Protokoll der ÄRa-Sitzung vom 23.06.2026

Datum: 
23. June 2026

Protokoll

Protokoll der Sitzung des Ältestenrats am 23.06.2026 
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Beginn: 15:05 Uhr
Ende: : 17:00 Uhr
    
Ort: AStA Container

Anwesend: Kai Oswald, Christian Schliz, Luis Salamon, Adrian Keller, Felix (Gast, Vorsitz, ab Ende TOP 2), Tobias Deeg (Gast), Paula Finke (Gast, ab Ende TOP 2), Franka (TOP 

Protokollant: Luis Salamon


Tagesordnung:    
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TOP 1 - Begrüßung

TOP 1.1 - Findung einer Protokollantin

TOP 2 - Antrag Prüfung des ÄRa-Beschlusses zu "Eier lecken" vom 19.05.2026

TOP 3 - Antrag Prüfung des "Merz Freund aller Menschen"-Beschlusses des StuPas vom 02.06.2026

TOP 4 - Antrag Prüfung von Beschlüssen zum Fahrradverleihsystem

TOP 5 - Beschluss zu politischen Symbolen in Instagram Posts

TOP 6 - Sonstiges

TOP 6.1 - Termin nächste Sitzung 

     

Benutzte Abkürzungen
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```    
    AK           : Arbeitskreis     
    ÄRa          : Ältestenrat     
    AStA         : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss     
                   (Vorstand der Studierendenschaft)  
    FS           : Fachschaft     
    FSO          : Fachschaftsordnung     
    FSK          : Fachschaftenkonferenz     
    GO           : Geschäftsordnung
    HSG          : Hochschulgruppen
    KIT          : Karlsruher Institut für Technologie
    OSVS         : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa        : Studierendenparlament
    VS           : Verfasste Studierendenschaft
```

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.


TOP 1 - Begrüßung
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Kai begrüßt die Anwesenden.


TOP 1.1 - Findung einer Protokollantin
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Luis Salamon schreibt Protokoll.


TOP 2 - Antrag Prüfung des ÄRa-Beschlusses zu "Eier lecken" vom 19.05.2026
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Kurze Zusammenfassung der letzten Sitzung (siehe Protokoll).
Tobias fasst zusammen, dass die Begründung seiner Meinung nach zu weit geht und ggf. schlechte Folgen haben kann. Er bittet um Anpassung der Begründung. Ist es das Mäßigungsgebot wirklich hier anwendbar? Zu was dürfen Studierendenschaften Stellung nehmen? => Etwas spezifischer um ggf. einzuschränken.

Allgemein ist das Mäßigungsgebot anwendbar für Körperschaften öffentlichen Rechts (aus Urteil eines Verwaltungsgerichtshof (2. Instanz)).
Tobias: Findet den Brückenschlag gegeben, daher ist der 2. Beschluss letzter Sitzung nicht begründet.
Die Begründung hätte besser sein können, aber der Brückenschlag nicht gegeben. 
Tobias: Wehrpflicht Betroffene sind zukünftige Studierende, daher sind Studierende mehr als die Durchschnittsbevölkerung betroffen.
Beschlussführung: Bei einer Demo ist etwas passiert, aber die Demo ist hier nicht zwingend relevant. Auch wenn die Demo beworden wurde, kann daher kein direkter Brückenschlag zu einem Event auf einer Demo von einzelnen Personen gemacht werden. Die Anzeigen wegen Beleidungen finden des Weiteren von PolitikerInnen allgemein statt und sind daher nicht Demo explizit.
Tobias: Parteipolitische Neutralität gegeben, wenn wir uns zur Meinungsfreiheit äußern? Sollte die Studierendenschaft sich zur Meinungsfreiheit äußern?
Hochschulpolitisches Mandat heißt, dass es einen Studierendenbezug haben muss. Rechtgrundlage ist, dass das Handeln sich auf die Studierendenschaft beziehen muss und die Aufgaben dann weiter der parteipolitischen Neutralität unterliegen. Staatsbürgerliche Verantwortungsbewusst sein soll dies öffnen, aber der Bildungszweck muss gegeben sein für die Handlung der Studierendenschaft.
Der gefasste Beschluss des StuPas ist eine Positionierung zur Meinungsfreiheit und hat damit kein direkten Bildungscharakter.
Des Weiteren sind keine aktuellen Verurteilungen bekannt und eine Aussage, ob die Meinungsfreiheit tatsächlich eingeschränkt ist, ist daher schwierig. Die Anzeige der Beleidigung kann immer geschehen, die Rechtmäßigkeit zu beurteilen ist den Gerichten vorbehalten.

Handlungsunterscheidung: Handeln der Studierendenschaft vs. Handlung Zusammenschluss von Studierenden

Sind Beschwerden zu einem ÄRa-Beschluss beim ÄRa möglich?
