Protokoll der ÄRa-Sitzung vom 21.07.2025
ÄRa-Protokoll (VS) – 22. Juli 2025 - 17:26
Datum:
21. Juli 2025
Protokoll
Protokoll der Sitzung des Ältestenrats am 21.07.2025
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Beginn: 10:47 Uhr
Ende: : xx:xx Uhr
Ort: AStA Container
Anwesend: Christian Pachl, Christian Schliz, Adrian Keller, Celine Lauff
Gäste: nicht gelistet
Protokollantinen: Christian Pachl
Tagesordnung:
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TOP 1: Begrüßung
TOP 1.1 - Findung eines Protokollanten
TOP 2: Diskussion Wahlventil
TOP 3: Sonstige
TOP 3.1 - Termin nächste Sitzung
Benutzte Abkürzungen
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Abs. : Absatz
AK : Arbeitskreis
ÄRa : Ältestenrat
AStA : Allgemeiner Studierenden-Ausschuss
(Vorstand der Studierendenschaft)
FO : Finanzordnung der Studierendenschaft
FS : Fachschaft
FSO : Fachschaftsordnung
FSK : Fachschaftenkonferenz
GO : Geschäftsordnung
HSG : Hochschulgruppen
KIT : Karlsruher Institut für Technologie
LHG : Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg
MWK : Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst
OSVS : Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft
StuPa : Studierendenparlament
TO : Tagesordnung
VS : Verfasste Studierendenschaft
VV : Vollversammlung
WA : Wahlausschuss
BWO : Bundeswahlordnung
BWahlG : Bundeswahlgesetz
```
Abstimmungsergebnisse werden nach dem System Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen notiert.
TOP 1: Begrüßung
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Celine begrüßt die Anwesenden um 10:47.
TOP 1.1 Findung eines Protokollanten
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Christian P. führt Protokoll
TOP 1.2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Zu dieser Sitzung wurde erst gestern eingeladen, das sind damit weniger als die in unserer GO in §1 Abs. 2 festgelegten
3 Tage. Bei Top 2 handelt ist allerdings dringend Handlungsbedarf, so dass eine Einladung vor 3 Tagen nicht möglich war.
Uns erreichte das Top am Samstag, also vor 2 Tagen.
Gemäß §1 Abs. 2 unserer GO müssen alle Mitglieder der fristlosen Einladung zustimmen.
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| Beschluss des Ältestenrates (xx:xx) |
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| Wir beschließen, dass eine fristgemäße Einladung für die heutige Sitzung |
| nicht möglich war und stimmen deshalb der fristlosen Einladung zu. |
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| Der Beschluss wurde (4/0/0) gefällt. |
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Top 2: Diskussion Wahlventil
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Uns erreichte am 19.07.2025 der folgende Antrag:
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Hallo lieber Ära,
ich leite euch untenstehenden Mailverkehr weiter.
Ich beziehe mich auf Seite 8 hier: https://wahl.vs.kit.edu/ventil.html
Der Wahlausschuss hat im Wahlventil die JuSo-Liste auf der Seite mit der Übersicht über die Kandidierenden
angebracht, die ein Auffinden beim schnellen Überblicken hochgradig unwahrscheinlich macht - ich selbst
habe explizit nach der JuSo-Liste gesucht und dennoch einige Zeit gebraucht, um die Liste zu finden - auf
einer DIN-A5-Seite finde ich das schon fast bewundernswert.
Alle anderen Listen sind in der Logik einer Unterteilung der Seite in 8 mittelseitig geteilte Kästen angebracht,
nur die JuSo-Liste ist unten an eine andere Liste angehängt. Das Ganze ist visuell nicht annährend ausreichend
klar gemacht.
"Normalen" Studierende ohen Bezug zur Hochschulpolitik dürfte so auf dieser Seite bei einem mäßig interessierten
Überfliegen zu guten Teilen nicht mal auffallen, dass unsere Liste existiert.
Nach einem Losverfahren zu diskriminieren ist aus meiner Sicht nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe
eine Diskriminierung unumgänglich machen, weil der damit erreichte Zweck viel wichtiger ist, als der Nachteil,
der dadurch einer Liste entsteht. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Es wäre ja genausowenig der Fall,
dass durch ein Losverfahren zu rechtfertigen wäre, eine Liste z.B. gar nicht aufzuführen, weil der Platz fehlt.
Allein die Tatsache, dass der Wahlausschuss hier ein Losverfahren durchführt, zeigt aus meiner Sicht, dass ihm bewusst
ist, dass die Platzierung in einer bestimmten Position einen Nachteil darstellen kann, was doch eher noch mehr
Sensibilität im Umgang damit bedingen sollte.
Die Begründung, dass das Ganze im Layout nicht anders zu lösen war, überzeugt mich in keiner Weise: Weder ist
das faktisch glaubhaft (Mehr Aufwand ist etwas anderes als Sachzwänge), noch ist das Problem in seiner Trivialität
eine angemessene Berechtigung, um Listen zu benachteiligen.
Ich habe weiterhin massive Zweifel an der tatsächlichen Gleichberechtigung der Listen in diesem Fall: Was wäre gewesen,
wenn das Losverfahren ergeben hätte, dass HC Gutes Pferd, Z3 und SDS in einer Spalte hätten posiitioniert werden müssen?
Es ist unglaubwürdig, dass das Layout in diesem Fall nicht verändert worden wäre, weil sonst die Kandidierendennamen
schlicht nicht mehr lesbar wären. Eine Anpassung des Layouts an die Größe einer Liste stellt aber wiederum in der
gewählten Variante des Layouts automatisch die potentielle Benachteitligung kleiner Listen in Aussicht (ein "Ranpacken"
unten an eine andere Liste kann in der Version wohl nur den Listen Panzer, Ampere, RCDS und JuSo passieren, weil die
anderen einfach nicht mit einer beliebigen anderen Liste zusammen in eine Seitenhälfte passen).
Ich bitte aus den genannten Gründen den Ältestenrat um folgenden
Beschluss:
1. Seite 8 des Wahlventils in seiner jetzigen Form stellt eine ungerechtfertigte Benachteiligung einer StuPa-Wahlliste dar.
2. Die Verbreitung des Wahlventils in seiner jetzigen Form ist daher umgehend zu unterlassen.
Ich glaube, dass die bloße Veröffentlichung der digitalen Version noch keinen nennenswerten Schaden angerichtet hat.
Das Verteilen der Print-Version stellt aber aus meiner Sicht eine durchaus relevante Beeinflussung des Wahlausgangs dar.
Weil die Wahlwoche schon nächste Woche ist, bitte ich um schnellstmögliche Behandlung. Sollte die Verbreitung erst gegen
Ende der Woche eingestellt werden, ist der Zweck eines eventuellen Beschlusses ja faktisch nicht mehr gegeben.
Aus meiner Sicht ist damit ein guter Grund gegeben, um gemäß Ära-GO ohne Einladungsfrist einzuladen.
Liebe Grüße,
Tobias Deeg
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- Grundsätzlich ist der Punkt nicht ganz illegitim, das Design ist auf jeden Fall zumindet unglücklich. Z3 und JuSos steht tatsächlich
deutlich weniger Platz zur Verfügung als den anderen Listen.
Immerhin ist die Liste auf der rechten Seite des wahlventils, damit fällt sie beim schnellen Durchblättern eher auf. Bei einem
schnellen Überfliegen kann sie aber übersehen werden.
- Es ist unglaubwürdig, dass es keine anderen Design-Möglichkeiten gab. Z.B. hätte man die Listen einfach auf 3 Seiten á 3 Listen drucken
können.
- In Rücksprache mit dem Wahlausschuss was gewesen wäre, wenn die letzten zwei Listen zu lang gewesen wären um sie in eine Spalte zu packen:
In diesem Fälle wäre die Doppelspalte die gewesen, bei der die im Losverfahren hintersten Listen in eine Spalte gepasst hätten.
