Protokoll der 15. Sitzung des Studierendenparlaments

Datum: 
14. März 2006

Protokoll

Protokoll der 15. Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) der
Universität Karlsruhe (TH)

Datum: Dienstag, 14. Maerz 2006


Anwesenheit:
AL: Ingo Schwarze (ab 19.45 Uhr)
FiPS: Julia Wiegel (ab 19.45 Uhr), Mohamed Ali Bougharriou (19.45-20.30 Uhr), Christoph Sticksel
GHG: Thomas Steglich, Julian Hoch (Protokoll)
Jusos: Christoph Hartmann, Michael Vogel
LHG: Andreas Ulrich
RCDS: Sebastian Berblinger, Leonardo Weiss



Tagesordnung
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  1.Begrüßung
  2.Fragestunde der Öffentlichkeit
  3.Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4.Genehmigung der Tagesordnung
  5.Berichte
  6.Genehmigung der Protokolle
  7.Diskussion zur Exzellenzinitiative und zum Zukunftskonzept der Universität Karlsruhe
  8.Diskussion zur Grundordung und Universitätsrat der Universität Karlsruhe
  9.Wahl neuer UStA Referent(inn)en (Innen, Sozial, Kultur, Ökologie)
10.Sonstiges



1. Begrüßung
Um 19:30 begrüßt Thomas die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.


2.Fragestunde der Öffentlichkeit
keine Fragen


3.Feststellung der Beschlussfähigkeit
Wird aufgeschoben


4.Genehmigung der Tagesordnung
Die vorgeschlagene Tagesordnung wird ohne
Änderungen bestätigt.


5.Berichte
Björn von Fachschaft-Info berichtet von Senatskommision für Prüfungsordnung. Es gibt einen Entwurf für Rahmenprüfungsordnungen für alle neuen Bachelor/Masterstudiengänge. Es ist noch nicht einheitlich geregelt, wie bei einem Überschreiten der Regelstudienzeit zu verfahren ist. Die Kommission erbittet vom StuPa Stellungnahme.
Diskussion darüber auf der 1.Sitzung des StuPas in der neuen Legislaturperiode.


6.Genehmigung der Protokolle
Es liegen keine Protokolle zur Genehmigung vor.


7.Diskussion zur Exzellenzinitiative und zum Zukunftskonzept der Universität Karlsruhe
- Christoph Hartmann erläutert das Zukunftskonzept. In diesem wird nicht auf die Lehre eingegangen, es wird nur vorgestellt, wie Karlsruhe eine exzellente Forschung garantieren möchte.
Im Zukunftskonzept wird vorgeschlagen thematisch nahestehende Fakultäten zu Sektionen zusammenzufassen. Vorgeschlagen sind 3 Sektionen (Naturwissenschaften mit Bio, Chemie, Physik; Ingenieurwissenschaften mit MB, ETIT, CIW, Bauing, Arch; Alle anderen Wissenschaften bilden weitere Sektion mit Wiwi, Mathe, Info, GeistSoz)
Das Sektionenkonzept steht der Zusammenlegung von Fakultäten gegenüber.
Betroffende Fakultäten sind Architektur, Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften sowie Chemieingenieurwesen
- Diskussion über Auswirkungen der vom Zukunftskonzept vorgesehenen Änderungen.
Christoph berichtet, dass es noch keinen schriftlichen Antrag für das Sektionenmodell gibt, lediglich einige Folien.
Am Montag 20.März soll bereits über das Zukunftskonzept abgestimmt werden.
Julia wirft ein, auf die fristgerechte Verteilung von Vorlagen zu bestehen.

20:25: Sebastian Berblinger stellt GO Antrag auf Feststellung Beschlussfähigkeit
Es werden 11 Anwesende StuPa-Mitglieder gezählt, das StuPa ist somit beschlussfähig.

Julia fragt ob das Zukunftskonzept bindend ist. Dies ist laut Christoph wohl nicht der Fall.

20:30 Mohamed Ali verlässt den Raum

Sebastian stellt den Antrag, die Beschlussfassung zum Zukunftskonzept abzulehnen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.


