Sitzung des Ältestenrats vom 21.11.2019

Datum: 
21. November 2019

Protokoll

Protokoll

Sitzung des Ältestenrats am 21.11.2019
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Beginn: 18:09 Uhr
Ende: 21:20 Uhr

Ort: AStA Container
Anwesend: Julia Eberwein, Phillipp Stengel, Benedict Mutter, Frederik Heberle

Gäste:

Protokoll: Frederik Heberle

Tagesordnung:
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TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 3: Protokolle des Ältestenrats
TOP 4: Antrag zur Prüfung der Beschlüsse zur Anfechtung der Wahl und deren Folgen durch die Rechtsabteilung
TOP 5: Anfrage zur Wahlordnung §11 Abs. 7 und 7a
TOP 6: Anfrage zur konstituierenden Sitzung der Vergabekommission der Notlagenhilfe
TOP 7: Antrag an die Vollversammlung zur Wahl eines Vorsitzes der Studierendenschaft
TOP 8: Antrag auf Anfechtung der Entscheidung des Ältestenrates der Verfassten Studierendenschaft des KIT über die Anfechtung der Wahlergebnisse
TOP 9: Anfrage bzg. der Aufgaben, Rechte und Pflichten des kommissarischen Fachschaftsvorstands Chemieingenieurwesen
TOP 10: Anfrage bzgl. Neuwahl nach §25 Abs. 3 WO
TOP 11: Anfrage bzgl. Wahlserver und Configs
TOP 12: Antrag auf Einberufung einer Fachschaftsversammlung der Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften durch den Ältestenrat der VS am KIT
TOP 13: Folgen und weiteres Vorgehen betreffend Anfechtung der VS-Wahlen
TOP 14: Sonstiges

Benutzte Abkürzungen:
    Abs.    : Absatz
    AK      : Arbeitskreis
    ÄRa     : Ältestenrat
    AStA    : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss
              (Vorstand der Studierendenschaft)
    BGU     : Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften
    ChemBio : Chemie und Biowissenschaften
    ETIT    : Elekto- und Informationstechnik
    CIW     : Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik
    FO      : Finanzordnung der Studierendenschaft
    FS      : Fachschaft
    FSO     : Fachschaftsordnung
    FSK     : Fachschaftenkonferenz
    GeistSoz: Geistes- und Sozialwissenschaften
    GO      : Geschäftsordnung
    i.V.m.  : in Verbindung mit
    KIT     : Karlsruher Institut für Technologie
    LHG     : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
    MWK     : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
    OSVS    : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
    StuPa   : Studierendenparlament
    stupal  : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments
    VS      : Verfasste Studierendenschaft
    VV      : Vollversammlung
    WiWi    : Wirtschaftswissenschaften

Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.


TOP 1: Begrüßung
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Julia Eberwein begrüßt alle Anwesenden.

TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Es wurde fristgerecht eingeladen, alle Mitglieder des ÄRa sind anwesend, damit ist der ÄRa beschlussfähig.

Wir ziehen TOP 13 vor.

TOP 13: Folgen und weiteres Vorgehen betreffend Anfechtung der VS-Wahlen
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Wir haben eine Antwort von der Rechtsabteilung:
"[...] Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich im Übrigen auch, dass die 
Vorschriften des LHG auch auf die Studierendenschaften Anwendung
finden, somit auch die von Ihnen genannte Regelung in § 10 Abs. 5 Satz
1 LHG. Damit führen die bisherigen Mitglieder des StuPa die Geschäfte
bis zu einer Neuwahl weiter und können daher auch einen neuen Vorsitz
des AStA und einen Wahlausschuss wählen sowie einen Wahlzeitraum für
neue Wahlen der Verfassten Studierendenschaft festlegen. Insofern
würde es auch keiner Vollversammlung bedürfen, selbst wenn diese
rechtlich gesehen Wahlen durchführen könnte."

