Protokoll der Sitzung vom 29.11.2013

Datum: 
29. November 2013

Protokoll

Protokoll der Ältestenratsitzung vom 29.11.2013
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Anwesende: Dominik Richter, Philipp Glaser, Andreas Wolf
Protokoll: Philipp Glaser
Beginn: 14:40
Ende: 16:15

Anmerkung: Die Tagesordnungspunkte 3-5 wurden im Umlaufverfahren beschlossen, da 
Andreas die Sitzung leider vorzeitig verlassen musste und diese danach nicht mehr 
beschlussfähig war.

Tagesordnung
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1. Formalia
2. Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik
3. Fachschaftsordnungen der Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen
4. Fachschaftsordnung der Fachschaft Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften
5. Sonstiges


1. Formalia
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Philipp Glaser begrüßt die Anwesenden. Der Ältestenrat ist mit 3 Personen 
beschlussfähig.

2. Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik
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Der Ältestenrat ist der Meinung, dass die vorliegende Fachschaftsordnung 
satzungskonform ist und hat lediglich kleinere Verbesserungsvorschläge, die 
jedoch nicht dringend sind:

* In § 4 (6) hat sich der Ältestenrat gefragt, ob eine Einschränkung auf Werktag 
  nicht sinnvoll wäre
* In § 4 (7) fände der Ältestenrat es gut, das Wort "öffentlich" zu ergänzen, da 
  auch die "alten" AStA-Wahlen irgendwie angkündigt waren.
* In § 8 (8) sollte es "ordnungsgemäßen Zwecke" heißen, da es 
  "Fachschaftsordnung" heißt.
* Außerdem ist es üblich das Inkrafttreten einer Satzung/Ordnung in dieser 
  explizit zu regeln. Allerdings ist der Ältestenrat der Meinung, dass die 
  vorliegende Fachschaftsordnung ohne explizite Regelung nach Beschluss durch 
  die Fachschaftsversammlung und das Studierendenparlament in Kraft tritt.
* Einige Fachschaften haben außerdem in ihrer Satzung Regelungen zur 
  Kassenprüfung getroffen.

3. Fachschaftsordnungen der Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen
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Der Ältestenrat hat beschlossen, dass die vorliegenden Fachschaftsordnungen 
satzungskonform sind.

In den Einzelordnungen sind uns folgende kleineren Mängel aufgefallen:

* Der § 2 der Fachschaftsordnung der Fachschaft Maschinenbau sollte "Organe der 
  Fachschaft Maschinenbau" heißen.
* § 2 (1) c) I. sollte "Beschluss und Änderung der Fachschaftsordnung" sein.
* In § 2 (1) e) I. sollte die geheime Abstimmung entweder erzwungen werden 
  können oder man sollte davon absehen, da so der Schutz von Minderheiten durch 
  nicht gewährleistet werden kann.

In der gemeinsamen Fachschaftsordnung ist uns folgendes aufgefallen:

* In § 2 (1) a) steht "Universität" und sonst "KIT"
* In § 3 (1) i) II. sind geheime Abstimmung vorgesehen, können aber ebenfalls 
  nicht erzwungen werden.
* In § 3 (1) c) könnte man die Einladungsfirst in der Vorlesungszeit auf 
  2 Werktage ändern.
* In § 3 (1) k) könnte man das Recht zur Vertagung auch der Mehrheit der Mitglieder
  zugestehen.
* In § 6 (3) würde der Ältestenrat die Formulierung "ein Jahr nach Ende der 
  Amtszeit" vorziehen, da so nicht klar ist, was bei einem Rücktritt in Mitten 
  der Amtszeit geschieht.
* Bei § 6 (9) hat sich der Ältestenrat gefragt, ob man statt der Abwahl nicht 
  lieber konstruktiv einen neuen Referenten wählen sollte.
* In § 7 (2) könnte man auch den Jahresabschluss mit aufnehmen, um die 
  Einhaltung des Haushaltsplans leichter überprüfbar zu machen.
* In § 7 (6) muss das letzte Wort "ermächtigt" oder "bevollmächtigt" heißen. 
  Außerdem ist langfristig und tiefgreifend eine recht schwammige Formulierung.

4. Fachschaftsordnung der Fachschaft Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften
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Der Ältestenrat hat beschlossen, dass die vorliegende Fachschaftsordnung nicht den 
Ansprüchen der Organisationssatzung genügt:

* Die in § 2 vorgesehene Fachschaftsversammlung genügt nicht den Anforderungen, 
  die die Organisationssatzung an eine Fachschaftsversammlung stellt: Weder ist 
  vorgeschrieben, dass alle Mitglieder der Fachschaft eingeladen werden, noch 
  sieht die Fachschaftsordnung eine Einberufung durch 5 % der Mitglieder vor. In 
  § 3 ist außerdem ein Vetorecht für jeden Fachbereich vorgesehen, das einen 
  Eingriff in die der Fachschaftsversammlung gegebenen Rechte darstellt, der in 
  der Organisationssatzung nicht vorgesehen ist. Das Vetorecht ist zudem nicht 
  in § 41 der Organisationssatzung vorgesehen. 
* §5 Für den Fall, dass der Vorstand unbesetzt ist, muss eine Regelung getroffen 
  werden

Außerdem ist uns folgendes aufgefallen:

* In § 1 werden die Fachbereiche ebenfalls Fachschaften genannt, was für 
  Verwirrung sorgen könnte und in anderen Teilen der Fachschaftsordnung nicht der 
  Fall ist.
* In § 2 (4) führt die Festlegung der Termine und Sitzungsleiter für ein Semester 
  im Vorraus zu Problemen, falls eine dringende Sitzung notwendig wird oder ein 
  Sitzungsleiter ausfällt. Der Ältestenrat empfiehlt lediglich von 
  vorraussichtlichen Terminen zu sprechen und eine neue Regelung für die 
  Sitzungsleitung zu finden.
* §5(1) Rechtschreibfehler: Fachschaftsvortände
* §5 Man könnte auch das Ausscheiden/Nachrücken in der Fachschaftsordnung regeln.
* In § 7 ist nicht vorgesehen, dass einer der Finanzbeauftragten bei der 
  Fachschaftsversammlung nicht teilnehmen könnte. Sollte eine Kassenprüfung in der 
  Fachschaftsordnung vorgesehen werden? Eventuell sollte man auf die Regelung zu 
  Tee und Kuchen verzichten, da eventuell jemand einen Rechtsanspruch auf Tee und 
  Kuchen ableiten könnte und außerdem die armen Kaffeetrinken diskriminiert 
  werden.
* In § 9 ist unklar, was geschieht, wenn sich im Laufe der Amtszeit ein Kandidat 
  aus dem jeweiligen Fachbereich findet.

Der Ältestenrat bietet der Fachschaft einen Termin an, um über weitere Details der 
Fachschaftsordnung zu sprechen.

5. Sonstiges
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Im Laufe der Sitzung kam die Frage auf, ob es nicht eine generelle Regelung zur 
Genehmigung von Protokollen geben sollte.

Dateien: 
Fehler | AStA am KIT

Fehler

Fehlermeldung

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