu haben. Mit der aktuellen Anzahl an Mitgliedern ist der aktuelle Aufwand nicht mehr zu stemmen.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
18
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: