Protokoll der Sitzung vom 24.11.2015

Datum: 
24. November 2015

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 24.11.2015
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Beginn: 20:35 Uhr
Ende:   00:09 Uhr (am 25.11.)

Anwesend: 
    Ben* Kobrinski, Vera Schumacher, Bernhard Riester, Moritz Kühner, Alexa Schnur

Abwesend: -

Gäste: 
    Matthias Jung, Franziska Oetjen, Klaudia Härzer

Protokoll: 
    Ben*, Vera

Tagesordnung:
    0: Begrüßung
    1: Berichte
    2: Anfrage zu Twitter
    3: Anfrage zum Verfahren im StuPa
        3a: Wahlen per Akklamation
        3b: Stand der GO
        3c: Systematische Abweichungen von der GO
        3d: Meldekärtchen
    4: Anfechtung der Wahl des Chancengleichheitsreferats des AStA
    5: Sonstiges


Genutzte Abkürzungen:
    StuPa : Studierendenparlament
    AStA  : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss 
            (Vorstand der Studierendenschaft)
    ÄRa   : Ältestenrat
    OSVS  : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    GO    : Geschäftsordnung
    VS    : Verfasste Studierendenschaft

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.

TOP 0: Begrüßung
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Wir begrüßen uns gegenseitig und unsere Gäste. Es gibt Kaffee sowie Kaltgetränke.


TOP 1: Berichte
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Die Unterlagen der vergangenen Wahlen der Studierendenschaft wurden 
größtenteils vernichtet. Noch nicht gelöscht wurden die Festplatten 
des Wahlservers. Die Festplatten wollte Andreas Wolf noch bezüglich der 
Wahlsoftware analysiseren. Bernhard schreibt ihm eine Mail, wie der Stand 
diesbezüglich ist.

TOP 2: Anfrage zu twitter
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| Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft          |
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| https://twitter.com/StuPaKIT verwendet das offizielle   |
| StuPa-Logo und verweist als Webseite auch auf           |
| http://www.usta.de/studierendenschaft/stupa. Da dies    |
| keine offizielle Seite ist, bitte ich um Klärung.       |
| Insbesondere sollte das Logo nicht weiter verwendet     |
| werden.                                                 |
+---------------------------------------------------------+

Da dies keine Anfrage bezüglich Satzung und keine Beschwerde gegen 
ein Organ der Studierendenschaft ist, wird der ÄRa diese Anfrage 
nicht behandeln. Wir empfehlen der*m Antragssteller*in sich diesbezüglich 
an den AStA zu wenden.

TOP 3: Anfrage zum Verfahren im StuPa
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Ein Mitglied der Studierendenschaft hat eine  Anfrage zum
aktuellen Verfahren im Studierendenparlament eingereicht.

Auf Nachfrage hat das Präsidium des StuPa jeweils Stellung 
genommen.

Zur besseren Übersichtlichkeit wird der Antrag in mehrere Unterpunkte eingeteilt.

TOP 3a: Wahlen per Akklamation
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| Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft                            |
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| auf der 2. Sitzung des Studierendenparlament wurden mehrere               |
| Senatskommissionen gewählt. Meines erachtens wurde hat es                 |
| sich dabei nicht immer and die Grundsätze einer demokratischen            |
| Wahl gehalten. Bei den TOPs 7a bis 7e wurden die studentischen            |
| Vertreter*innen en bloc und per Akklamation "gewählt". Meines             |
| erachtens sind Wahlen per Akklamation nicht gültig da diese               |
| gegen den Grundsatz der demokratischen Wahl verstoßen.                    |
| Deswegen möchte ich das ihre dies Wahlen überprüft und                    |
| gegebenfalls diese aufhebt.                                               |
+---------------------------------------------------------------------------+
| Stellungnahme des StuPa-Präsidiums auf die Frage:                         |
| "Bitte schildert den Ablauf der Wahlen bei TOP 7a bis 7e                  |
| am 03.11.2015. Aus dem vorläufigen Protokoll geht dieser                  |
| nicht klar hervor."                                                       |
+---------------------------------------------------------------------------|
| Bei einigen Wahlen stellte sich folgendes Problem dar: Mehrere Plätze     |
| waren zu besetzen und es standen genau so viele Kandidaten zur Verfügung  |
| wie Plätze zu besetzen waren. Die Geschäftsordnung ist hier für den Fall  |
| der nicht-geheimen Wahl uneindeutig. Streng genommen müssten mehrere      |
| Wahlgänge mit mehreren Stimmen pro Abgeordnetem die dieser auf mehrere    |
| Abgeordnete verteilen darf ermöglicht werden. Ohne geheime Wahl ist das   |
| unmöglich, an dieser Stelle wird die Geschäftsordnung meiner Meinung der  |
| Realität nicht gerecht.                                                   |
| Bei allen Wahlen stellte sich ein klarer Konsens dar, dass alle           |
| Kandidaten in die Kommissionen entsandt werden sollen.                    |
| Um die Wahlen offen durchführen zu können wurde vorgeschlagen abweichend  |
| von der GO en bloc abzustimmen.                                           |
| Vor den Wahlen wurde dann jeweils ein noch weiterreichender               |
| Geschäftsordnungsantrag gestellt, von der Geschäftsordnung abzuweichen    |
| und die Wahlen per Akklamation durchzuführen. Sämtliche dieser            |
| Geschäftsordnungsanträge wurden einstimmig angenommen (was für mich die   |
| oben beschriebene Konsensstimmung unterstreicht).                         |
| Mit etwas Distanz betrachtet muss ich feststellen, dass diese             |
| Vorgehensweise nicht nachahmenswürdig ist. Es gibt bessere Varianten die  |
| offene Wahl umzusetzen. Wir werden versuchen, dass sich diese             |
| Vorgehensweise in Zukunft nicht wiederholt.                               |
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Der ÄRa merkt an, dass aus dem vorläufigen Protokoll nicht ersichtlich ist 
wieviele Abgeordnete dem Antrag auf Abweichung von der GO zugestimmt haben. Es 
ist daraus insbesondere nicht ersichtlich, ob die Abstimmung zur GO einstimmig 
sind. Bei den Wahlen der Studierendenwerks-Vertreter*innenversammlung ist nicht klar, 
wer die Kandidat*innen jeweils vorgeschlagen hat. 

Wahlen müssen gemäß Satzung nach demokratischen Grundsetzen stattfinden (§ 40.1 OSVS). 
Dazu gehört auch, dass die Stimmberechtigten ihre Ablehnung bei einer Wahl erkennbar 
machen können. Wird der Antrag auf Abweichung von der GO und Wahl mittels Akklamation
einstimmig ohne Enthaltungen angenommen, geben alle Abgeordneten das Recht für diese Wahl
willentlich auf. Gibt es hier Gegenstimmen oder Enthaltungen, wird dieses Recht
verletzt.

Die GO sagt klar, dass in _Einzelfällen_ von der GO abgewichen werden kann (§19 (2))

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| Beschluss des Ältestenrates                                               |
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| Wahlen per Akklamation und en Bloc im StuPa können den Grundsätzen der    |
| demokratischen Wahl entsprechen, wenn dies von der GO abgedeckt ist oder  |
| die Abstimmung über die Abweichung von der GO, wie in diesem Fall         |
| einstimmig ohne Enthaltungen und mit 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten   |
| stattfindet.                                                              |
+---------------------------------------------------------------------------+
|                            Der Beschluss wurde einstimmig(5/0/0) gefällt. |
+---------------------------------------------------------------------------+

Anmerkung: Aus dem Protokoll muss dies eindeutig hervorgehen. Im aktuellen Fall 
kann nur durch die Anwesenheit des StuPa-Präsidiums, welches das Protokoll 
richtig stellt bzw. ergänzt, entschieden werden.

Es geht aus dem Protokoll nicht hervor, dass die Kandidat*innen en Bloc gewählt 
wurden.

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| persönliche Erklärung von Ben* Kobrinski                             |
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| Im hier behandelten Punkt zeigt sich, dass es, obwohl es nicht       |
| gegen §24(3) der Satzung verstößt, immer problematisch ist, wenn     |
| sich Mitglieder des Ältestenrates von Gremien der Studierendenschaft |
| in Positionen wählen lassen, in der sie diese vertreten.             |
| Bei Anfechtung solcher Wahlen stellt sich stets ein Gewissens-       |
| konflikt ein, der der benötigten Neutralität des Ältestenrates       |
| entgegen steht.                                                      |
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TOP 3b: Stand der GO
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| Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft                 |
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| An dieser Stelle möchte ich auch gerne wissen, ob eine nicht-  |
| veröffentlichung der aktuellen GO eine Verschleppung eines     |
| Beschlußes des StuPa ist und wer für diese Umsetzung zuständig |
| ist.                                                           |
+----------------------------------------------------------------+
| Stellungnahme des StuPa-Präsidiums auf die Frage:              |
| "Bitte lasst uns die aktuell gültige StuPa-GO zukommen.        |
| (Inklusive Angaben, wann welche Änderungen beschlosssen        |
| wurden)"                                                       |
+----------------------------------------------------------------+
| Da momentan keine andere GO veröffentlicht ist arbeiten wir    |
| nach der auf der AStA-Seite veröffentlichten GO.               |
+----------------------------------------------------------------+