Aufgabe als Schlichtungsgremium: Nicht klar geregelt, Beschwerden wurden letztes Mal zugelassen, daher sollten wir das zulassen, damit auch eine Beschlussprüfung möglich ist. Bei häufigen Beschwerden kann aus Einfachheitsgründen dann verwiesen werden auf die vorherigen Beschlüsse.

"Allgemeine Kritik an Anzeigen" sollte im Beschluss nicht stehen bleiben und auf den aktuellen Fall geschärft sein. 

Beschluss:
Wir geben dem Antrag teilweise statt, sodass der Beschluss geändert wird von "Eine allgemeine Kritik an Anzeigen und Ermittlungsverfahren auf Demonstrationen steht nicht im Bezug zu hochschulpolitischen Themen und damit den Aufgaben der Studierendenschaft. Damit wird auch der vorhergehende Teil des Beschlusses aufgehoben.
" zu "Diese konkrete Kritik an Anzeigen und Ermittlungsverfahren auf Demonstrationen steht nicht im Bezug zu hochschulpolitischen Themen und damit den Aufgaben der Studierendenschaft. Damit wird auch der vorhergehende Teil des Beschlusses aufgehoben.".

Abstimmung: 4/0/0

Damit ist der Beschluss angenommen.


Vorzug von TOP 4:

TOP 4 - Antrag Prüfung von Beschlüssen zum Fahrradverleihsystem
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Frage: Wer zahlt, wenn die Beitragsordnung angefochten wird.

Zwei Verträge: KVV schreibt das Ganze aus. Der Vertragspartner macht mit dem KVV einen Vertrag in unserem Namen.
Bei Anfechtung der Beitragsordnung aufgrund von formellen Gründen ist das Studierendenwerk haftbar. Andere Gründe sind nicht direkt offensichtlich.
Wenn das Studierendenwerk nicht zahlen kann, kann die Zahlung auf die Studierendenschaft zurückkommen. Solang nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde, haftet die VS.

Beschluss vom Stupa aktuell ist nicht 100% explizit und sollte daher noch präzisiert werden. Die finanziellen Verpflichtungen müssen vom Stupa abgesegnet werden, da, auch wenn es keine direkte Zahlungsaufforderung an die VS gibt, die VS auftraggebende Partei ist.

Wir empfehlen, dass das Stupa den Vorsitz beauftragen soll mit der Aufforderung zum Vertragsausschluss. Ob das zwingend notwendig ist, wurde nicht geprüft. Wichtig ist die Einhaltung der formellen Rahmenbedingungen des Vertrags.

Beschluss:
"Der Abschluss eines Vertrags für ein Fahrradverleihsystem fällt in die Aufgabe der Wahrnehmung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden §65 Abs. 2 Ziffer 1."

Abstimmung: 4/0/0

Der Beschluss ist damit angenommen.


TOP 3 - Antrag Prüfung des "Merz Freund aller Menschen"-Beschlusses des StuPas vom 02.06.2026
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Beschluss besteht aus drei Punkten (siehe StuPa Protokoll/Beschlusssammlung).

Es ist nicht grundsätzlich verboten eine Person als unerwünscht zu erklären. Ähnlich wie bei der Unternehmens-Blacklist sollte eine sinnvoll geführte Begründung beiliegen. 
Im Beschluss ist viel Polemik zu finden und das Mäßigungsgebot wird verletzt. Für eine Aufhebung sollte klargemacht werden, welche Punkte hierbei genau zu weit gehen.

Beschluss:
"1. Aufgrund folgender Passagen werden aufgrund des Mäßigungsgebots der erste und dritte Punkt des Beschlusses aufgehoben:
"Politiker machen sich in Bildungseinrichtungen regelmäßig zum Horst, so auch Friedrich Merz vgl. [1]", "Friedrich Merz vor solchen Dummheiten zu schützen.", "Kanzler(aktuell NOCH Friedrich Merz), Dorothee Gisela Renate Maria „Doro“ Bär, geb. Mantel", "menschenfeindliche Flugblatt: „Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“, 2025)"
2. Da der erste Punkt Grundlage für den zweiten Punkt ist, wird dieser ebenfalls aufgehoben."

Abstimmung: 4/0/0

Der Beschluss ist damit angenommen.

Eine Auseinandersetzung mit dem StuPa und der FSK dazu wäre sinnvoll, damit die Begründungen nicht nur verlesen werden. Kai und Luis gehen auf die nächste StuPa-Sitzungen zur Erklärung der Beschlüsse.


Änderung der TO um diesen TOP:

TOP 5 - Beschluss zu politischen Symbolen in Instagram Posts
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Franka: Es wurde in den Kommentaren eingeordnet, dass der AStA nicht hinter diesen Werten steht. 

Beschluss:
"Solange solche Symbole nur Beiwerk sind, handelt es sich nicht um eine Positionierung der Studierendenschaft. Verfassungsfeindliche Symbole sind natürlich ausgeschlossen. Kommunistische Symbole sind nicht grundsätzlich verfassungsfeindlich."

Abstimmung: 4/0/0

Der Beschluss ist damit angenommen.


TOP 6 - Sonstiges
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TOP 6.1 - Termin nächste Sitzung

21.07.2026 - 09:30 Uhr


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