- Die Wahlventile sollen heute verteilt werden. Es gibt also keine Zeit für einen Nachdruck.
Damit müssen wir hier entscheiden, ob die Wahlventile überhaupt in Umlauf gebracht werden dürfen.
Das würde bedeuten, dass den Studierenden generell weniger Informationen zur Verfügung stehen um ihre Entscheidung zu treffen.
- Auf der Website kann man problemlos das Design so ändern, dass in dieser Version alle Listen gleich viel Platz haben.
An allen Urnen sind QR-Codes zu dieser digitalen Liste.
- Wir müssen hier also mehrere Dinge abwägen:
- Wie schwerwiegend behindert das Design die freie Meinungsbildung der Studierenden?
- Ist es verhältnissmäßig durch den Designfehler den Studierenden die Print-Version des Wahlventils nicht zur Verfügung zu stellen.
Umwelt- und Geldfragen (also die zusätzlichen Druckkosten) lassen wir hier absichtlich außen vor.
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| Beschluss des Ältestenrates (xx:xx) |
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| Bei neutraler Wahlwerbung ist es wichtig, dass keinem Wahlvorschlag |
| deutlich weniger oder mehr Platz geboten wird, als den anderen. In diesem |
| Wahlventil wurde den Wahlvorschlägen Z3 und JuSos weniger Platz zur |
| Verfügung gestellt. Eine Vernichtung der bereits gedruckten Wahlventile |
| ist aber nicht verhältnissmäßig. In der Online-Version soll jedoch gleich |
| viel Platz für alle Wahlvorschläge vorgesehen werden. |
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| Der Beschluss wurde (4/0/0) gefällt. |
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Wir möchten hiermit feststellen, dass wir nicht überzeugt sind, dass dieser Designfehler den Wahlausgang relevant beeinflussen kann.
Wir stimmen aber zu, dass im Sinne der Gleichberechtigung an allen noch möglichen Stellen (insbesondere der Online-Version des Wahl-
ventils) auf eine Gleichberechtigung geachtet werden soll.
TOP 3: Sonstige
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TOP 3.1: Sitzungen des Wahlausschuss
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Uns hat der Wahlausschuss noch um eine weitere Einschätzung gebeten. Der Wahlausschuss muss laut Wahlordnung zwingend öffentlich tagen,
was ja grundsätzlich auch gut ist. Allerdings besteht die berechtigte Sorge, dass kurzfristig Sitzungen während der Wahlwoche durchgeführt
werden müssen. Man hätte kaum eine Chance die Sitzungsankündigung auf der AStA-Homepage zu sehen und dann noch zur Sitzung zu kommen.
Ein paar unserer Gedanken dazu:
- Grundsätzlich gibt es keine Frist für WA-Sitzungen. Eine kurzfristige Veröffentlichung wäre also wahrscheinlich rechtens.
- Kurzfristige Einladungen sollen unbedingt im Protokoll begründet werden.
- Eine Sitzung über die ganze Woche zu machen und immer wieder zu unterbrechen wäre lächerlich.
- Die in der Satzung vorgesehene Umlaufverfahrensregelung kann u.U. trotzdem noch zu langsam sein.
- Es wurde bisher nie eine Einladungsmail geschieben, und auch ohne Tagesordnung. (Was grundsätzlich aus Öffentlichkeitsgründen nicht super ist.)
- Für eine ordentliche Einladung sind v.a. Zeit und Ort wichtig.
- Darüber hinaus ist ein angemessener zeitlicher Abstand zwischen Einladung und Sitzung wichtig.
- Angemessen bedeutet hier eine Abwägung aus Dringlichkeit und Interessen der Öffentlichkeit. Das sollte im Protokoll begründet werden.
TOP 3.2: Nächster Sitzungtermin
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12. 8. 2025 um 17:00 Uhr im AStA-Container
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Celine schließt die Sitzung um 11:06 Uhr.
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Dateien: