Sitzung des Ältestenrats vom 12.12.2019
ÄRa-Protokoll (VS) – 13. Februar 2020 - 21:55
Datum:
12. Dezember 2019
Protokoll
Sitzung des Ältestenrats am 12.12.2019
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Anwesend: Julia Eberwein, Phillipp Stengel, Benedict Mutter
Entschuldigt: Frederik Heberle
Gäste: Philipp, Adrian
Protokoll: Julia Eberwein
Tagesordnung:
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TOP 0: Begrüßung
TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Protokolle des Ältestenrats
TOP 3: Anfrage bzgl. der Aufgaben, Rechte und Pflichten des kommissarischen Fachschaftsvorstands Chemieingenieurwesen
(vertagt von der letzten Sitzung)
TOP 4: Anfrage bzgl. Neuwahl nach §25 Abs. 3 WO (vertagt von der letzten Sitzung)
TOP 5: Sonstige
Benutzte Abkürzungen:
Abs. : Absatz
AK : Arbeitskreis
ÄRa : Ältestenrat
AStA : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss
(Vorstand der Studierendenschaft)
BGU : Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften
ChemBio : Chemie und Biowissenschaften
ETIT : Elekto- und Informationstechnik
CIW : Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik
FO : Finanzordnung der Studierendenschaft
FS : Fachschaft
FSO : Fachschaftsordnung
FSK : Fachschaftenkonferenz
GeistSoz: Geistes- und Sozialwissenschaften
GO : Geschäftsordnung
i.V.m. : in Verbindung mit
KIT : Karlsruher Institut für Technologie
LHG : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
MWK : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
OSVS : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
StuPa : Studierendenparlament
stupal : stupal@asta-kit.de, offene Mailingliste des Studierendenparlaments
VS : Verfasste Studierendenschaft
VV : Vollversammlung
WiWi : Wirtschaftswissenschaften
Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.
TOP 0: Begrüßung
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Phillipp begrüßt alle Anwesenden.
TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Wir sind beschlussfähig.
TOP 2: Protokolle des Ältestenrats
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Wir warten noch auf eine Antwort.
TOP 3: Anfrage bzgl. der Aufgaben, Rechte und Pflichten des kommissarischen Fachschaftsvorstands Chemieingenieurwesen
(vertagt von der letzten Sitzung)
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Behandlung aller Fragen:
Frage 1: Können bzw. müssen wir eine Leiterin und zwei Sprecher bestimmen?
Antwort 1: Nein, alle Fakultätsratsmitglieder sind der kommissarische Fachschaftsvorstand.
Frage 2: Können wir einer Person die Erlaubnis erteilen, im Namen des gesamten kommissarischen Fachschaftsvorstands
Chemieingenieurswesen zu sprechen?
Antwort 2: Ja, wenn sich die Vorstandschaft darüber einig ist
Frage 3: Wenn wir keinen Leiter haben, ist der Vorsitz des Gemeinsamen Vorstandes nur mit einer Person (FS-Leiter
Maschinenbau) besetzt. Oder besteht er jetzt aus dem Leiter der Fachschaft Maschinenbau und allen fünf
studentischen KIT-Fakultätsmitgliedern?
Antwort 3: Er besteht ausschließlich aus allen fünf studentischen KIT-Fakultätsmitgliedern.
Frage 4: Dürfen wir andere Personen mit den Aufgaben des Vorstandes beauftragen bzw. weitere Referate einrichten?
Antwort 4: Nein, der Vorstand hat nicht das Recht seine Aufgaben abzugeben.
Frage 5: Müssen alle Beschlüsse von uns aus einstimmig gefällt werden?
Antwort 5: Nein, die Absolute Mehrheit gilt.
Frage 6: Müssen dementsprechend bei Entscheidungen des Vorstands alle fünf Personen anwesend sein?
Antwort 6: Nein, sie müssen nicht anwesend sein, aber es müssen alle für die absolute Mehrheit zustimmen.
Frage 7: Wie verhält sich das Stimmrecht im Gemeinsamen Vorstand?
Antwort 7: Laut Satzung hat jedes Mitglied eine Stimme.
Frage 8: Laut GFSOFMC §3 (2) e) werden Beschlüsse im Gemeinsamen Vorstand mit absoluter Mehrheit gefasst?
Antwort 8: Ja.
Frage 9: Lässt sich hier eine Analogie zu OSVS Artikel 3 §2 ziehen, sodass für den kommissiarischen Fachschaftsvorstand
gilt, dass die Anzahl der Fachschaftssprecherinnen der Anzahl der studentischen KIT-Fakultätsmitglieder
entspricht?
Antwort 9: Die fünf studentischen KIT-Fakultätsmitglieder sind keine Fachschaftssprecherinnen. In diesem Fall gäbe es
keine Fachschaftssprecherinnen.
Frage 10: Außerdem ist unsere Finanzplanungsreferentin nach GFSOFMC §3 (3) a) Mitglied im Erweiterten Vorstand.
Wie verhält sich das Stimmrecht?
Antwort 10: Der Erweiterte Vorstand hat Aufgaben, allerdings darf er keine Beschlüsse fassen. GFSOFMC §3 (3) a)
Frage 11: Wenn innerhalb dieser zwei Wochen noch kein Termin für Neuwahlen feststeht, bzw. keine Wahlbekanntmachung
veröffentlicht wurde, können bzw. müssen wir diese Fachschaftsversammlung dann trotzdem einberufen?
Antwort 11: Die Fachschaftsversammlung ist dafür zuständig, die Wahl vorzubereiten. Das Stupa bestimmt den Wahlzeitraum und
den Wahlausschuss.
Frage 12: Muss diese Fachschaftsversammlung innerhalb der zwei Wochen eingeladen werden (und kan dann bspw. erst drei
Wochen später stattfinden) oder innerhalb der zwei Wochen stattfinden?
Antwort 12: In der Satzung steht, dass die Fachschaftsversammlung innerhalb von zwei Wochen einberufen werden muss.
Das bedeutet, dass sie innerhalb dieser Frist auch stattfinden sollte.
TOP 4: Anfrage bzgl. Neuwahl nach §25 Abs. 3 WO (vertagt von der letzten Sitzung)
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Vertagt, da uns noch keine Einschätzung der Rechtsabteilung vorliegt.
TOP 5: Sonstige
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