Die aktuell auf der AStA-Seite verfügbare GO ist nicht gültig, da in dieser 
steht, dass sie erst mit Veröffentlichung durch das KIT in Kraft tritt.

Das jetzige StuPa hat noch keine GO beschlossen. Da das StuPa ein diskontinuierliches 
Gremium ist, muss sich jedes StuPa aufs neue eine Geschäftsordnung geben. Formal besitzt
das jetzige StuPa daher noch keine GO. 
Gelebte Praxis war es in den letzten Jahren, dass das StuPa die GO des vorherigen StuPa weiter 
übernimmt. Allerdings ist auch der GO-Stand des letzten Studierendenparlaments (Amtsperiode 
2014/2015) schwer nachzuvollziehen. Die auf der AStA-Seite veröffentlichte GO wurde von 
StuPa 2014/2015 in mehreren Punkte geändert, allerdings sind die Protokolle der entsprechenden 
Sitzungen nicht veröffentlicht und vermutlich auch nicht beschlossen.

Wir gehen davon aus, dass die aktuellen Abgeordneten die Ansicht sind, dass die auf 
der AStA-Seite veröffentlichte GO ohne §20 (Inkrafttreten) gültig ist und nach dieser handeln.

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| Antwort des Ältestenrates  auf die Anfrage                                |
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| Das StuPa ist für den Beschluss der GO zuständig. Das StuPa-Präsidium ist |
| für die Veröffentlichung der StuPa-Beschlüsse verantwortlich, also auch   |
| für Änderungen der GO. Das letzte StuPa-Präsidium hätte Protokolle und    |
| Beschlüsse veröffentlichen müssen.                                        |
+---------------------------------------------------------------------------+
|                            Der Beschluss wurde einstimmig(5/0/0) gefällt. |
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Das StuPa kann darüber entscheiden, wie mit dem Problem weiter verfahren wird.


TOP 3c: Systematische Abweichungen von der GO
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| Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft                 |
+----------------------------------------------------------------+
| Außerdem finde ich es erschreckend wie inflationär hier von    |
| der GO abgewichen wird. Eine solche andauernde Abweichung von  |
| einem Teil der Satzung, führt diesen ad absurdum. Ich hätte    |
| gerne eine Überprüfung ob diese Handlungsweise im Sinne der    |
| Satzung ist.                                                   |
+----------------------------------------------------------------+

Die StuPa-GO ist kein Teil der Organisationssatzung. 

Die StuPa-GO sieht vor, dass im Einzelfall von der GO abgewichen werden kann. 
Es ist zu klären, ob es sich hier um einen solchen Einzelfall handelt. Es wurde 
vier mal der gleiche GO-Antrag gestellt. Davon waren fünf Wahlen betroffen.
Insbesondere sind die GO-Abweichungen nicht unabhängig voneinander sondern wurden
auf der Sitzung systematisch eingesetzt.

Durch die mehrmalige Abweichung von der GO könnten Abgeordnete unter Druck gesetzt
werden, per Akklamation abzustimmen, um die Abstimmung zu beschleunigen, daher kann 
hier die freie Wahl eingeschränkt werden.

Es ist nicht im Sinne der GO regemäßig von ihr abzuweichen. Wenn Fehler an ihr
festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, sie zu ändern.

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| Beschluss des Ältestenrates                                               |
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| Da bei fünf Wahlen  und somit gehäuft und nicht im Einzelfall von         |
| der GO abgewichen wurde, wurden die Wahlen nicht entsprechend der GO      |
| durchgeführt. Die Wahlen sind damit aufgehoben und müssen wiederholt      |
| werden.                                                                   |
+---------------------------------------------------------------------------+
|                            Der Beschluss wurde einstimmig(5/0/0) gefällt. |
+---------------------------------------------------------------------------+

Damit sind die Wahlen von der StuPa-Sitzung am 03.11.2015 von TOP 7a,c,e,d aufgehoben.

TOP 3d: Meldekärtchen
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| Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft                         |
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| Zusätzlich möchte ich eine Überprüfung, ob das gelbe Kärtchen          |
| das Abgeordnete hochhalten sollen, wenn sie einen Redebeitrag          |
| halten wollen nicht gegen §3(1) verstößt. Alle Anwesenden haben        |
| Rederecht, aber nicht alle bekommen Kärtchen sich zu melden.           |
| Leider werden Handzeichen nicht so wahrgenommen wie Kärtchen.          |
| Ich musste alleine in der 3. Sitzung des Studierendenparlaments        |
| dreimal (verschiedenen Abgeordneten) erklären das ich auch als         |
| Nicht-Abgeordnete auch ein Rederecht habe.                             |
+------------------------------------------------------------------------+
| Stellungnahme des StuPa-Präsidiums auf die Frage:                      |
| "Bitte erklärt außerdem, wie das System der aktuell genutzten          |
| Kärtchen im StuPa funktioniert. (Insbesondere im Hinblick auf          |
| Hinblick die Ausgabe der Kärtchen)"                                    |
+------------------------------------------------------------------------+
| Im StuPa erhält jeder Abgeordnete vier Kärtchen:                       |
| rot: Geschäftsordnungsantrag                                           |
| grün: Zustimmung (sehe ich genau so), auch für Abstimmungen genutzt    |
| blau: Ablehnung (sehe ich anders)                                      |
| gelb: Redebeitrag                                                      |
| Diese Karten sind jedoch keinerlei ausschließend. Auch herkömmliche    |
| Handzeichen als Wortmeldung oder das Heben beider Arme zur Anmeldung   |
| eines Geschäftsordnungsantrages werden von der Redeleitung             |
| berücksichtigt (und nach meinem Dafürhalten auch bisher von allen      |
| Anwesenden zweifelsfrei akzeptiert). Unterscheidung oder gar           |
| Bevorzugung finden in keiner Weise statt.                              |
| Die Karten machen jedoch die Sitzung weit übersichtlicher und          |
| produktiver. Abstimmungsergebnisse können durch die besser erkennbaren |
| Karten viel schneller und zuverlässiger ermittelt werden. Das "laxe    |
| Heben von Armen knapp über das Tischniveau", was in der Vergangenheit  |
| das Auszählen unmöglich gemacht hat, wird effektiv unterbunden. Die    |
| Möglichkeit Zustimmung oder Ablehnung zu signalisieren hilft die       |
| Stimmung im Gremium einzuschätzen und bei konsenslastigen Diskussionen |
| ohne neue Inhalte eventuell eine langwierige Debatte zu verhindern.    |
+------------------------------------------------------------------------+

Der Antrag und die Aussage des StuPa-Präsidium widersprechen sich im Punkt, ob 
die gelben Kärtchen und Handzeichen gleich gewertet und behandelt werden. Die vom 
StuPa-Präsidium geschilderte Vorgehensweise ist keine mögliche Umsetzung der
entsprechenden Regelungen, weil subjektiv automatisch zwischen gelber Karte und 
Handzeichen unterschieden wird.

Alle Anwesenden haben gleichermaßen Rederecht (§3 (1) StuPa-GO). Dies ist durch das
StuPa-Präsidium sicherzustellen. Eine Möglichkeit wäre, dass die gelben Kärtchen an
alle Anwesenden ausgeteilt werden.

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| Beschluss des Ältestenrates                                               |
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| Der Zugang zu den gelben Meldekärtchen darf nicht auf Abgeordnete         |
| beschränkt werden, falls diese auf StuPa-Sitzungen verwendet werden,      |
| um eine Wortmeldung anzuzeigen. Anderen Redeberechtigten den Zugang zu    |
| verwehren stellt eine Ungleichbehandlung der Redeberechtigten dar und     |
| wiederspricht §3(1) der Geschäftsordnung.                                 |
+---------------------------------------------------------------------------+
|                            Der Beschluss wurde einstimmig(5/0/0) gefällt. |
+---------------------------------------------------------------------------+

TOP 4: Anfechtung der Wahl des Chancengleichheitsreferats des AStA
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Dieser TOP war nicht in der Einladung zur ÄRa-Sitzung enthalten und wird per 
Beschluss (4/0/1) auf die Tagesordnung aufgenommen. 
Die Anfrage wurde wenige Stunden vor Beginn der Sitzung gestellt. Eine zeitnahe
Behandlung wird als notwendig angesehen, da es kritisch für die Arbeit
des AStA ist, wenn Unklarheit über die Satzungsmäßigkeit der Wahl
eines AStA-Referats besteht

+------------------------------------------------------------------------+
| Anfrage eines Mitglieds der Studierendenschaft                         |
+------------------------------------------------------------------------+
| hiermit fechte ich die Wahl im Stupa am 17.11.2015 für das             |
| Chancengleichheitsreferat an.                                          |
|                                                                        |
| Auszug aus dem vorläufigen Protokoll der Sitzung :                     |
|                                                                        |
| === TOP 7 -Wahl AStA ===                                               |
| (…)                                                                    |
|                                                                        |
| Chancengleichheit:                                                     |
| (…)                                                                    |
| Erster Wahlgang: 7/8/4/0 - nicht gewählt                               |
| Zweiter Wahlgang: 12/6/1/0 - nicht gewählt                             |
| Dritter Wahlgang: 11/7/1/0 - gewählt - nimmt die Wahl an.              |
|                                                                        |
| Begründung :                                                           |
|                                                                        |
| Die Sinnhaftigkeit einer solchen Wahl sollte angezweifelt werden. Die  |
| Kandidatin hatte im ersten Wahlgang mehr „Nein“- als „Ja“- Stimmen und |
| wurde somit vom Stupa abgelehnt. Es gab nach dem ersten Wahlgang keine |
| zweite Fragerunde. Die Position der Stupa-Abgeordneten sollte dahin    |
| gehend                                                                 |
| gewichtet werden um eine Vertagung der Wahl zu erwirken. Auf Meldung   |
| des Stupa Abgeordneten Nico Heinze wurde zu spät reagiert, mit der     |
| Begründung der erste Stimmzettel für den dritten Wahlgang sei          |
| eingesammelt worden. Wir als Stupa sollten durch das Wahlsystem nicht  |
| dazu gezwungen werden eine fragwürdige Kandidatur anzunehmen.          |
| Innerhalb von 5 Minuten ohne jegliche                                  |
| Änderung ergibt sich keine Veränderung der Umstände .Grundsätzlich     |
| wird freiwilliges Engagement in einem positiven Aspekt gesehen –       |
| jedoch ist das Referat Chancengleichheit von höchster Wichtigkeit und  |
| verlangt spezielle Qualifikationen aber auch Expertise. §10 (5 ) GO    |
| des Stupa.                                                             |
+------------------------------------------------------------------------+

Das Vorgehen entspricht der StuPa-GO. Zwischen den Wahlgängen sind 
Wortbeiträge und auch ein GO-Antrag auf Personaldebatte möglich. Während 
eines Wahlganges sind keine Redebeiträge zulässig.

+---------------------------------------------------------------------------+
| Beschluss des Ältestenrates                                               |
+---------------------------------------------------------------------------+
| Der Ältestenrat erkärt die Wahl der Chancengleichheitsreferentin am       |
| 17.11.2015 nicht aufgrund der Anfrage für ungültig.                       |
+---------------------------------------------------------------------------+
|                            Der Beschluss wurde einstimmig(5/0/0) gefällt. |
+---------------------------------------------------------------------------+

[Nachträglich eingefügte Anmerkung vom 17.12.2015: Die Chancengleichheits-
referentin ist entsprechend weiterhin im Amt.]

TOP 5: Sonstiges
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Für die Sitzung im Dezember suchen wir einen Termin. Als möglicher Termin wird
der 17.12.15 um 20:35 Uhr vorgeschlagen. Wenn nichts unvorhergesehenes 
dazwischenkommt, läd Vera dazu in der 50. Kalenderwoche ein. (Probleme mit dem 
Termin können zum 7.12. bei ihr gemeldet werden)

Dateien: 
Fehler | AStA am KIT

Fehler

Fehlermeldung

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  • TypeError: Argument 1 passed to date_granularity_precision() must be of the type array, null given, called in /var/www/website/html/sites/all/modules/date/date.theme on line 79 in date_granularity_precision() (Zeile 1665 von /var/www/website/html/sites/all/modules/date/date_api/date_api.module).
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