Protokoll der Finanzausschusssitzung am 2014-12-04

Datum: 
Donnerstag, 4. Dezember 2014

Protokoll der 1. Finanzausschuss-Sitzung 2014/15 vom 04.12.2014

Anwesend: Michael Schiffner (StuPa), Sebastian Schlund (StuPa), André Hiller (FSK), Johannes Reinelt (FSK)

Gäste: Daniel Sobing (Finanzer), Daniela Weis (Haushaltsbeauftragte)

Abwesend: Joachim Stopp (StuPa) [unentschuldigt]

Protokoll: Daniel Sobing

Beginn: 16:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr

Tagesordnung

  • 1. Formalien
  • 2. Einführung in die Haushaltsführung und des Haushaltsplanes
  • 3. Wahl des Vorsitz
  • 4. Sonstiges

TOP 1 – Formalien

Es wurde rechtzeitig zur Sitzung eingeladen. Änderung der Tagesordnung: Wahl des Vorsitzenden wurde einstimmig auf TOP3 verschoben.

TOP 2 – Einführung in die Haushaltsführung und des Haushaltsplanes

Aufgaben des Finanzausschusses laut Finanzordnung:

  • §33 Finanzordnung
  • (1) Zusätzlich zu den Aufgaben nach § 33 Absatz 1 prüft der Finanzausschuss unbeschadet § 78 LHO unvermutet die Handkassen der Studierendenschaft, dokumentiert die Prüfung und berichtet dem Studierendenparlament. Er begleitet die Haushaltsführung des Vorstands der Studierendenschaft kritisch und konstruktiv.
  • (2) Die Einladungsfrist des Finanzausschusses beträgt drei Vorlesungstage bzw. sieben vorlesungsfreie Tage.
  • (3) Der Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende. Sie ist für die ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung der Sitzungen verantwortlich.
  • (4) Der Finanzausschuss tagt mindestens einmal pro Semester. Darüber hinaus muss er auf Antrag des Vorstands, des Ältestenrats, des Studierendenparlaments, der Fachschaftenkonferenz, eines Fachschaftsvorstands, der Finanzreferentin oder eines Mitglieds des Finanzausschusses innerhalb von einer Woche einberufen werden.
  • (5) Die Finanzreferentin soll bei den Sitzugen es Finanzausschusses anwesend sein. Sie hat die Fragen des Finanzausschusses nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
  • (6) Dem Studierendenparlament und der Fachschaftenkonferenz sind unverzüglich Protokolle der Sitzungen vorzulegen. Ein Mitglied des Finanzausschusses soll ihnen für Rückfragen zur Verfügung stehen.
  • (7) Nach § 39 Absatz 2 Organisationssatzung besteht der Finanzausschuss aus drei durch das Studierendenparlament und zwei durch die Fachschaftenkonferenz gewählte Mitglieder. Die Mitglieder des Finanzausschusses werden auf ein Jahr gewählt. Die Amtszeit der vom Studierendenparlament gewählten Mitglieder beginnt am 1. Mai. Die Amtszeit der von der Fachschaftenkonferenz gewählten Mitglieder beginnt am 1. November.
  • (8) Mitglieder des Finanzausschusses scheiden aus (i) am Ende ihrer Amtszeit, (ii) durch Exmatrikulation, (iii) durch eigenen Verzicht, (iv) durch automatischen Ausschuss bei dreimaligen unentschuldigten Fehlen bzw. bei insgesamt fünfmaliger Abwesenheit. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds erfolgt eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit.
  • §33 (1) Der Finanzauschuss prüft, unbeschadet einer Prüfung durch den Rechnungshof nach § 111 LHO, die Haushaltsführung in der Regel einmal pro Quartal, mindestens jedoch einmal im Semester. Neben der Rechnungsprüfung wird stets eine Prüfung der Einhaltung des Haushaltsplanes durchgeführt. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Studierendenparlament und der Fachschaftenkonferenz unverzüglich zu berichten.

Die Haushaltsführung

Die Verfasste Studierendenschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Somit unterliegt sie der öffentlichen Haushaltsführung. Es gilt die Landeshaushaltsordnung (LHO). Durch die selbst auferlegte Finanzordnung werden die Voragen der LHO näher definiert und sozusagen ein Handbuch für die künftige Finanz- und Haushaltsführung darstellt.
Der Finanzausschuss ist der verlängerte Arm des Studierendenparlament und beaufsichtigt die Finanzverwaltung. Derzeit gab es vier Zahlungsvorgänge. Neben den Beitragseinnahmen sind Ausgaben für die Kontoeröffnung und Seminargebühren angefallen. Eine Barkasse gibt es derzeit nicht.

