Wahlsystem

Das Wählen ist einfach. Alle Wahlberechtigten haben eine Stimme, gewählt wird ein*e Kandidat*in. Alle Kandidat*innen sind einer Partei zugeordnet. Die abgegebene Stimme zählt also gleichzeitig immer auch für eine Partei.
Die Idee dahinter ist, dass Stimmen, die auf Kandidat*innen entfallen, die einen Wahlkreis nicht gewinnen können, nicht automatisch verloren sind.

Mandatvergabe

Der Landtag hat mindestens 120 Sitze. Die Verteilung erfolgt zunächst nach Partei, dann nach Direktkandidat*innen. Dadurch können Ausgleichs- und Überhangmandate notwendig werden, was die Anzahl an Sitzen erhöht.

Sitzverteilung

Die Sitzverteilung, aber nicht welche Person dort am Ende sitzt, wird aus der Gesamtzahl der Stimmen, die im ganzen Land abgegeben wurden, ermittelt. Für alle Parteien werden hier jeweils die Stimmen, die ihre Direktkandidat*innen erhalten haben, zusammengezählt.
Würde also die Hälfte der Wahlberechtigten im ganzen Land für die Direktkandidatin einer Partei stimmen, so würden für diese Partei jetzt 60 Sitze veranschlagt.

Die so ermittelten Sitze werden je Partei jetzt nach Regierungsbezirk unterteilt. Hat eine Partei beispielsweise im RB Freiburg anteilig mehr Stimmen als in Karlsruhe erhalten, entfallen mehr Sitze der Partei für Kandierende aus Freiburg.

Beide Verteilungen hier werden nach Sainte-Lague/Schepers berechnet. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht vor allem darin, dass beim Runden große Fraktionen keine Vorteile bekommen.

Direktmandate

Für jeden Regierungsbezirk und jede Partei wird jetzt ermittelt, welche Kandidat*innen diese Sitze tatsächlich bekommen. Im ersten Schritt werden hierfür die Direktmandate vergeben. In den Landtag gewählt ist, wer im eigenen Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Damit sind die ersten 70 Mandate vergeben.

Zweitmandate

Direktkandidat*innen, die ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber innerhalb des Regierungsbezirkes die meisten Stimmen für die eigene Partei bekommen haben, erhalten ebenso ein Mandat.

Überhangmandate

Es kann passieren, dass eine Partei durch Direktmandate mehr Sitze für einen Regierungsbezirk erhält, als ihr anhand der Gesamtverteilung zustehen würde. Diese Mandate bleiben erhalten. Dadurch vergrößert sich die Anzahl der Sitze im Landtag.

Ausgleichsmandate

Durch die Überhangmandate haben einige Parteien jetzt mehr Sitze. Für die Regierungsbezirke in denen es Überhangmandate gab, muss neu berechnet werden, ob die Verteilung zwischen den Parteien noch stimmt. Haben sich die Mehrheitsverhätlnisse durch die Überhangmandate verschoben, erhalten die benachteiligten Parteien Ausgleichsmandate. Diese Mandate werden, ähnlich wie bei den Zweitmandaten, an die Kandidat*innen verteilt, die im Regierungsbezirk die meisten Stimmen erhalten haben.

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Probleme im Wahlsystem

Durch diese nicht ganz umkomplizierte Regelung können einige paradoxe Situationen entstehen.

Beispiel bei Überhangmandaten: Dadurch, dass die Überhangmandate auf die Sitze nach Regierungsbezirk angerechnet werden, ist es möglich, dass es Überhangmandate gibt, obwohl die Partei noch offene Sitze hätte. Das kann dazu führen, dass eine Partei mehr Sitze bekommt, wenn sie weniger Stimmen erhält.

Beispiel bei Ausgleichsmandaten: Die Ausgleichsmandate werden auch innerhalb des Bezirkes und nicht landesweit vergeben. Das verzerrt das Stimmgewicht der Regierungsbezirke. Angenommen in drei der vier Regierungsbezirke ginge die Wahl genau auf, im vierten kommen Ausgleichs- und Überhangmandate dazu. Dann hat der vierte Regierungsbezirk mehr Gewicht als ursprünglich angedacht.
Ein anderes Problem, das hier entsteht: Eine Partei hat ein Überhangmandat, das dazu führt, dass Ausgleichsmandate an andere Parteien vergeben werden. Hätte die Partei weniger Stimmen erhalten, aber noch genug für das Überhangmandat, kann es passieren, dass keine Ausgleichsmandate vergeben werden müssen. Die Partei hätte also durch weniger Stimmen mehr Stimmgewicht im Landtag.
Auch ist es möglich, dass weniger Stimmmen für eine Partei innerhalb eines Regierungsbezirkes dafür sorgen, dass sie mehr Überhangmandate erhält. Also mehr Mandate durch weniger Stimmen.

Das sind alles Beispiele für ein sogenanntes negatives Stimmgewicht: Mehr Stimmen im Landtag durch weniger Stimmen von Wählern. Das sollte nicht passieren können.

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