Protokoll der Sitzung vom 21.01.2016

Datum: 
21. Januar 2016

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 21.01.2016
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Beginn: 15:50 Uhr
Ende: 17:00 Uhr
Ort: AStA

Anwesend: Alexis Kobrinski, Moritz Kühner, Bernhard Riester, Alexa Schnur, Vera Schumacher
Abwesend: -
Gäste: Johannes Reinelt, Cornelius Riemenschneider, Wolfgang Labisch, Manuel Kaiser

Protokoll: Moritz Kühner

Tagesordnung:
    0: Begrüßung
    1: Berichte: aktueller Stand Rückmeldung der Rechtsabteilung
    2: Gemeinsamen Haushalt zweier Fachschaften
    3: Kommentierung GeistSoz-Ordnung
    4: unveröffentlichte StuPa-Protokolle der letzten Amtsperiode
    5: Datenschutz in StuPa-Protokollen
    6: Finanzordnung besprechen
    7: Sonstiges

Benutzte Abkürzungen:
    AK    : Arbeitskreis
    ÄRa   : Ältestenrat
    AStA  : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss 
            (Vorstand der Studierendenschaft)
    FSK   : Fachschaftenkonferenz
    GO    : Geschäftsordnung
    OSVS  : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa : Studierendenparlament
    stupal: stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments
    VS    : Verfasste Studierendenschaft

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.


TOP 0: Begrüßung
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Vera begrüßt die anwesenden Mitglieder des ÄRa und die Gäste.

TOP 1: Berichte
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Die Rechtsabteilung hat auf die Anfragen des ÄRa (siehe letztes Protokoll) reagiert:

TOP 1a: Nichtvorhandensein einer GO
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Antwort von Abteilung RECHT des KIT auf die Frage, ob standardmäßig eine andere GO gilt, falls das StuPa sich keine GO gibt (z.B. GO des Senats, GO des Bundestags):
"sofern und solange es keine Geschäftsordnung für das StuPa gibt, gilt übergeordnet nur die Organisationssatzung, andere Geschäftsordnungen finden nicht automatisch unmittelbar oder analog Anwendung, da dies in der Organisationssatzung nur für die Geschäftsordnung des Ältestenrats (§ 25 Abs. 2 Satz 2) und die Vollversammlung (§ 13 Abs. 7 Satz 2) vorgesehen ist. Das StuPa muss also aktiv beschließen, ob es eine fremde Geschäftsordnung sinngemäß anwenden will oder sonst wie vorgehen möchte. In Betracht käme ggf. die Verfahrensordnung des KIT (s. Anhang), wobei aber darin natürlich nicht die besonderen Spezifika geregelt sind, die in einer Geschäftsordnung des StuPa stehen müssten (siehe z.B. die Regelung in § 16 Abs. 2 Nr. 5 der Organisationssatzung)."

TOP 1b: Fachschaftsordnung Geistes- und Sozialwissenschaften
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Antwort von Abteilung RECHT des KIT auf die Bitte um Klarstellung der Anmerkungen zur Fachschaftsordnung Geistes- und Sozialwissenschaften (siehe letzte Sitzung)
"der Hinweis auf § 4 Abs. 2 der Organisationssatzung ist korrekt, das ist bei unserer Sitzung am 06.02.2015 mit Frau Dr. Barnstedt wohl niemandem aufgefallen, da der Punkt der Öffentlichkeit/KIT-Öffentlichkeit damals auch diskutiert wurde, deshalb hatte ich es vorliegend auch in der Ordnung angemerkt. Man könnte nun allenfalls noch argumentieren, dass die Formulierung in der Organisationssatzung "Die Organe der Studierendenschaft tagen grundsätzlich öffentlich" dahingehend ausgelegt werden könnte, dass auch eine "KIT-Öffentlichkeit" erlaubt sei. Ferner könnte man aufgrund des Wortes "grundsätzlich" vertreten, dass Abweichungen in Einzelordnungen möglich sind (auch wenn man aufgrund des zweiten Satzes in § 4 Abs. 2 argumentieren könnte, dass Ausnahmen nur in den dort genannten Fällen und nur in der Geschäftsordnung des jeweiligen Organs möglich sind). Wie dem auch sei, aus meiner Sicht kann meine Ergänzung in § 5 Abs. 3 der FSO rückgängig gemacht werden, im Übrigen sollten aber meine Anmerkungen (s. Anhang) übernommen werden, da vieles Punkte sind, über die wir am 06.02.2015 mit Frau Dr. Barnstedt diskutiert haben."

Wir behandeln das Thema in einem eigenen TOP (siehe TOP 3: Kommentierung GeistSoz-Ordnung)


TOP 2: Gemeinsamer Haushalt zweier Fachschaften
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Die Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurswesen haben folgende Anfrage an den ÄRa herangetragen:
    

    Wir von MACH/CIW haben folgendes Problem:

    Im Haushalt 2015 haben wir auf die Fachschaftsbudgets MACH und CIW&VT
    einen Deckungsvermerk gesetzt. Anschließend haben wir im HH MACH die
    Einnahmen und Ausgaben alle auf 0€ gesetzt. Im HH CIW wurden beide
    Einnahmen und alle Ausgaben aufgelistet, sodass wir im Prinzip nur einen
    HH bewirtschaftet haben.

    Der Nachteil an dem Ganzen ist, dass nur die Fachschaftsversammlung CIW
    aktuell über Gelder aus diesem Konstrukt abstimmen darf. Wir haben es
    vorübergehend so gemacht, dass die Fachschaftsversammlung MACH vor der
    Abstimmung bei CIW ein Meinungsbild abgeben musste. Dies würden wir
    gerne in Zukunft ändern. Ideal wäre natürlich ein gemeinsamer Haushalt
    anstatt zwei, von dem einer leer ist. Auch ein Mitspracherecht von MACH
    auf den CIW Haushalt (oder anders rum) wäre möglich."

Der ÄRa weißt darauf hin, dass er keine explizite Empfehlungen zur Behebung des Problems geben wird, sondern nur Möglichkeiten aufzeigt, mit denen das Problem der Teilhaushalte behoben werden könnte und wo Probleme mit der derzeitigen Vorgehensweise gesehen werden. Es werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert und gesammelt, dieses Problem zu lösen. 

TOP 3: Kommentierung GeistSoz-Ordnung
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Diskussion darüber, wie die Anmerkungen von Abteilung RECHT zu verstehen sind.

Ergebnis: Der ÄRa fragt bei Abteilung RECHT nach, wie diese Anmerkungen zu verstehen sind und welche Auswirkungen es hat, wenn Anmerkungen nicht übernommen werden.

Fragen:    

    1. Wieso soll in der Ordnung überall "Fakultäten" durch "KIT-Fakultäten" ersetzt werden? In der Organisationssatzung der Studierendenschaft ist nur von Fakultäten die Rede.
    2. Wieso soll die Festlegung der Sitzungsleitung geändert von Beschluss durch Vorstand auf ältestes Mitglied geändert werden?
    3. Wieso soll bei der Veröffentlichungspflicht der Protokoll explizit "vorbehaltlich personenbezogener Anmerkungen" ergänzt werden?
    4. Woraus ergibt sich, dass di*er Finanzreferent*in nicht bei kurzzeitiger Exmatrikulation (z.B. Bachelor-Master-Wechsel) nicht im Amt bleiben kann?
    5. Bitte um Klarstellung ob die bisherigen Anmerkungen als  eine Ablehnung der Satzung zu verstehen sind. Wenn dies der Fall ist, wird um eine Begründung der Ablehnung mit den entsprechenden Verweisen auf die  OS oder andere Gesetze gebeten.

Vera schreibt die Mail an die Rechtsabteilung.

Wir stellen fest, dass es innerhalb der Studierendenschaft keine einheitliche Regelung gibt, wie Beschlüsse und Änderungen von Satzungen an das KIT kommuniziert werden. Wir schreiben an das StuPa-Präsidium, das FSK-Präsidium und den AStA eine Mail mit der Bitte uns mitzuteilen, wie die Zuständigkeit ist.

TOP 4: Unveröffentlichte StuPa-Protokolle der letzten Amtsperiode
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Ein Großteil der StuPa-Protokolle der vergangenen Legislaturperiode (2014/2015) ist noch unveröffentlicht und entsprechend ist auch die Beschlusssammlung nicht geführt. Alexis möchte einen Arbeitsauftrag an das StuPa geben, dass dieses sich mit dem Problem befasst, da im Moment Teile der Arbeit der Studierendenschaft nicht nachvollzogen werden können. Die Arbeit des ÄRa wird ohne veröffentlichte StuPa-Protokolle stark erschwert bzw. ist teilweise gar nicht möglich.  Wir werden für die nächste Sitzung des StuPa einen TOP beantragen, in  dem das StuPa eine Vorgehensweise beschließen soll.

TOP 5: Datenschutz in StuPa-Protokollen
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Das Problem ist, dass bei Personaldebatten persönliche Daten im Protokoll stehen, die unter den Datenschutz fallen könnten und diese über das Internet recherchiert werden können. Die Personen sind während der Debatten noch nicht gewählt und somit in der Befragung Privatpersonen und keine Amtsträger*innen. Auf Grundlage, dass ein Mitglied der Studierendenschaft beschwert hat, wird der ÄRa sich auf seiner nächsten Sitzung mit der Frage beschäftigen, ob StuPa-Protokolle gegen die allgemeinen Datenschutzrichtlinien verstoßen oder nicht. Der ÄRa recherchiert dafür die gültigen Bestimmungen. Vera schreibt eine Mail an die Datenschutzbeauftragte des KIT.

TOP 6: Finanzordnung besprechen
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Der Ältestenrat hat sich bisher noch nicht ausführlich mit der Finanzordnung der Studierendenschaft beschäftigt. Für dessen Arbeit ist Kenntnis der Finanzordnung von essentieller Bedeutung. Die Mitglieder des ÄRa sind angehalten, sich mit dem Inhalt der Finanzordnung vertraut zu machen.

TOP 7: Sonstiges
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Das nächste Treffen ist im Februar, Vera schlägt einen Termin Anfang des Monats vor, da dort wahrscheinlich die Physik-FSO im StuPa beschlossen wird. Die Sitzung findet voraussichtlich am 11.02. um 15.45 Uhr statt.

Dateien: 
Fehler | AStA am KIT

Fehler

Fehlermeldung

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