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|Aufgrund neuer Erkenntnisse beschließt der ÄRa folgende Beschlüsse der ÄRa-Sitzung  |
|des 17. November 2019 aufzuheben:                                                   |
|Das StuPa aufzulösen,                                                               |
|den Fachschaftsvorstand CIW,                                                        |
|den Fachschaftsvorstand Wiwi und                                                    |
|den Fachschaftsvorstand GeistSoz seines Amtes zu entheben,                          |
|sowie alle Beschlüsse und Wahlen der genannten Organe rückwirkend aufzuheben.       |
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|                                                            Beschlossen mit (4/0/0) |
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|Begründung:                                                                         |
|Laut LHG führen die bisherigen Mitglieder des StuPa die Geschäfte bis zu einer      |
|Neuwahl weiter.                                                                     |
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|Der ÄRa reicht einen Antrag im StuPa ein, Neuwahlen für das StuPa, sowie die        |
|Fachschaftsvorstände CIW, WiWi und Geistsoz auszurufen, einen Wahlzeitraum für die  |
|Neuwahlen festzulegen und einen Wahlausschuss dafür einzusetzen.                    |
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|                                                            Beschlossen mit (4/0/0) |
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TOP 3: Protokolle des Ältestenrats
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Wir haben eine Aussage des alten ÄRa. Wir bekommen die fehlenden Protokolle demnächst.

TOP 4: Antrag zur Prüfung der Beschlüsse zur Anfechtung der Wahl und deren Folgen durch die Rechtsabteilung
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Der ÄRa kontaktiert den Antragsteller:
Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

TOP 5: Anfrage zur Wahlordnung §11 Abs. 7 und 7a
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Wortlaut des Antrags:
"(7a) Führt eine Kandidatin anstatt ihres Vornamens einen anderen Rufnamen, soll der Wahlausschuss den Vornamen der Person nicht offenbaren und auf allen
Wahlzetteln, Niederschriften und sonstigen Veröffentlichungen den Rufnamen benutzen.

Die Wahlordnung sieht vor, dass Rufnamen auf den Stimmzetteln genutzt werden können. Die Begründung (https://www.asta-kit.de/de/studierendenschaft/
stupa/beschlusssammlung/nderung-der-wahlordnung) zum StuPa-Beschluss, der diese Änderung einführte, beinhaltet, dass auch Menschen, die nicht unter
ihrem Vornamen bekannt sind, eine Kandidatur ermöglicht wird.

Können Personen somit beliebige Namen, unter denen sie bekannt sind, auf dem Stimmzettel angeben?[...]"

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|Im Baden-württembergischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz vom 12. Mai 2015 |
|§ 5 Abs. 2 Nr. 3 wird der Rufname als "Vornamen unter Kennzeichnung des             |
|gebräuchlichen Vornamens (Rufname)" genannt. Da Rufname in §11 Abs. 7 und 7a der    |  
|Wahlordnung nicht weiter definiert wird, gilt für den ÄRa die Definition des        |
|Ausführungsgesetzes.                   							                 |       
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|                                                            Beschlossen mit (4/0/0) |
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TOP 6: Anfrage zur konstituierenden Sitzung der Vergabekommission der Notlagenhilfe
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Der Antrag wurde vom Antragsteller auf der ÄRa-Sitzung zurückgezogen.

TOP 7: Antrag an die Vollversammlung zur Wahl eines Vorsitzes der Studierendenschaft
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Wortlaut des Antrags:
"[...] Die Vollversammlung möge für den Vorstand der Studierendenschaft den Vorsitz nachwählen."

Mail von der Rechtsabteilung: 

"Sehr geehrter Herr Heberle,

vielen Dank für das Telefonat von vorhin und Ihre im Nachgang dazu
verfasste unten stehende E-Mail. Ich habe mir mittlerweile Ihre
Anfrage angeschaut und möchte bezüglich Ihrer Frage, ob § 9 Abs. 8
Satz 3 LHG auch auf Wahlen in Vollversammlungen der VS Anwendung
findet, wie folgt antworten.

Aus der Begründung zu § 65a Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 LHG des
beigefügten Gesetzesentwurfs (s. Seite 36 Absatz 1) ergibt sich zum
einen, dass "eine Wahl von Mitgliedern der Organe durch eine
Vollversammlung nur dann zulässig ist, wenn das legislative Organ als
Vollversammlung ausgestaltet ist". Dies ist bei der VS am KIT nicht
der Fall, da das legislative Organ gemäß § 15 Absatz 1 OSVS das StuPa
(und die Vollversammlung ein zusätzliches Organ) ist. Zum anderen
heißt es in der Gesetzesbegründung: "In allen anderen Fällen gilt
hingegen auch für die Wahlen der Studierendenschaft die Regelung des §
9 Absatz 8 Satz 3, der Wahlen in Vollversammlungen und die Bildung von
Wahlkreisen nicht zulässt." Nach § 15 Absatz 2 Nr. 1 und § 20 Abs. 2
Satz 1 OSVS werden die Vorstandsmitglieder vom StuPa gewählt, ebenso
der Wahlausschuss nach § 15 Abs. 2 Nr. 9 OSVS. Es handelt sich hierbei
um Wahlen der Studierendenschaft im vorgenannten Sinne, da nicht
ersichtlich ist, dass § 9 Absatz 8 Satz 3 LHG nur auf bestimmte Wahlen
(z.B. für Mitglieder von Organen) beschränkt sei.

Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich im Übrigen auch, dass die
Vorschriften des LHG auch auf die Studierendenschaften Anwendung
finden, somit auch die von Ihnen genannte Regelung in § 10 Abs. 5 Satz
1 LHG. Damit führen die bisherigen Mitglieder des StuPa die Geschäfte
bis zu einer Neuwahl weiter und können daher auch einen neuen Vorsitz
des AStA und einen Wahlausschuss wählen sowie einen Wahlzeitraum für
neue Wahlen der Verfassten Studierendenschaft festlegen. Insofern
würde es auch keiner Vollversammlung bedürfen, selbst wenn diese
rechtlich gesehen Wahlen durchführen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wittek"


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|Der Ältestenrat lehnt den Antrag ab.                                                |
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|                                                            Beschlossen mit (4/0/0) |
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|Begründung:                                                                         |
|                                                                                    |
|Wie aus der Mail von Herrn Wittek hervorgeht, darf die Vollversammlung der          |
|Studierendenschaft nicht wählen, da sie nicht als legislatives Organ ausgestaltet   |
|ist.                                                                                |
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TOP 8: Antrag auf Anfechtung der Entscheidung des Ältestenrates der Verfassten Studierendenschaft des KIT über die Anfechtung der Wahlergebnisse 
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= 10 Minuten Pause von 19:28 bis 19:38 Uhr =

Wortlaut des Antrags:
"Liebe Mitglieder des Ältestenrates,

in Eurer Sitzung vom 17.11.2019 habt ihr die Fachschaftsvorstandswahl der Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften auf folgender Basis aus
Eurer Sitzung vom 14.11.2019 für ungültig erklärt:

	„Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften:
	Insgesamt Schwankung von 2 Stimmen. Minimaler Stimmunterschied beträgt 0 Stimmen.
	Eine Änderung des Wahlergebnisses ist auf keinen Fall auszuschließen.“¹

Außerdem hebt Ihr „alle bereits getroffenen Beschlüsse und Wahlen, sowie alle Beschlüsse und Wahlen an denen die Personen des Fachschaftsvorstands
Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften als Vorstandsmitglieder beteiligt waren, seit dem 01. Oktober 2019 auf.“²

Mit folgender Begründung (aufbauend auf oben eingefügter Basis):

	„Begründung:
	Aus Sicht des Ära wurden alle Beschlüsse des enthobenen FS-Vorstandes ab dem 01. Oktober 2019 illegitim getroffen, da die Wahlen,
	Wahlzeitraum vom 08. Juli 2019 bis 12. Juli 	2019, des FS-Vorstandes nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.“³

Die Begründung „nicht ordnungsgemäß durchgeführt“4 trifft auf die gesamte 7. Wahl der Verfassten Studierendenschaft zu.

Unter Berücksichtigung der oben angeführten Begründung kommen wir trotzdem zu folgendem Ergebnis:

1. Die Reihenfolge entsprechend den Wahlergebnissen der einzelnen Kandidierenden ist bis auf zwei Ausnahmen (siehe 2.) insofern irrelevant, als dass 

(1) die Fachschaftsordnung der Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften5 eine solche Reihenfolge oder daraus resultierende Mechanismen
    (Ausnahmen siehe 2.) nicht vorsieht
(2) die Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft des KIT6 eine solche Reihenfolge oder daraus resultierende Mechanismen
    (Ausnahme siehe 2.) nicht vorsieht.

2. Ausnahmen dieser Regelungen sind

(1) die Anzahl gültiger Stimmen des gewählten Vorstandsmitglieds mit den wenigsten gültigen Stimmen insofern, als dass auch bei Stimmabweichungen 
    (wie in unserem Fall) der Abstand zu den ggfs. Nachrückenden mit den meisten gültigen Stimmen groß genug sein muss, um davon nicht beeinflusst zu sein,
(2) die Anzahl der gültigen Stimmen der ggfs. Nachrückenden insofern, als dass dadurch die Reihenfolge im Nachrückprozess bestimmt wird.7

3. Die von Euch auf der Sitzung vom 14.11.2019 festgestellten Stimmabweichungen von zwei (2) Stimmen8 haben folgenden Einfluss auf die relevanten
    Reihenfolgen der Kandidierenden resultierend aus 1. und 2.:

(1) Selina Schmid (45 Stimmen)9 hätte weniger oder ebenso viele Stimmen erhalten können als bzw wie
    i. erstens Laura Dötschel (44 Stimmen)10 , wenn
        a) Selina Schmid eine (1) Stimme weniger erhalten hätte und bzw. oder
        b) Laura Dötschel eine (1) Stimme mehr erhalten hätte,
    ii. zweitens Bente Koch (44 Stimmen)11
        a) Selina Schmid eine (1) Stimme weniger erhalten hätte und bzw. oder
        b) Bente Koch eine (1) Stimme mehr erhalten hätte.
(2) Bente Koch (44 Stimmen) und Laura Dötschel (44 Stimmen) hätten jeweils eine (1) Stimme mehr erhalten können und somit eine (1) Stimme mehr als die
    jeweils andere erhalten.

4. Die von Euch auf der Sitzung vom 14.11.2019 festgestellten Stimmabweichungen von zwei (2) Stimmen12 haben dagegen keinen Einfluss auf die relevanten
    Reihenfolgen der Kandidierenden resultierend aus 1. und 2.:

(1) Korbinian Saur (73 Stimmen)13 und Carolin Moser (63 Stimmen)14 kommen entsprechend der maximalen Stimmabweichungen in keinerlei Berührung mit einer
    oder einem der weiteren Kandidierenden/Vorstandsmitglieder.
(2) Lea Hocker (39 Stimmen)15 und Lena Weder (30 Stimmen)16 kommen entsprechend der maximalen Stimmabweichungen in keinerlei Berührung mit einer oder
    einem der weiteren Kandidierenden/Vorstandsmitglieder.

5. Daraus folgt, dass

(1) die Ausnahme nach 2.(1) unberührt bleibt,
(2) die Ausnahme nach 2.(2) unberührt bleibt und
(3) somit die Zusammensetzung des Vorstands der Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften unberührt bleibt.

Entspechend der Ausführung dieses Ergebnisses fechten wir hiermit die formale Akkuratesse sowie die prozessbezogene Relevanz Eurer Entscheidung über
die Anfechtung der 7. Wahlen der Verfassten Studierendenschaft des KIT in Bezug auf die Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften sowie die
Entscheidung selbst an."

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|Der Ältestenrat lehnt den Antrag "Antrag auf Anfechtung der Entscheidung des        |
|Ältestenrates der Verfassten Studierendenschaft des KIT über die Anfechtung der     |                                          
|Wahlergebnisse der 7. Wahlen der Fachschaftsvorstände der Verfassten                |
|Studierendenschaft des KIT in Bezug auf die Fachschaft Geistes- und                 |
|Sozialwissenschaften" ab.                                                           |
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|                                                            Beschlossen mit (2/0/2) |
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|Begründung:                                                                         |
|Der Ältestenrat kann im Falle der Wahlen der Verfassten Studierendenschaft 2019     | 
|eine Manipulation der Wahl nicht ausschließen. Außerdem kann der Ältestenrat nicht  | 
|ausschließen, dass die Reihung der Personen im Vorstand der Fachschaft Geistes- und | 
|Sozialwissenschaften weitreichendere Auswirkungen hat - beispielsweise              |
|vereinsrechtliche Auswirkungen.                                                     |
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TOP 9: Anfrage bzg. der Aufgaben, Rechte und Pflichten des kommissarischen Fachschaftsvorstands Chemieingenieurwesen
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Der Antrag wird auf Antrag des Antragstellers vertagt.

TOP 10: Anfrage bzgl. Neuwahl nach §25 Abs. 3 WO
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Wortlaut des Antrags:
"[...] Handelt es sich bei den kommenden Wahlen für das Studierendenparlament und die neuen Fachschaftsvorstände der Fachschaften Architektur,
Chemieingenieurwesen, GeistSoz und Wirtschaftswissenschaften um Neuwahl wie in § 25 Abs. 3 WO beschrieben?"

Laut der Fachschaftsordnung der Fachschaft Architektur §6 Absatz 7 "Ist der Fachschaftsvorstand unbesetzt, sind automatisch die gewählten
studentischen Mitglieder des Fakultätsrates der KIT-Fakultät für Architektur der Interimsvorstand, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der
Interimsvorstand beruft innerhalb von zwei Wochen eine Fachschaftsversammlung ein, um Neuwahlen vorzubereiten. Die Einladungsfrist beträgt eine Woche."

Die Wahlen zur Fachschaft Architektur sind damit als Neuwahlen anzusehen.

Der Rest der Anfrage wird auf nächste Sitzung vertagt.

TOP 11: Anfrage bzgl. Wahlserver und Configs
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Wortlaut des Antrags:
"Da wir ja bald schon eine neue Wahl haben, sollte dann ja auch wieder der Wahlserver einsatzbereit sein. Damit das nicht so ein Krampf wird, 
wie es meistens ist, wäre es sehr hilfreich, wenn die Admins sich noch einige Configs vom aktuellen Wahlserver ziehen könnten. Dabei würden 
die Admins auf keine personenbezogenen Daten zugreifen, geschweige denn diese sichern."

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|Ist erlaubt.                                                                        |
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|                                                            Beschlossen mit (4/0/0) |
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TOP 12: Antrag auf Einberufung einer Fachschaftsversammlung der Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften durch den Ältestenrat der VS am KIT
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Wortlaut des Antrags:
"hiermit beantragen wir, dass ihr eine Fachschaftsversammlung der Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften noch innerhalb des
Wintersemesters 2019/20 einberuft."

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|Der ÄRa lehnt den Antrag ab.                                                        |
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|                                                            Beschlossen mit (4/0/0) |
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|Begründung:
|Es gibt keine Grundlage für den Ältestenrat eine Fachschaftsversammlung der         |
|Fachschaft Geistes- und Sozialwissenschaften einzuberufen.                          |
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TOP 14: Sonstiges
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Dateien: 
Fehler | AStA am KIT

Fehler

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