Der Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wurde vom Studierendenparlament verabschiedet. Er gibt vor, in welchen Titelbereichen Ausgaben und Einnahmen in einer bestimmten Höhe getätigt werden können und erwartet werden. Aktuell haben wir bereits einen 1. Nachtragshaushalt für die derzeitige Periode. Der Detailgrad ist angemessen.
Es gibt einzelne Hochschulen, die einen wesentlich detaillierteren Haushaltsplan ausweisen. Dadurch kann es aber zu Engpässen kommen, wenn z.B. das Portobudget erreicht wurde (Konsequenz: es dürfen vorerst keine Briefe mehr verschickt werden. Ein Modell aus den 60ern). Viele Hochschulen besitzen einen Haushaltsplan mit einem gesamtübergreifenden Deckungsvermerk, so dass diese nie einen Nachtragshaushalt bilden müssen. Das KIT untergliedert den Haushaltsplan in folgende 6 Titel: Beitragseinnahmen, Einnahmen aus Wirtschaftsbetrieb, Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben, Incvestitionsausgaben und Rücklagen (eigtl. ca. 8, aber die weiteren Treffen auf uns nicht zu). Die Empfehlung des KIT beinhaltete die einfachere Lösung mit einem Gesamt-Deckungsvermerk.

Gegenseitig Deckungsfähig: Wenn in einem Titel Mehrausgaben verursacht werden, können diese durch einen anderen Titel ausgeglichen werden. Theoretisch hätte man gegenseitig deckungsfähige Titel auf einen gemeinsamen Titel veranschlagen können, aber zur besseren Planbarkeit, Überwachung und späteren Vergleich von Soll und Ist sind solche Vermerke besser geeignet.

Fragen

Sind Deckungsverke zwischen Fachschaften möglich?

Daniel: Sie sind theoretisch möglich, aber dafür Bedarf es einen Bschluss der FSK. Es ist aber ein sehr unsauberes Vorgehen, da dadurch theoretisch - bei zwei Fachschaften - eine das gesamte Budget abgreifen könnte. Eine bessere Methode ist, dass zwei Fachschaften durch FSK-Beschluss die Möglichkeit bekommen, einen gemeinsamen Haushalt aufzustellen.

Laut §17 (7) der Finanzordnung ist der Finanzauschuss bei Ausgaben ab 500 Euro hinzu zu ziehen. [1] Ist dies auch per Umlaufbeschluss möglich? [2] Hat der Paragraf eigtl. Anwendung zwecks Nachtragshaushalt?

Daniel: [1] Entscheidungen müssen auf Sitzungen formell festgehaten werden. Ein Umlaufbeschluss ist nicht möglich.

[2] Sobald vom Haushaltsplan abgewichen wird, muss das entsprechende Gremium gem. §17 Finanzordnung eingeschaltet werden. Bei Überschreitung des Haushaltes in Kombination mit o.g. Regelung, muss der Finanzauschuss bei Ausgaben zwischen 500 und 1.500 Euro eingeschaltet werden, sofern diese nicht 20% des Titels (§23 (2) FO) übersteigen. Dies betrifft somit alle Haushaltstitel größer als 2.500 Euro, bei der eine Ausgabe ab 500 Euro (bis 1.500 Euro) ansteht, sofern diese den Haushaltstitel übersteigen.

TOP 3 – Wahl des Vorsitzenden

Johannes schlägt Wahl per Handzeichen vor. Keine Gegenrede. Wahl per Handzeichen wird statt gegeben.

Johannes schlägt Andre vor. Andre steht zur Wahl zur Verfügung.
Keine weiteren Vorschläge.

Wahl von Andre

Ergebnis:3/0/1 (ja/nein/Enthaltung)

Andre wurde zum Vorsitzenden gewählt. Andre nimmt die Wahl an. Die Sitzungsleitung geht damit an Andre über.

TOP 4 - Sonstiges

nächster Termin

Das nächste Treffen wird für Ende März, nach der Klausurenphase angesetzt. Derzeit liegt beim StuPa ein Antrag vor, dass der Finanzausschuss die Kassenprüfung der Vereine (UStA Kasse Karlsruhe e.V. und Studierenden Service Verein Karlsruhe e.V.) übernimmt. Sollte dieser Antrag durchgehen, wird das nächste Treffen bereits Mitte Januar erfolgen.