8. Diskussion zur Grundordung und Universitätsrat der Universität Karlsruhe
Michael erläutert den Antrag. Er hofft auf Akzeptanz im Senat aufgrund der geringen Änderungen
und durch geheime Abstimmung. Er sieht eine realistische Chance, einen gemischten Universitätsrat
durchzusetzen.
Diskussion über die Formulierung des Antrags.

Abstimmung über Michaels Antrag
Der Antrag wird einstimmig angenommen.


9. Wahl neuer UStA Referent(inn)en (Innen, Sozial, Kultur, Ökologie)
keine Vorschläge


10. Sonstiges
keine weiteren Themen


21:00 Ende der Sitzung


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Anhang (Anträge):

Antrag Sebastian Berblinger
 Das StuPa möge beschließen:
Eine Beschlussfassung zum Zukunftskonzept im Rahmen der Exzellenzinitiative, welches u.a. die Einführung von Sektionen
vorsieht, lehnen wir in der momentanen Fassung ab.

Begründung:
Eine ordentliche Beratung konnte aufgrund mangelnder Information seitens des Rektorates nicht stattfinden.

Michael Vogel: Antrag auf Änderung des Entwurfs der Grundordnung in §  Universitätsrat (1)
alt:
(1) Dem Universitätsrat gehören neun Mitglieder an. Bis zu drei Mitglieder
können Mitglieder der Hochschule im Sinne von § 9 LHG sein. Gehören dem
Universitätsrat zwei oder drei interne Mitglieder an, so muss eines dieser
Mitglieder der Gruppe nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LHG angehören.

neu:
(1) Dem Universitätsrat gehören neun Mitglieder an. Mindestens drei
Mitglieder müssen Mitglieder der Hochschule im Sinne von § 9 LHG sein.
Eines dieser Mitglieder muss der Gruppe nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LHG
angehören.

(§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LHG: Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Lehrkräfte
für besondere Aufgaben nach § 54 Abs.1 und 4)

Begründung:

Wir sind der Meinung, dass ein gemischter Universitätsrat der Universität
Karlsruhe (TH) förderlicher ist als ein rein extern besetzter Universitätsrat.
Um dies zu erreichen ist es allerdings notwendig dieser Änderung
zuzustimmen.

Durch die derzeitige Formulierung soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass
interne Mitglieder in den Universitätsrat gewählt werden können. Dies dient
aber nur der Zufriedenstellung des Senats, da aufgrund der
Exzellenzinitiative propagiert wird, dass eine personelle Änderung des
Universitätsrates zum jetzigen Zeitpunkt schädlich wäre, wobei es keine
handfeste Gründe diesbezüglich gibt.

Viel mehr „klammert“ sich das Rektorat an dem Gerücht, dass das
Ministerium bereits in diesem LHG einen externen Universitätsrat
festschreiben wollte, sich dies bis jetzt nicht getraut hat und dies „hoffentlich“
bald tut.

Dies bedeutet, wenn der Senat hochschulinterne Mitglieder im Universitätsrat
haben möchte, muss dies zum jetzigen Zeitpunkt geschehen. Nur wenn der
Senat dem Ministerium deutlich macht, dass ein gemischter Universitätsrat
eindringlich gefordert wird, wird es dem Ministerium erschwert in der
nächsten Novellierung einen externen Universitätsrat vorzuschreiben.
Die Tatsache, dass die Genehmigung der Grundordnung der Universität
Heidelberg noch aufgrund der Besetzung des Universitätsrates vorerst
zurückgehalten wird, zeigt einiges.

Um die Dringlichkeit dieses Änderungsantrages zu zeigen, verzichten wir auf
die Forderung einen Studierenden in dieses Gremium zu berufen, was uns
sehr wichtig war.

Wir, die Studierenden, kennen die Schwächung des Senats durch das neue
LHG und gerade deshalb fordern wir den Senat auf, im Sinne der gesamten
Universität, seine Möglichkeiten der Einflussnahme voll auszuschöpfen. 
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