Änderung der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER) zur Wahrung der demokratischen Organunabhängigkeit und der Rechtsnatur des Ehrenamts
StuPa-Beschluss (VS) – 20. Mai 2026 - 22:16
Datum:
10.03.2026
StuPa-Protokoll:
Beschluss:
Das Studierendenparlament beschließt die Änderung der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AE-R). § 3 Absatz 4 AE-R wird ersatzlos gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt:
»Die Hälfte der Aufwandsentschädigung wird nach Ende der Wahlwoche ausbezahlt und der Rest, sobald der Vorstand die Wahl für beendet erklärt hat und festgestellt hat, dass das jeweilige Mitglied des Wahlausschusses ihre Arbeit gewissenhaft ausgeführt hat.«
Begründung:
Wissenstransfer in Satzungen ist toll.
Beschluss-Themen: